Menschenrechtssituation Tunesien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

alle internen Berichte (ab 2015) zur Menschenrechtssituation in Tunesien.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • Kosten dieser Information:
    80,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle internen Be…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Menschenrechtssituation Tunesien [#31967]
Datum
13. Juli 2018 22:40
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle internen Berichte (ab 2015) zur Menschenrechtssituation in Tunesien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Menschenrechtssituation Tunesien; Vg. 314-2018
Datum
17. Juli 2018 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Tunesien; Vg. 314-2018 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Tunesien; Vg. 314-2018
Datum
1. August 2018 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen erneut das Schreiben des Auswärtigen Amts vom 01.08.201…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Menschenrechtssituation Tunesien; Vg. 314-2018
Datum
17. August 2018 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen erneut das Schreiben des Auswärtigen Amts vom 01.08.2018 mit der Bitte um entsprechende Stellungnahme bzw. Kostenübernahmeerklärung. Sollte ich von Ihnen bis zum 30.08.2018 keine weitere Mitteilung erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie an der Weiterverfolgung Ihres Antrags nicht mehr interessiert sind. Der IFG-Antrag wird dann eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. meiner Informationsfreiheitsanfrage „Menschenrechtssituation Tunesien“ vom 1…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Menschenrechtssituation Tunesien; Vg. 314-2018 [#31967]
Datum
18. August 2018 09:17
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. meiner Informationsfreiheitsanfrage „Menschenrechtssituation Tunesien“ vom 13.07.2018 (#31967) teile ich mit, dass ich an der Anfrage festhalte. Das Thema hat auch vor dem Hintergrund der rechtswidrigen Abschiebung von Sami A. eine große Bedeutung für den öffentlichen Diskurs. Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass die Behörden hier bewusst den unabhängigen Gerichten Informationen vorenthalten und damit verfassungsfeindlich agieren. Die in dieser Anfrage behandelten Informationen müssten auch Grundlage der fehlerhaften Entscheidung des BMAF gewesen sein, so dass zusätzlich zum IFG hier ein erhebliches presserechtliches Interesse besteht. Es ist geplant, dazu eine Berichterstattung zu veröffentlichen. Personenbezogene Informationen von Dritten können soweit erforderlich geschwärzt werden, um Drittbeteiligungsverfahren zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte teilen Sie mir noch mit, ob Sie bereit sind, anfallende Gebühren zu übernehmen.…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Menschenrechtssituation Tunesien; Vg. 314-2018
Datum
21. August 2018 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte teilen Sie mir noch mit, ob Sie bereit sind, anfallende Gebühren zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Menschenrechtssituation Tunesien“ vom 13.0…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Menschenrechtssituation Tunesien; Vg. 314-2018 [#31967]
Datum
21. August 2018 22:34
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Menschenrechtssituation Tunesien“ vom 13.07.2018 (#31967) teile ich mit, dass anfallende Gebühren übernommen werden. Als Steuerzahler muss ich ohnehin nochmal dafür bezahlen, d.h. für das AA eine Win-Win-Situation. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Der Bescheid ge…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Menschenrechtssituation Tunesien; Vg. 314-2018 [#31967]
Datum
21. September 2018 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Der Bescheid geht Ihnen im Laufe der nächsten Woche zu. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
26. September 2018
Status
Anfrage abgeschlossen