Merkblatt an hochrangige Regierungsmitarbeiter zur Benutzung des Mobiltelefon auf Dienstreisen

Das Merkblatt, Rundschreiben, Mitteilung, Notiz oder etc. an hochrangige Regierungsmitarbeiter zur Warnung bezüglich der Nutzung der Mobiltelefone auf Dienstreisen.

"Die Gefahr von Handy-Modifikationen ist laut dem Nachrichtendienst aber schon lange bekannt: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte Bundesminister, Staatssekretäre und andere hochrangige Regierungsbeamte schon vor etwa zehn Jahren davor gewarnt, ihre eigenen Mobiltelefone mit auf Reisen zu nehmen. Da diese vor vertraulichen Gesprächen oft abgegeben werden müssten, bestehe die Gefahr einer Manipulation, etwa durch das heimliche Aufspielen einer Spionagesoftware.
Es sei ratsam, so das BSI in einem Merkblatt, ein unbenutztes Handy mitzunehmen und darauf nur die nötigsten Daten zu übertragen. Die Mahnung war dem Bericht zufolge offenbar vielfach in den Wind geschlagen worden. Die jüngsten Enthüllungen im NSA-Skandal hätten aber zu einem Umdenken geführt. Er gebe laut vom Spiegel zitierten Sicherheitskreisen "deutliche Signale, dass man sensibler geworden ist"."

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Regierungsmitglieder-haeufiger-mit-Wegwerfhandys-im-Ausland-2752781.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom

Ergebnis der Anfrage

Ergänzung:

In dem Merkblatt wird die BMI-Staatenliste genannt. Hierzu ist die Liste in Anlage 19c des Geheimschutzhandbuch gemeint (https://bmwi-sicherheitsforum.de/handbu…)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2015
  • Frist
    21. August 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Merkblatt, R…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Merkblatt an hochrangige Regierungsmitarbeiter zur Benutzung des Mobiltelefon auf Dienstreisen [#10679]
Datum
18. Juli 2015 12:08
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Merkblatt, Rundschreiben, Mitteilung, Notiz oder etc. an hochrangige Regierungsmitarbeiter zur Warnung bezüglich der Nutzung der Mobiltelefone auf Dienstreisen. "Die Gefahr von Handy-Modifikationen ist laut dem Nachrichtendienst aber schon lange bekannt: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte Bundesminister, Staatssekretäre und andere hochrangige Regierungsbeamte schon vor etwa zehn Jahren davor gewarnt, ihre eigenen Mobiltelefone mit auf Reisen zu nehmen. Da diese vor vertraulichen Gesprächen oft abgegeben werden müssten, bestehe die Gefahr einer Manipulation, etwa durch das heimliche Aufspielen einer Spionagesoftware. Es sei ratsam, so das BSI in einem Merkblatt, ein unbenutztes Handy mitzunehmen und darauf nur die nötigsten Daten zu übertragen. Die Mahnung war dem Bericht zufolge offenbar vielfach in den Wind geschlagen worden. Die jüngsten Enthüllungen im NSA-Skandal hätten aber zu einem Umdenken geführt. Er gebe laut vom Spiegel zitierten Sicherheitskreisen "deutliche Signale, dass man sensibler geworden ist"." Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Regierungsmitglieder-haeufiger-mit-Wegwerfhandys-im-Ausland-2752781.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Antwort
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
12. August 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB