Merkblatt Corona-Schutzimpfung vom 8.9.2021
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben ein Merkblatt Corona-Schutzimpfung vom 8.9.2021 (https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblaetter/Impfen/BZgA_Merkblatt_Corona-Schutzimpfung-Eltern-Sorgeberechtigte.pdf) erstellt und dieses über die Schulen an die Eltern verteilen lassen.
Darin schreiben Sie: "Zudem lässt sich zurzeit noch nicht mit Sicherheit sagen, ob Personen das Virus trotz Impfung weiterverbreiten können"
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ihnen vorliegende Datenlage mit der Sie die Aussage begründen, die allem widerspricht, was man schon seit Monaten in den Medien liest und hört. Zum Beispiel https://www.rnd.de/gesundheit/3g-regel-sind-geimpfte-wirklich-so-ansteckend-wie-ungeimpfte-TVG527YAOBGJFEKZHDRWYJMQXA.html vom 23.8.2021: "Wahrscheinlich sinkt das Risiko [nach Impfung] deutlich, andere Menschen mit Delta zu infizieren. Garantiert ist das aber nicht [...]" Dass man trotz Impfung andere noch infizieren kann, wurde also bereits am 23.8.2021 vom Redaktionsnetzwerk Deutschland erkannt und berichtet.
Weiter erläutern Sie bitte, warum die Verbreitung des offensichtlich grundlegend veralteten Dokuments nicht gestoppt wird, sondern noch im November 2021 an Schüler-Eltern verschickt wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum8. November 2021
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10. Dezember 2021
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