Merkblatt Corona-Schutzimpfung vom 8.9.2021

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben ein Merkblatt Corona-Schutzimpfung vom 8.9.2021 (https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblaetter/Impfen/BZgA_Merkblatt_Corona-Schutzimpfung-Eltern-Sorgeberechtigte.pdf) erstellt und dieses über die Schulen an die Eltern verteilen lassen.
Darin schreiben Sie: "Zudem lässt sich zurzeit noch nicht mit Sicherheit sagen, ob Personen das Virus trotz Impfung weiterverbreiten können"

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ihnen vorliegende Datenlage mit der Sie die Aussage begründen, die allem widerspricht, was man schon seit Monaten in den Medien liest und hört. Zum Beispiel https://www.rnd.de/gesundheit/3g-regel-sind-geimpfte-wirklich-so-ansteckend-wie-ungeimpfte-TVG527YAOBGJFEKZHDRWYJMQXA.html vom 23.8.2021: "Wahrscheinlich sinkt das Risiko [nach Impfung] deutlich, andere Menschen mit Delta zu infizieren. Garantiert ist das aber nicht [...]" Dass man trotz Impfung andere noch infizieren kann, wurde also bereits am 23.8.2021 vom Redaktionsnetzwerk Deutschland erkannt und berichtet.

Weiter erläutern Sie bitte, warum die Verbreitung des offensichtlich grundlegend veralteten Dokuments nicht gestoppt wird, sondern noch im November 2021 an Schüler-Eltern verschickt wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben ein Merkblatt Corona-Schutzimpfung vom 8.9.…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Merkblatt Corona-Schutzimpfung vom 8.9.2021 [#232593]
Datum
8. November 2021 19:30
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben ein Merkblatt Corona-Schutzimpfung vom 8.9.2021 (https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblaetter/Impfen/BZgA_Merkblatt_Corona-Schutzimpfung-Eltern-Sorgeberechtigte.pdf) erstellt und dieses über die Schulen an die Eltern verteilen lassen. Darin schreiben Sie: "Zudem lässt sich zurzeit noch nicht mit Sicherheit sagen, ob Personen das Virus trotz Impfung weiterverbreiten können" Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ihnen vorliegende Datenlage mit der Sie die Aussage begründen, die allem widerspricht, was man schon seit Monaten in den Medien liest und hört. Zum Beispiel https://www.rnd.de/gesundheit/3g-regel-sind-geimpfte-wirklich-so-ansteckend-wie-ungeimpfte-TVG527YAOBGJFEKZHDRWYJMQXA.html vom 23.8.2021: "Wahrscheinlich sinkt das Risiko [nach Impfung] deutlich, andere Menschen mit Delta zu infizieren. Garantiert ist das aber nicht [...]" Dass man trotz Impfung andere noch infizieren kann, wurde also bereits am 23.8.2021 vom Redaktionsnetzwerk Deutschland erkannt und berichtet. Weiter erläutern Sie bitte, warum die Verbreitung des offensichtlich grundlegend veralteten Dokuments nicht gestoppt wird, sondern noch im November 2021 an Schüler-Eltern verschickt wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232593/
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. November 2021 19:32
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das von Ihnen erwähnte Merkblatt ist vom 08-09-202…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
WG: Merkblatt Corona-Schutzimpfung vom 8.9.2021 [#232593]
Datum
22. November 2021 11:13
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das von Ihnen erwähnte Merkblatt ist vom 08-09-2021 und befindet sich aktuell in Überarbeitung. Die entsprechende Passage wird umformuliert, da inzwischen neue Daten zum Thema veröffentlicht wurden. Es ist richtig, dass die Impfung nicht immer vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 schützt. Das Robert Koch-Institut schreibt hierzu: „Daten aus Zulassungsstudien wie auch aus Untersuchungen im Rahmen der breiten Anwendung (sog. Beobachtungsstudien) belegen, dass die in Deutschland zur Anwendung kommenden COVID-19-Impfstoffe SARS-CoV-2-Infektionen (symptomatisch und asymptomatisch) in einem erheblichen Maße verhindern. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist signifikant vermindert. Darüber hinaus ist die Virusausscheidung bei Personen, die trotz Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion haben, kürzer als bei ungeimpften Personen mit SARS-CoV-2-Infektion. In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden.“ (siehe FAQ „Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?=“ ; https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... ) Dieser Aspekt wurde und wird auch von der BZgA aufgegriffen. Sie finden Ihn beispielsweise auf der Webseite www.infektionsschutz.de der BZgA: Themenseite Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe „Einen 100-prozentigen Schutz bietet keine Impfung. Vollständig geimpfte Personen, die sich trotzdem mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt haben, entwickeln in der Regel aber nur leichte Symptome oder bleiben ohne Krankheitszeichen. Im Falle einer Ansteckung besteht auch bei Geimpften die Möglichkeit, dass sie das Virus übertragen können.“ https://www.infektionsschutz.de/coron... Fragen und Antworten zum Thema Wirksamkeit und Sicherheit z.B. „Warum erkranken manche Menschen trotz Corona-Schutzimpfung an COVID-19?“ https://www.infektionsschutz.de/coron... Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen,