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Merkblatt zur Durchführung von Verkehrsschauen

das "Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen" (2013)

In meiner vorherigen Anfrage haben Sie mir mitgeteilt, dass Teile dieses Merkblattes verbindlich angeordnet wurden.

https://fragdenstaat.de/anfrage/kenntnis-bzw-zustimmung-zum-unterbleiben-von-verkehrsschauen-2/

Ich gehe daher davon aus, dass Ihnen das Merkblatt vorliegt und ein Anspruch zur Herausgabe nach dem IFG NRW gegeben ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Mai 2020
  • Frist
    10. Juni 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Merkblatt zur Durchführung von Verkehrsschauen [#186250]
Datum
8. Mai 2020 18:10
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das "Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen" (2013) In meiner vorherigen Anfrage haben Sie mir mitgeteilt, dass Teile dieses Merkblattes verbindlich angeordnet wurden. https://fragdenstaat.de/anfrage/kenntnis-bzw-zustimmung-zum-unterbleiben-von-verkehrsschauen-2/ Ich gehe daher davon aus, dass Ihnen das Merkblatt vorliegt und ein Anspruch zur Herausgabe nach dem IFG NRW gegeben ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186250 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.: III B 3 - 73 – 03 / 4 Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre weitere Anfrage danke ich Ihnen. Das von de…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Merkblatt zur Durchführung von Verkehrsschauen [#186250]
Datum
11. Mai 2020 14:24
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,7 KB


Az.: III B 3 - 73 – 03 / 4 Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre weitere Anfrage danke ich Ihnen. Das von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) veröffentlichte "Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen (MDV)" (Ausgabe 2013) ist urheberrechtlich geschützt. Daher ist es mir untersagt, Ihnen das Merkblatt - auch nur auszugsweise - zur Verfügung zu stellen. Ich betrachte Ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen insoweit als erledigt. Gleichwohl können Sie das Merkblatt bei der FGSV Verlag GmbH Wesselinger Straße 17 50999 Köln kostenpflichtig erwerben. Ich hoffe, dass ich Sie ausreichend unterrichten konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte senden Sie mir zu Ihrer Ablehnung einen förml…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Merkblatt zur Durchführung von Verkehrsschauen [#186250]
Datum
11. Mai 2020 17:55
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte senden Sie mir zu Ihrer Ablehnung einen förmlichen Bescheid in dem Sie die Ablehnungsgründe nach IFG NRW bennenen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186250 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.: III B 3 - 73 – 03 / 4 Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre erneute E-Mail in. o. a. Angelegenheit vom 12…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Merkblatt zur Durchführung von Verkehrsschauen
Datum
20. Mai 2020 06:41
Status
Warte auf Antwort
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4,7 KB
image006.jpg
4,6 KB


Az.: III B 3 - 73 – 03 / 4 Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre erneute E-Mail in. o. a. Angelegenheit vom 12-. Mai 2020 danke ich Ihnen. Mit meiner Antwort vom 11. Mai 2020 habe ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich das "Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen (MDV)" (Ausgabe 2013) aus urheberrechtlichen Gründen nicht weiterreichen darf. Nichtsdestotrotz biete ich Ihnen an, das Merkblatt im hiesigen Ministerium für Verkehr in Augenschein zu nehmen. Sollten Sie hieran interessiert sein, wäre ich Ihnen für einen Terminvorschlag dankbar. In Erwartung Ihrer Rückmeldung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Angebot. Leider stehen Aufwand und Kosten, um von Köln nach Düss…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Merkblatt zur Durchführung von Verkehrsschauen [#186250]
Datum
20. Mai 2020 22:34
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Angebot. Leider stehen Aufwand und Kosten, um von Köln nach Düsseldorf zu fahren, in keinem Verhältnis zu den Kosten eines käuflichen Erwerbs des Merkblattes. Daher kann ich ihr Angebot leider nicht annehmen. Wie Ihnen vermutlich bekannt ist, ist das Urheberrecht kein Ausschlussgrund nach dem IFG NRW. Deswegen bitte ich weiterhin darum mir das Merkblatt zu übersenden. Sollten Sie dies weiterhin ablehnen, so bitte ich darum mir dies, unter Verweis auf die Ablehnungsgründe nach dem IFG NRW, zu bescheiden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186250

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
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Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Juni 2020
Status
Warte auf Antwort