Merkblätter für Bürger

Alle elektronischen Merkblätter des Bundesverfassungsgerichts für Bürger, die eine kostenbefreite Verfassungsbeschwerde einreichen wollen.
Das Merkblatt wird unregelmäßig korrigiert, zum Beispiel als die 2 Senate im Fall der offensichtlich aussichtlosen Anhörungsrüge eine gemeinsame Meinung teilten. Leider wird auf der Webseite des Gerichts nur die neueste Version der Merkblätter als Download zur Verfügung gestellt.
Ich will überprüfen, ob die Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts in ferner Vergangenheit die Information zensierte, dass mittels nicht notwendiger Kosten in Kostenbescheiden und unanfechtbarer Beschlüsse, die mit Anhörungsrügen innerhalb einer Frist erfolglos gerügt wurden, das außerinstanzliche Bundesverfassungsgericht unsubsidiär (Überspringen des langjährigen, teuren Instanzenrechtswegs) innerhalb der Verjährungsfristen (1 bis 4 Wochen) direkt und kostenbefreit eingeschaltet werden darf.

Kostenloser Tipp für Mitleser und Mitbürger: Kostenbefreite Verfassungsbeschwerden anwaltloser Bürger werden in der Regel mit § 93d BVerfGG (ökonomisch) unbegründet abgewiesen. Kostenbefreiung impliziert unter anderem, dass die Bedenkenträger der Aktenregisterverwaltung des Bundesverfassungsgerichts in der Regel nicht recherchieren und somit auf existierende Bundesverfassungsgerichturteile nicht hinweisen.
Im Instanzenrechtsweg ist in der Regel nichts umsonst, auch nicht Eilantrag (76 EUR) oder Anhörungsrüge (## EUR). Kläger erhalten Antworten, die nicht unbedingt begründet sein müssen, und dann muss zuerst im langjährigen, mühseligen, teuren, subsidiären Instanzenweg bis zur letzten Instanz erfolglos und substantiiert gestritten werden, um letztendlich das Bundesverfassungsgericht einschalten zu dürfen, welches nicht substantiierte Verfassungsbeschwerden in der Regel abweist.

Ergebnis der Anfrage

VG Köln, 24.03.2021 - 13 K 1190/20
"Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Angabe einer persönlichen Adresse bestehen."

Die Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts darf zwecks Indizierung eine Einwohnermeldeamtadresse fordern und kann dann die PDF-Merkblätter für Bürger unbegründet (siehe auch § 93d BVerfGG) NICHT zuzustellen. Woraufhin Bürger:in Klage beim Verwaltungsgericht einreichen muss. Und auf dem langjährigen, teuren Instanzenweg ist man bekanntlich in Gottes Hand.
Das elektronische Überschreiben und die Zurückhaltung von Merkblättern für Bürger ist ein Indiz, welches dem Ansehen der Demokratie und seines Bundesverfassungsgerichts erheblich schadet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2022
  • Frist
    7. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle elektronisch…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Merkblätter für Bürger [#245535]
Datum
5. April 2022 07:55
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle elektronischen Merkblätter des Bundesverfassungsgerichts für Bürger, die eine kostenbefreite Verfassungsbeschwerde einreichen wollen. Das Merkblatt wird unregelmäßig korrigiert, zum Beispiel als die 2 Senate im Fall der offensichtlich aussichtlosen Anhörungsrüge eine gemeinsame Meinung teilten. Leider wird auf der Webseite des Gerichts nur die neueste Version der Merkblätter als Download zur Verfügung gestellt. Ich will überprüfen, ob die Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts in ferner Vergangenheit die Information zensierte, dass mittels nicht notwendiger Kosten in Kostenbescheiden und unanfechtbarer Beschlüsse, die mit Anhörungsrügen innerhalb einer Frist erfolglos gerügt wurden, das außerinstanzliche Bundesverfassungsgericht unsubsidiär (Überspringen des langjährigen, teuren Instanzenrechtswegs) innerhalb der Verjährungsfristen (1 bis 4 Wochen) direkt und kostenbefreit eingeschaltet werden darf. Kostenloser Tipp für Mitleser und Mitbürger: Kostenbefreite Verfassungsbeschwerden anwaltloser Bürger werden in der Regel mit § 93d BVerfGG (ökonomisch) unbegründet abgewiesen. Kostenbefreiung impliziert unter anderem, dass die Bedenkenträger der Aktenregisterverwaltung des Bundesverfassungsgerichts in der Regel nicht recherchieren und somit auf existierende Bundesverfassungsgerichturteile nicht hinweisen. Im Instanzenrechtsweg ist in der Regel nichts umsonst, auch nicht Eilantrag (76 EUR) oder Anhörungsrüge (## EUR). Kläger erhalten Antworten, die nicht unbedingt begründet sein müssen, und dann muss zuerst im langjährigen, mühseligen, teuren, subsidiären Instanzenweg bis zur letzten Instanz erfolglos und substantiiert gestritten werden, um letztendlich das Bundesverfassungsgericht einschalten zu dürfen, welches nicht substantiierte Verfassungsbeschwerden in der Regel abweist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245535/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: Merkblätter für Bürger [#245535]
Datum
5. April 2022 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail können nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns übermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite über den Button "Datenschutz" erreichen. Auf Wunsch können Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with § 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button "Data Protection". You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Merkblätter für Bürger“ [#245535]
Datum
7. April 2022 16:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/245535/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil jedes (siehe v=18 in der URL) "elektronische" Merkblatt für Bürger des Bundesverfassungsgerichts als Download zur Verfügung gestellt wurde. Es ergibt keinen demokratischen Sinn, dass die Verwaltung meine postalische Adresse verlangt, um alle "elektronischen" Merkblätter auszudrucken und diese an meine Einwohnermeldeamtadresse retrograd zustellen zu lassen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde "nicht" nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 245535.pdf Anfragenr: 245535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245535/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-726/003 II#0175 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Merkblätter für Bürger“ [#245535] # IFG-726/003 II#0175
Datum
8. April 2022 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-726/003 II#0175 Sehr Antragsteller/in in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesverfassungsgericht
Ihr Antrag per E-Mail vom 5. April 2022 Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Ihr Antrag per E-Mail vom 5. Ap…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihr Antrag per E-Mail vom 5. April 2022
Datum
2. Mai 2022 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
590,0 KB
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Ihr Antrag per E-Mail vom 5. April 2022

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Bundesverfassungsgericht
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Von
Bundesverfassungsgericht
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Betreff
Datum
2. Mai 2022 14:15
Status