Merkblätter für Bürger
Alle elektronischen Merkblätter des Bundesverfassungsgerichts für Bürger, die eine kostenbefreite Verfassungsbeschwerde einreichen wollen.
Das Merkblatt wird unregelmäßig korrigiert, zum Beispiel als die 2 Senate im Fall der offensichtlich aussichtlosen Anhörungsrüge eine gemeinsame Meinung teilten. Leider wird auf der Webseite des Gerichts nur die neueste Version der Merkblätter als Download zur Verfügung gestellt.
Ich will überprüfen, ob die Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts in ferner Vergangenheit die Information zensierte, dass mittels nicht notwendiger Kosten in Kostenbescheiden und unanfechtbarer Beschlüsse, die mit Anhörungsrügen innerhalb einer Frist erfolglos gerügt wurden, das außerinstanzliche Bundesverfassungsgericht unsubsidiär (Überspringen des langjährigen, teuren Instanzenrechtswegs) innerhalb der Verjährungsfristen (1 bis 4 Wochen) direkt und kostenbefreit eingeschaltet werden darf.
Kostenloser Tipp für Mitleser und Mitbürger: Kostenbefreite Verfassungsbeschwerden anwaltloser Bürger werden in der Regel mit § 93d BVerfGG (ökonomisch) unbegründet abgewiesen. Kostenbefreiung impliziert unter anderem, dass die Bedenkenträger der Aktenregisterverwaltung des Bundesverfassungsgerichts in der Regel nicht recherchieren und somit auf existierende Bundesverfassungsgerichturteile nicht hinweisen.
Im Instanzenrechtsweg ist in der Regel nichts umsonst, auch nicht Eilantrag (76 EUR) oder Anhörungsrüge (## EUR). Kläger erhalten Antworten, die nicht unbedingt begründet sein müssen, und dann muss zuerst im langjährigen, mühseligen, teuren, subsidiären Instanzenweg bis zur letzten Instanz erfolglos und substantiiert gestritten werden, um letztendlich das Bundesverfassungsgericht einschalten zu dürfen, welches nicht substantiierte Verfassungsbeschwerden in der Regel abweist.
Ergebnis der Anfrage
VG Köln, 24.03.2021 - 13 K 1190/20
"Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Angabe einer persönlichen Adresse bestehen."
Die Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts darf zwecks Indizierung eine Einwohnermeldeamtadresse fordern und kann dann die PDF-Merkblätter für Bürger unbegründet (siehe auch § 93d BVerfGG) NICHT zuzustellen. Woraufhin Bürger:in Klage beim Verwaltungsgericht einreichen muss. Und auf dem langjährigen, teuren Instanzenweg ist man bekanntlich in Gottes Hand.
Das elektronische Überschreiben und die Zurückhaltung von Merkblättern für Bürger ist ein Indiz, welches dem Ansehen der Demokratie und seines Bundesverfassungsgerichts erheblich schadet.
Anfrage erfolgreich
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Datum5. April 2022
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7. Mai 2022
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