"Merkel und Länderchefs unterstützen Kampf gegen Adblocker"

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Alle Akten, die Ihrer Behörde vorliegen im Zusammenhang mit der im Artikel [1] erwähnten Unterstützung des Kampfs gegen Adblocker durch die Bundeskanzlerin Merkel.

[1] Merkel und Länderchefs unterstützen Kampf gegen Adblocker, 17.06.2016 - http://www.golem.de/news/kommissionsbericht-merkel-und-laenderchefs-unterstuetzen-kampf-gegen-adblocker-1606-121599.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Akten, die …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
"Merkel und Länderchefs unterstützen Kampf gegen Adblocker" [#17127]
Datum
17. Juni 2016 19:35
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Akten, die Ihrer Behörde vorliegen im Zusammenhang mit der im Artikel [1] erwähnten Unterstützung des Kampfs gegen Adblocker durch die Bundeskanzlerin Merkel. [1] Merkel und Länderchefs unterstützen Kampf gegen Adblocker, 17.06.2016 - http://www.golem.de/news/kommissionsbericht-merkel-und-laenderchefs-unterstuetzen-kampf-gegen-adblocker-1606-121599.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
31. August 2016
Status
Anfrage abgeschlossen