Messdaten aus dem Jahr 2016 zu den Immissionen auf und am ehemaligen OPEL 1 Werk in Bochum

Die Messdaten aus den Immissionsmessungen, die 2016 auf und an dem OPEL 1 Werk in Bochum-Laer durchgeführt wurden, um die Luft- und Staubbelastungen mit Giftstoffen aus dem OPEL 1 Werk Abriss zu messen.

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  • Datum
    6. Oktober 2016
  • Frist
    8. November 2016
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Said Seihoub
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Said Seihoub
Betreff
Messdaten aus dem Jahr 2016 zu den Immissionen auf und am ehemaligen OPEL 1 Werk in Bochum [#18014]
Datum
6. Oktober 2016 23:04
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Messdaten aus den Immissionsmessungen, die 2016 auf und an dem OPEL 1 Werk in Bochum-Laer durchgeführt wurden, um die Luft- und Staubbelastungen mit Giftstoffen aus dem OPEL 1 Werk Abriss zu messen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Said Seihoub <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Said Seihoub
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrter Herr Seihoub, Immissionsmessungen über Staub- und Luftbelastungen in der Umgebung des Opelwerkes I,…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Messdaten aus dem Jahr 2016 zu den Immissionen auf und am ehemaligen OPEL 1 Werk in Bochum [#18014]
Datum
13. Oktober 2016 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seihoub, Immissionsmessungen über Staub- und Luftbelastungen in der Umgebung des Opelwerkes I, Bochum liegen der Bezirksregierung Arnsberg nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Said Seihoub
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bei einer OPEL / MARK 51°7 Gelände Besichtigung am 7.6.2016 i…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Said Seihoub
Betreff
AW: Messdaten aus dem Jahr 2016 zu den Immissionen auf und am ehemaligen OPEL 1 Werk in Bochum [#18014]
Datum
13. Oktober 2016 15:27
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bei einer OPEL / MARK 51°7 Gelände Besichtigung am 7.6.2016 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung der Wirtschaftsförderung Bochum, hat ein Mitarbeiter der Perspektive 2022 GmbH auf die zwei behördlichen Messwagen auf und an dem Ex-Opel Gelände hingewiesen, die die Luft auf Schadstoffe überprüfen. In einem anderen Brief der Bezirksregierung Arnsberg wurde mir mitgeteilt, dass „(…) die Baustelle durch die Bezirksregierung Arnsberg Dez. 53, Immissionsschutz, 16-mal vor Ort zu unterschiedlichen Tageszeiten überprüft [wurde].” Und dass, „(…) in keinem Fall Staubbelästigungen / Staubniederschläge, ausgehend von den Abbrucharbeiten der Firma Opel außerhalb des Betriebsgeländes ermittelt werden.” konnten. Auf Grundlage dieser mir vorliegenden Informationen ist es daher nicht nachzuvollziehen, 
 a) von wem diese Messwagen dort hingestellt wurden (da es die Perspektive 2022 auf Anfrage auch nicht war), b) was diese Messwagen gemessen haben und c) was die Bezirksregierung Arnsberg 16-mal vor Ort außerhalb oder auf dem Opel Gelände überprüft, gemessen oder ermittlet hat, um zu der hier vorliegenden Aussage zu kommen, dass der Bezirksregierung Arnsberg keine „(…) Immissionsmessungen über Staub- und Luftbelastungen in der Umgebung des Opelwerkes I, Bochum (…)” vorliegen. Vielen Dank für die Aufklärung, denn es geht hier um die Gesundheit unserer Familien. Mit freundlichen Grüßen Said Seihoub Anfragenr: 18014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksregierung Arnsberg
WG: Opel Bochum Sehr geehrter Herr Seihoub, bezüglich Ihrer Fragen a+b vom 13.10.16 kann ich Ihnen nur mitteilen,…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
WG: Opel Bochum
Datum
17. Oktober 2016 15:47
Status
Sehr geehrter Herr Seihoub, bezüglich Ihrer Fragen a+b vom 13.10.16 kann ich Ihnen nur mitteilen, dass die Bezirksregierung Arnsberg keine Immissionsmessungen vor Ort mit einem Messwagen durchgeführt hat, da die Bezirksregierung Arnsberg keinen derartigen Messwagen besitzt. Sie hat auch niemand anderes hiermit beauftragt. Eine derartige Aussage auf der von Ihnen zitierten öffentlichen Veranstaltung vom 7.6.2016 ist für mich nicht nachvollziehbar. Hinsichtlich der Frage c habe ich Ihnen schon persönlich mit Schreiben im Juli und August 2006 mitgeteilt, dass es regelmäßige Überprüfungen zur Kontrolle des Emissionsverhaltens während der Abbrucharbeiten gibt. Dies sind optische Kontrollen, ob es zu erheblichen Staubniederschlägen von den Abbrucharbeiten der Firma Opel "außerhalb" des Betriebsgeländes kommt. Außerdem werden regelmäßig Kontrollen der Abbrucharbeiten auf dem Betriebsgelände hinsichtlich Beachtung der Maßnahmen zur Staubreduzierung durchgeführt. Aufgrund der Maßnahmen und bisherigen Überprüfungen ist davon auszugehen, dass es außerhalb des Werksgeländes nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von erheblichen Staubbelästigungen durch die Abbrucharbeiten beim Opelwerk kommen kann. Mit freundlichen Grüßen