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Messdaten zur Stickoxidbelastung seit 2015

Sämtliche seit 2015 vorliegenden Messdaten zur Stickoxidbelastung aller in Deutschland vorhandenen Messstationen in einem maschinenlesbaren Format (sofern in einer Datenbank gespeichert bevorzugt als sqlite oder andernfalls als .csv). Ein Teil dieser Daten wird auf Ihrer Webseite wie etwa hier[1] angezeigt.
Sollten diese nur nach Jahren getrennt vorliegen, bitte jahrweise für die Jahre 2015 bis 2018.
Vielen Dank im Voraus.

[1]
https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten#/stations?s=JYsxDsMgEAT/sjVFgoyJqfOLKMUFnW2kABKc3SD+HqyUOzvTEJnqUULaniQE1yD0gYM/SuEkUJAMdzezWRZtZ6uwlhz/5DbpSduuUIUk5FSvvOYio08UecQ7h20f+2HN8DxdX0MQjkN+vRXISzgZbqVv5d5/&_k=kubv1f

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. August 2019
  • Frist
    18. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche seit 201…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Messdaten zur Stickoxidbelastung seit 2015 [#164033]
Datum
16. August 2019 10:01
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche seit 2015 vorliegenden Messdaten zur Stickoxidbelastung aller in Deutschland vorhandenen Messstationen in einem maschinenlesbaren Format (sofern in einer Datenbank gespeichert bevorzugt als sqlite oder andernfalls als .csv). Ein Teil dieser Daten wird auf Ihrer Webseite wie etwa hier[1] angezeigt. Sollten diese nur nach Jahren getrennt vorliegen, bitte jahrweise für die Jahre 2015 bis 2018. Vielen Dank im Voraus. [1] https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten#/stations?s=JYsxDsMgEAT/sjVFgoyJqfOLKMUFnW2kABKc3SD+HqyUOzvTEJnqUULaniQE1yD0gYM/SuEkUJAMdzezWRZtZ6uwlhz/5DbpSduuUIUk5FSvvOYio08UecQ7h20f+2HN8DxdX0MQjkN+vRXISzgZbqVv5d5/&_k=kubv1f
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Stahnsdorfer Str. 152c 14482 Potsdam
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. August 2019, in der Sie um Auskunft über Messdaten zur …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Messdaten zur Stickoxidbelastung seit 2015 [#164033]
Datum
16. August 2019 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. August 2019, in der Sie um Auskunft über Messdaten zur NO2-Belastung nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) nach meiner Kenntnis über die begehrten Informationen verfügt. Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen bei dieser Stelle erneut zu stellen. Hinweis: § 4 Abs. 3 UIG lautet: „(3) Wird der Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, leitet sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist, und unterrichtet die antragstellende Person hierüber. Anstelle der Weiterleitung des Antrags kann sie die antragstellende Person auch auf andere ihr bekannte informationspflichtige Stellen hinweisen, die über die Informationen verfügen.“ Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.