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Messstationen für Fluglärm im Umfeld von Ramstein / Spangdahlem / Frankfurt-Hahn / Zweibrücken

Laut
https://lfu.rlp.de/de/arbeits-und-immissionsschutz/immissionsschutz-luft-laerm/laerm/fluglaerm/
betreiben Sie an den folgenden Orten Messstationen für Fluglärm:
- "Mainz-Laubenheim"
- "Mainz-Weisenau"
- "Mainz-Universitätsmedizin"

Die Messstationen in Mainz dienen vermutlich zur Messung des vom Flughafen Frankfurt am Main ausgehenden Fluglärms.

Es gibt jedoch in Rheinland-Pfalz selber noch weitere Flughäfen, von denen Fluglärm ausgeht, wie z.B.:
- Air Base Ramstein
- Air Base Spangdahlem
- Flughafen Frankfurt-Hahn
- Flugplatz Zweibrücken

Meine Fragen:

1) Aus welchem Grund betreiben Sie im Umfeld von Ramstein / Spangdahlem / Frankfurt-Hahn / Zweibrücken keine eigenen Lärmmessstationen ?

2) In welcher Form erfolgen im Umfeld von Ramstein / Spangdahlem / Frankfurt-Hahn / Zweibrücken Messungen zur Dokumentation hinsichtlich:
- Angaben über Fluglärmereignisse, deren Spitzenpegel LASmax die Schwelle 68 dB(A) überschreitet
- Zeitscheiben verschiedener Zeiträume unterschiedlicher Schutzwürdigkeit sowie
- eine tabellarische Übersicht der Dauerschallpegel in Anlehnung an das Fluglärmgesetz und die Umgebungslärmrichtlinie
- eine Betriebsrichtungsverteilung

3) Unter
https://lfu.rlp.de/de/arbeits-und-immissionsschutz/immissionsschutz-luft-laerm/laerm/fluglaerm/
heißt es:
"Aus den von den Fluglärmmessstationen erhobenen Werten können bei Bedarf gerichtsverwertbare Daten generiert werden."
Existieren öffentlich zugängliche Quellen zur Dokumentation des Fluglärms in den Bereichen Ramstein / Spangdahlem / Frankfurt-Hahn / Zweibrücken,
mit deren Hilfe bei Bedarf gerichtsverwertbare Daten generiert werden können ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut https://lfu.rlp.de/…
An Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Messstationen für Fluglärm im Umfeld von Ramstein / Spangdahlem / Frankfurt-Hahn / Zweibrücken [#217594]
Datum
7. April 2021 00:16
An
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut https://lfu.rlp.de/de/arbeits-und-immissionsschutz/immissionsschutz-luft-laerm/laerm/fluglaerm/ betreiben Sie an den folgenden Orten Messstationen für Fluglärm: - "Mainz-Laubenheim" - "Mainz-Weisenau" - "Mainz-Universitätsmedizin" Die Messstationen in Mainz dienen vermutlich zur Messung des vom Flughafen Frankfurt am Main ausgehenden Fluglärms. Es gibt jedoch in Rheinland-Pfalz selber noch weitere Flughäfen, von denen Fluglärm ausgeht, wie z.B.: - Air Base Ramstein - Air Base Spangdahlem - Flughafen Frankfurt-Hahn - Flugplatz Zweibrücken Meine Fragen: 1) Aus welchem Grund betreiben Sie im Umfeld von Ramstein / Spangdahlem / Frankfurt-Hahn / Zweibrücken keine eigenen Lärmmessstationen ? 2) In welcher Form erfolgen im Umfeld von Ramstein / Spangdahlem / Frankfurt-Hahn / Zweibrücken Messungen zur Dokumentation hinsichtlich: - Angaben über Fluglärmereignisse, deren Spitzenpegel LASmax die Schwelle 68 dB(A) überschreitet - Zeitscheiben verschiedener Zeiträume unterschiedlicher Schutzwürdigkeit sowie - eine tabellarische Übersicht der Dauerschallpegel in Anlehnung an das Fluglärmgesetz und die Umgebungslärmrichtlinie - eine Betriebsrichtungsverteilung 3) Unter https://lfu.rlp.de/de/arbeits-und-immissionsschutz/immissionsschutz-luft-laerm/laerm/fluglaerm/ heißt es: "Aus den von den Fluglärmmessstationen erhobenen Werten können bei Bedarf gerichtsverwertbare Daten generiert werden." Existieren öffentlich zugängliche Quellen zur Dokumentation des Fluglärms in den Bereichen Ramstein / Spangdahlem / Frankfurt-Hahn / Zweibrücken, mit deren Hilfe bei Bedarf gerichtsverwertbare Daten generiert werden können ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217594/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Messstationen für Fluglärm im Umfeld von Ramste…
An Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Messstationen für Fluglärm im Umfeld von Ramstein / Spangdahlem / Frankfurt-Hahn / Zweibrücken [#217594]
Datum
26. Mai 2021 22:20
An
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Messstationen für Fluglärm im Umfeld von Ramstein / Spangdahlem / Frankfurt-Hahn / Zweibrücken“ vom 07.04.2021 (#217594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217594/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu Messstationen für Fluglärm im Umfeld von Ramstein / Spangda…
Von
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht
Betreff
AW: Messstationen für Fluglärm im Umfeld von Ramstein / Spangdahlem / Frankfurt-Hahn / Zweibrücken [#217594]
Datum
4. Juni 2021 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu Messstationen für Fluglärm im Umfeld von Ramstein / Spangdahlem / Frankfurt-Hahn / Zweibrücken. Zur Beantwortung Ihres Anliegens finden Sie die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen im Anhang (Antworten zur Anfrage Herr Antragsteller/in-Messstationen für Fluglärm_ #217594.docx). Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Mit…
An Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Messstationen für Fluglärm im Umfeld von Ramstein / Spangdahlem / Frankfurt-Hahn / Zweibrücken [#217594]
Datum
5. Juni 2021 19:22
An
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217594/