Messung der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte an der Marinefunksendestelle Rhauderfehn (DHO38) #3

Unter
https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/u-boot-kommunikation-funksendestelle-ramsloh-89966
schreiben Sie:
"
Mit Betriebsbeginn der Anlage 1982 gab es aus der Bevölkerung in der Nachbarschaft zunächst viel Kritik wegen möglicher Strahlung.
Das Risiko hat allerdings nie bestanden, weil es außerhalb des Geländes der Dienststelle keine erhöhte Strahlung besteht.
Das bestätigen auch die unregelmäßigen Messungen durch die Strahlenmessstelle der Bundeswehr.
Sie wird immer bei baulichen Änderungen an der Funkanlage tätig, zuletzt 2012.
Jenseits von 80 Metern im Umkreis um die Antennen gibt es also keine höhere Strahlenbelastung als die natürliche.
„Jedes Handy in der Hosentasche ist dann gefährlicher als unsere Anlage“, erläutert Dieterichs.
"

Laut Bundesnetzagentur gibt es keine öffentlich einsehbare Standortbescheinigung der Funkanlage.
Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/165742

Nach Aussage des Presse- und Informationszentrum IUD wurden die letzten Messungen von Ihnen durchgeführt.
Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/181912

Meine Frage:

Können Sie die Messwerte der letzten Messung an der Marinefunksendestelle Rhauderfehn (DHO38) durch die Strahlenmessstelle der Bundeswehr zur Verfügung stellen ?
Nach meinem Verständnis sollten diese Messwerte beinhalten
- elektrische Feldstärke
- magnetische Flussdichte
- Ort der Messung (ggf. mit Lageplan)
gemessen an der Grenze zum nicht-kontrollierbaren (also öffentlich zugänglichen) Bereich.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://www.b…
An Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Messung der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte an der Marinefunksendestelle Rhauderfehn (DHO38) #3 [#182319]
Datum
10. März 2020 12:35
An
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/u-boot-kommunikation-funksendestelle-ramsloh-89966 schreiben Sie: " Mit Betriebsbeginn der Anlage 1982 gab es aus der Bevölkerung in der Nachbarschaft zunächst viel Kritik wegen möglicher Strahlung. Das Risiko hat allerdings nie bestanden, weil es außerhalb des Geländes der Dienststelle keine erhöhte Strahlung besteht. Das bestätigen auch die unregelmäßigen Messungen durch die Strahlenmessstelle der Bundeswehr. Sie wird immer bei baulichen Änderungen an der Funkanlage tätig, zuletzt 2012. Jenseits von 80 Metern im Umkreis um die Antennen gibt es also keine höhere Strahlenbelastung als die natürliche. „Jedes Handy in der Hosentasche ist dann gefährlicher als unsere Anlage“, erläutert Dieterichs. " Laut Bundesnetzagentur gibt es keine öffentlich einsehbare Standortbescheinigung der Funkanlage. Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/165742 Nach Aussage des Presse- und Informationszentrum IUD wurden die letzten Messungen von Ihnen durchgeführt. Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/181912 Meine Frage: Können Sie die Messwerte der letzten Messung an der Marinefunksendestelle Rhauderfehn (DHO38) durch die Strahlenmessstelle der Bundeswehr zur Verfügung stellen ? Nach meinem Verständnis sollten diese Messwerte beinhalten - elektrische Feldstärke - magnetische Flussdichte - Ort der Messung (ggf. mit Lageplan) gemessen an der Grenze zum nicht-kontrollierbaren (also öffentlich zugänglichen) Bereich. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182319 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem unten beigefügten Antrag vom 10. März 2020 über den Webservice fragdensta…
Von
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Betreff
1004_067_Antwort: Messung der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte an der Marinefunksendestelle Rhauderfehn (DHO38) #3 [#182319]
Datum
27. März 2020 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem unten beigefügten Antrag vom 10. März 2020 über den Webservice fragdenstaat.de begehren Sie vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr die folgenden Auskünfte: „Können Sie die Messwerte der letzten Messung an der Marinefunksendestelle Rhauderfehn (DHO38) durch die Strahlenmessstelle der Bundeswehr zur Verfügung stellen ? Nach meinem Verständnis sollten diese Messwerte beinhalten - elektrische Feldstärke - magnetische Flussdichte - Ort der Messung (ggf. mit Lageplan) gemessen an der Grenze zum nicht-kontrollierbaren (also öffentlich zugänglichen) Bereich.“ Zu Beantwortung Ihres Antrages übersende ich Ihnen den nachfolgenden Bescheid. Das Original wird Ihnen zusätzlich auf dem Postweg zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank an Sie und die involvierten KollegInnen für das Bearbeiten meiner Anfrag…
An Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1004_067_Antwort: Messung der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte an der Marinefunksendestelle Rhauderfehn (DHO38) #3 [#182319]
Datum
27. März 2020 20:34
An
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank an Sie und die involvierten KollegInnen für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182319