Messung der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte an der Marinefunksendestelle Rhauderfehn (DHO38)

Unter
https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/u-boot-kommunikation-funksendestelle-ramsloh-89966
schreiben Sie:
"
Mit Betriebsbeginn der Anlage 1982 gab es aus der Bevölkerung in der Nachbarschaft zunächst viel Kritik wegen möglicher Strahlung.
Das Risiko hat allerdings nie bestanden, weil es außerhalb des Geländes der Dienststelle keine erhöhte Strahlung besteht.
Das bestätigen auch die unregelmäßigen Messungen durch die Strahlenmessstelle der Bundeswehr.
Sie wird immer bei baulichen Änderungen an der Funkanlage tätig, zuletzt 2012.
Jenseits von 80 Metern im Umkreis um die Antennen gibt es also keine höhere Strahlenbelastung als die natürliche.
„Jedes Handy in der Hosentasche ist dann gefährlicher als unsere Anlage“, erläutert Dieterichs.
"

Laut Bundesnetzagentur gibt es keine öffentlich einsehbare Standortbescheinigung der Funkanlage.
Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/165742

Meine Frage:

Können Sie die Messwerte der letzten Messung durch die Strahlenmessstelle der Bundeswehr zur Verfügung stellen ?
Nach meinem Verständnis sollten diese Messwerte beinhalten
- elektrische Feldstärke
- magnetische Flussdichte
- Ort der Messung (ggf. mit Lageplan)
gemessen an der Grenze zum nicht-kontrollierbaren (also öffentlich zugänglichen) Bereich.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Februar 2020
  • Frist
    10. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://www.b…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Messung der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte an der Marinefunksendestelle Rhauderfehn (DHO38) [#179609]
Datum
7. Februar 2020 15:39
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/u-boot-kommunikation-funksendestelle-ramsloh-89966 schreiben Sie: " Mit Betriebsbeginn der Anlage 1982 gab es aus der Bevölkerung in der Nachbarschaft zunächst viel Kritik wegen möglicher Strahlung. Das Risiko hat allerdings nie bestanden, weil es außerhalb des Geländes der Dienststelle keine erhöhte Strahlung besteht. Das bestätigen auch die unregelmäßigen Messungen durch die Strahlenmessstelle der Bundeswehr. Sie wird immer bei baulichen Änderungen an der Funkanlage tätig, zuletzt 2012. Jenseits von 80 Metern im Umkreis um die Antennen gibt es also keine höhere Strahlenbelastung als die natürliche. „Jedes Handy in der Hosentasche ist dann gefährlicher als unsere Anlage“, erläutert Dieterichs. " Laut Bundesnetzagentur gibt es keine öffentlich einsehbare Standortbescheinigung der Funkanlage. Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/165742 Meine Frage: Können Sie die Messwerte der letzten Messung durch die Strahlenmessstelle der Bundeswehr zur Verfügung stellen ? Nach meinem Verständnis sollten diese Messwerte beinhalten - elektrische Feldstärke - magnetische Flussdichte - Ort der Messung (ggf. mit Lageplan) gemessen an der Grenze zum nicht-kontrollierbaren (also öffentlich zugänglichen) Bereich. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179609 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
IFG-Anfrage: Messung an der Marinefunksendestelle Rhauderfehn [#179609] BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-03) Seh…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
IFG-Anfrage: Messung an der Marinefunksendestelle Rhauderfehn [#179609]
Datum
4. März 2020 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-03) Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 07.02.2020 baten Sie darum, die Strahlenwerte der letzten Messung der Marinefunksendestelle Rhauderfehn zur Verfügung zu stellen. Die erbetenen Messdaten können Ihnen durch BAAINBw mangels Zuständigkeit leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Messungen in und um die Marinefunkstelle Saterland / Rhauderfehn müssen durch den zuständigen Dienststellenleiter (Marineführungsunterstützungszentrum 2) beantragt werden. Nach Kenntnis BAAINBw werden diese Messungen bedarfsabhängig beauftragt und durchgeführt, Messergebnisse liegen hier jedoch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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AW: IFG-Anfrage: Messung an der Marinefunksendestelle Rhauderfehn [#179609] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen D…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Messung an der Marinefunksendestelle Rhauderfehn [#179609]
Datum
4. März 2020 21:11
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachforschungen und das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich an das Marineführungsunterstützungszentrum 2 in Ramsloh wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179609