Messwerte Feinstaub und Luftqualität im Stadtgebiet Ahlen

- Ihre Messwerte und Auswertungen zur Luftqualität in Ahlen
- insbesondere die gemessenen Feinstaubwerte, hier insbesondere die Stickoxidwerte
- Ihre Auswertung, an wie vielen und an welchen Tagen die Grenzwerte für Feinstaub & Stickoxide, aber auch alle weiteren Luftqualitätsgrenzwerte, überschritten wurden
- die in Ihren Unterlagen aufgeführten Quellen der Feinstaubbelastung jeweils inkl. der verursachten Feinstaubbelastung
- die Positionen der jeweiligen Messstationen

Bitte nehmen Sie als Zeitraum mindestens die vergangenen 3 Jahre (Zeitraum 01.01.2014 bis aktuell). Sofern Auswertungen zur Entwicklung der Luftqualität im Stadtgebiet Ahlen existieren, übersenden Sie mir diese ebenfalls.

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  • Datum
    20. Oktober 2017
  • Frist
    21. November 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Ahlen Details
Von
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Betreff
Messwerte Feinstaub und Luftqualität im Stadtgebiet Ahlen [#24988]
Datum
20. Oktober 2017 11:37
An
Kommunalverwaltung Ahlen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ihre Messwerte und Auswertungen zur Luftqualität in Ahlen - insbesondere die gemessenen Feinstaubwerte, hier insbesondere die Stickoxidwerte - Ihre Auswertung, an wie vielen und an welchen Tagen die Grenzwerte für Feinstaub & Stickoxide, aber auch alle weiteren Luftqualitätsgrenzwerte, überschritten wurden - die in Ihren Unterlagen aufgeführten Quellen der Feinstaubbelastung jeweils inkl. der verursachten Feinstaubbelastung - die Positionen der jeweiligen Messstationen Bitte nehmen Sie als Zeitraum mindestens die vergangenen 3 Jahre (Zeitraum 01.01.2014 bis aktuell). Sofern Auswertungen zur Entwicklung der Luftqualität im Stadtgebiet Ahlen existieren, übersenden Sie mir diese ebenfalls.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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