Messzahl Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

die Berechnungsgrundlage für die aktuelle Messzahl und die geltende Messzahl selbst für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Land Brandenburg.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Messzahl Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen [#248352]
Datum
5. Mai 2022 13:04
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Berechnungsgrundlage für die aktuelle Messzahl und die geltende Messzahl selbst für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Land Brandenburg.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248352/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Antwort auf Ihre E-Mail an das MBJS vom 05. Mai 2022 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich mit …
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
Antwort auf Ihre E-Mail an das MBJS vom 05. Mai 2022
Datum
12. Mai 2022 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich mit Ihrer E-Mail vom 05. Mai 2022 an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) gewandt und bitten um nähere Informationen zur Ausstattung der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen im Land Brandenburg. Im Land Brandenburg wird die Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften und mit sonstigem pädagogischen Personal durch die staatlichen Schulämter vorgenommen. Die staatlichen Schulämter statten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Schulen aus und sorgen dafür, dass an jeder Schule im entsprechenden Umfang Personal eingesetzt ist. Rechtsgrundlagen sind insbesondere · Bildungsgangverordnungen (insbesondere Stundentafeln), · Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation (VV-Unterrichtsorganisation), · Verwaltungsvorschriften über Anrechnungsstunden (VV-Anrechnungsstunden), · Arbeitszeitverordnung der Lehrkräfte (bezüglich Ermäßigungsstunden) und · ergänzende Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Die Ausstattung der einzelnen Schulen ist nicht das Ergebnis eines ausschließlich rechnerischen Verfahrens: Gemäß Nummer 3 Absatz 1 Satz 2 der VV-Unterrichtsorganisation berücksichtigen die Schulämter bei der Ermittlung des Bedarfs der einzelnen Schulen auch die fachlichen Erfordernisse und die konkreten Schulsituationen in Verbindung mit der jeweiligen Rahmensetzung. Für die Förderschulen sind beispielsweise Richtwerte und Bandbreiten für die Klassenbildung und Richtwerte für eine schülerbezogene Ausstattung mit Lehrkräften und ggf. mit sonstigem pädagogischen Personal vorgegeben. Für die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" beträgt · die Richtgröße für die Klassenbildung 11 Schülerinnen und Schüler und die Bandbreite 8 bis 15 Schülerinnen und Schüler, · der Richtwert für die Ausstattung in der Primarstufe 2,6 Lehrerwochenstunden und · der Richtwert für die Ausstattung in der Sekundarstufe I 3,0 Lehrerwochenstunden je Schülerin und Schüler. Die Ausstattungsrichtwerte für die Förderschulen berücksichtigen jeweils den gesamten Unterricht einschließlich des Förder-, Teilungs- und Wahlunterrichts und eine Vertretungsreserve. Nicht enthalten und mithin zusätzlich berücksichtigt werden der Bedarf für Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden, ggf. die Förderung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern, Ganztagsunterricht, zusätzlicher, über die Stundentafel hinausgehender Unterricht in der ersten Fremdsprache, Berufsorientierungsmaßnahmen und ggf. weitere besondere Maßnahmen und Projekte. Ziel der Richtwerte (2,6 bzw. 3,0 LWS je Schülerin und Schüler) ist es, eine gleichmäßige Klassenbildung über die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bzw. 7 bis 10 sowie durchschnittliche Klassengrößen in Höhe der Richtfrequenz zu ermöglichen sowie den Stundentafelunterricht und Vertretungsmaßnahmen bzw. ggf. weitere Maßnahmen abzusichern. Mit freundlichen Grüßen