Metadaten bezüglich Zustellung des Auslieferungsantrags wg. Az. 2 Ws 132/20

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Die Metadaten des Schriftstücks - mutmaßlich ausschließlich in Papierform existent - das die Schweizer Justiz über den Auslieferungsantrag gegen den Beschludigten B. informiert bzw. - falls existent zusätzlich - ebenso die Metadaten einer angesichts des heute öffentlich bekannt gewordenen Beschlusses versandten Erinnerung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Metadaten des Schrifts…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Metadaten bezüglich Zustellung des Auslieferungsantrags wg. Az. 2 Ws 132/20 [#221417]
Datum
31. Mai 2021 16:55
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Metadaten des Schriftstücks - mutmaßlich ausschließlich in Papierform existent - das die Schweizer Justiz über den Auslieferungsantrag gegen den Beschludigten B. informiert bzw. - falls existent zusätzlich - ebenso die Metadaten einer angesichts des heute öffentlich bekannt gewordenen Beschlusses versandten Erinnerung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221417/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 [geschwärzt] - A 2 [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], Ihrem Informationsbegehren kann ich nicht entsprech…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Metadaten bezüglich Zustellung des Auslieferungsantrags wg. Az. 2 Ws 132/20 [#221417]
Datum
16. Juni 2021 08:54
Status
Warte auf Antwort
Az.: I 5 [geschwärzt] - A 2 [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], Ihrem Informationsbegehren kann ich nicht entsprechen. Beim Bundesamt für Justiz wird kein Rechtshilfevorgang zu dem von Ihnen angegebenen Aktenzeichen geführt. Eine Informationsbeschaffungspflicht besteht nach dem IFG nicht. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Referat I 5 [geschwärzt] Justiziariat [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] + [geschwärzt] Telefax: + 49 228 99 410 - 4515 E-Mail: justiziariat@bfj.bund.de Internet: www.bundesjustizamt.de Postanschrift: Bundesamt für Justiz 53094 Bonn Besucher- und Lieferanschrift: Adenauerallee 99 - 103 53113 Bonn [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr gerne verweise ich auf die Pressemitteilung vom 12.03.2021 der Nummer 16/2021 …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verweis auf OLG PM: Metadaten bezüglich Zustellung des Auslieferungsantrags wg. Az. 2 Ws 132/20 [#221417]
Datum
20. Juni 2021 14:27
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
114,0 KB
246_stgb.png
20,8 KB
339_stgb.png
17,8 KB


Sehr << Anrede >> sehr gerne verweise ich auf die Pressemitteilung vom 12.03.2021 der Nummer 16/2021 des OLG Frankfurt am Main sowie §§246, 339 StGB und erinnere daran, dass Ablehnungsbescheide nach IFG einer gewissen Textform bedürfen. Hochachtungvoll Anhänge: - 339_stgb.png - 246_stgb.png - olg_ffm_cumex.pdf Anfragenr: 221417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221417/
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Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anbei finden Sie wie im soeben versandten Fax angekündigt, die erwähnte Entschei…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Metadaten bezüglich Zustellung des Auslieferungsantrags wg. Az. 2 Ws 132/20 [#221417]
Datum
13. September 2022 18:52
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anbei finden Sie wie im soeben versandten Fax angekündigt, die erwähnte Entscheidung des OLG FFM. Mit vorzüglicher Hochachtung [geschwärzt] Anhänge: - olg-frankfurt-2-ws-132-20-lare210000921.pdf Anfragenr: 221417 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
qualifizierter Sendebeleg Sehr << Antragsteller:in >> ich weise Sie hiermit auf die offensichtliche R…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
qualifizierter Sendebeleg
Datum
13. September 2022
An
Bundesamt für Justiz
Status
geschwärzt
697,1 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax-sendebeleg-bfj.pdf
1,3 MB
Sehr << Antragsteller:in >> ich weise Sie hiermit auf die offensichtliche Rechtsfehlerhaftigkeit des beigefügten - ausschließlich per Mail (sic!) ergangenen - Bescheids Ihres Hauses vom 16.06.2021 hin. Ich fordere Sie hiermit auf die von mir gestellte IFG-Anfrage erneut und zwar rechtsfehlerfrei zu bescheiden. Als Zeichen meinen guten Willens können Sie diese Anfrage von damals hiermit als erneut gestellt betrachten. Den Wortlaut der Anfrage entnehmen Sie bitte den Ihnen vorliegenden Akten zu Ihrer - o.g. - Vorgangsnummer. Sofern Ihr Haus den Namen des Beschuldigten des Auslieferungsverfahrens auch unter Kenntnisnahme der beigefügten Entscheidung nicht zuordnen können zu vermag, wird um gesonderte Mitteilung geben. Auf die seit mehr als einem Jahr unbeantwortete Mail vom 20.06.2021 wird hingewiesen. Auf den gestrigen Verhandlungstag am Landgericht Bonn wird Bezug genommen. Mit vorzüglicher Hochachtung PS: Aus Gründen des Umweltschutzes geht Ihnen die o.g. Entscheidung des OLG FFM in Gänze ausschließlich elektronisch zu. Anlage: Bescheid von damals Deckblatt der o.g. Entscheidung des OLG FFM

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Bundesamt für Justiz
Bescheid
Von
Bundesamt für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
22. September 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
geschwärzt
398,2 KB