Methoden und ggf. Standards (z.B. DIN, ISO) der Risiko-Assessments nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO

Eine Auskunft dahingehend, nach welchen Methoden und ggf. nach welchen Standards (z.B. DIN, ISO) die Risiko-Assessments nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO von durch die Aufsichtsbehörde geprüften Datenschutz-Folgenabschätzungen von Verantwortlichen durchgeführt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    13. Juli 2020
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auskunft dahingehend, na…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Methoden und ggf. Standards (z.B. DIN, ISO) der Risiko-Assessments nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO [#[geschwärzt]]
Datum
13. Juni 2020 07:51
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auskunft dahingehend, nach welchen Methoden und ggf. nach welchen Standards (z.B. DIN, ISO) die Risiko-Assessments nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO von durch die Aufsichtsbehörde geprüften Datenschutz-Folgenabschätzungen von Verantwortlichen durchgeführt wurden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: [geschwärzt] Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Si…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Methoden und ggf. Standards (z.B. DIN, ISO) der Risiko-Assessments nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO [#[geschwärzt]]
Datum
15. Juni 2020 13:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr [geschwärzt], hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. > Eine Auskunft dahingehend, nach welchen…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Methoden und ggf. Standards (z.B. DIN, ISO) der Risiko-Assessments nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO [#[geschwärzt]]
Datum
7. Juli 2020 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. > Eine Auskunft dahingehend, nach welchen Methoden und ggf. nach > welchen Standards (z.B. DIN, ISO) die Risiko-Assessments nach Art. 35 > Abs. 7 DSGVO von durch die Aufsichtsbehörde geprüften > Datenschutz-Folgenabschätzungen von Verantwortlichen durchgeführt > wurden. Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäß Artikel 35 DSGVO müssen u. a. eine Risikobewertung zum Inhalt haben (Artikel 35 Abs. 7 Buchst. c DSGVO). Vorgaben über dabei anzuwendende Normen (etwa der ISO oder des DIN), Schemata (etwa das Standard-Datenschutzmodell) oder nationale Richtlinien (etwa Technische Richtlinien oder Standards des BSI) gibt es nicht. Verantwortliche sind der Wahl der Methodik frei und können auch Methoden kombinieren. Datenschutz-Folgenabschätzungen sind durch Verantwortliche zu erstellen, unterliegen aber keiner verpflichtenden Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden (sofern nicht Artikel 36 zur Anwendung kommt). Unabhängig von einer Vorlage gemäß Artikel 36 DSGVO ist unsere Aufsichtsbehörde gelegentlich in Form von Beratungen in die Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen eingebunden. Dies erfolgt teilweise vor, teilweise während der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Eine Übersicht über die dabei zur Anwendung kommenden Verfahren und Methoden (mit oder ohne individuellen Abwandlungen) liegt hier nicht vor. Um Ihnen dennoch eine möglichst konstruktive Antwort auf Ihre Frage zu geben: In der Praxis beobachten wir eine Mischung von Verfahren und Methoden, die sich häufig an Risikobewertungsnormen aus dem Bereich der IT-Sicherheit orientieren. Für die Klassifizierung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe wird häufig auf Dokumente wie das Kurzpapier Nr. 18 der Datenschutzkonferenz oder die Norm 200-3 des BSI zurückgegriffen. Bei der Ermittlung von Risikoquellen werden eigene Listen verwendet oder auf Gefährdungslisten aus der Norm BSI 200-3 zurückgegriffen, die um spezifische Datenschutzgefährdungen ergänzt werden. Hilfreich - und auch schon im Praxiseinsatz gesehen - können auch Ausarbeitungen des Forum Privatheit sein, [geschwärzt] [geschwärzt] https://www.forum-privatheit.de/aktuelles/pressemitteilung-handbuch-dsfa/ (mit weiteren Links) Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Betreff
AW: Re: Methoden und ggf. Standards (z.B. DIN, ISO) der Risiko-Assessments nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO [#[geschwärzt]]
Datum
14. Juli 2020 21:53
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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