Microsoft 365

- sämtliche Kommunikation zum Einsatz von Microsoft (Office) 365
- sämtliche abgeschlossenen Standardvertragsklauseln in ihrer abgeschlossenen Form mit allen Anhängen und dem Transfer Impact Assessment sowie die Zusammenfassungen der Sicherungsmaßnahmen
- die mit Microsoft abgeschlossenen Veträge, insbesondere solche zur Auftragsverarbeitung
- die Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft (Office) 365
- die Datenschutzinformationen nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO zu Microsoft (Office) 365
- die mit Microsoft geführte Kommunikation zu Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Ko…
An Universität des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Microsoft 365 [#239068]
Datum
27. Januar 2022 22:31
An
Universität des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Kommunikation zum Einsatz von Microsoft (Office) 365 - sämtliche abgeschlossenen Standardvertragsklauseln in ihrer abgeschlossenen Form mit allen Anhängen und dem Transfer Impact Assessment sowie die Zusammenfassungen der Sicherungsmaßnahmen - die mit Microsoft abgeschlossenen Veträge, insbesondere solche zur Auftragsverarbeitung - die Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft (Office) 365 - die Datenschutzinformationen nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO zu Microsoft (Office) 365 - die mit Microsoft geführte Kommunikation zu Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239068/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität des Saarlandes
Sehr Antragsteller/in wie erbeten bestätige ich Ihnen den Eingang Ihre Anfrage in der Zentralen Verwaltung der Un…
Von
Universität des Saarlandes
Betreff
Re: Microsoft 365 [#239068]
Datum
28. Januar 2022 18:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie erbeten bestätige ich Ihnen den Eingang Ihre Anfrage in der Zentralen Verwaltung der Universität des Saarlandes am 28.01.2022. Freundliche Grüße

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Universität des Saarlandes
Sehr Antragsteller/in Ihrer Bitte um Übersendung der Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365 kö…
Von
Universität des Saarlandes
Betreff
Re: Microsoft 365 [#239068]
Datum
25. Februar 2022 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihrer Bitte um Übersendung der Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365 können wir nicht nachkommen. Die Datenschutzfolgeabschätzung ist nicht in allen Punkten aktuell und befindet sich daher derzeit grundsätzlich in der Überarbeitung. Der mit der Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung befasste externe Dienstleister hat keine Zustimmung zur Weitergabe der Datenschutzfolgeabschätzung an Dritte erteilt. Es besteht daher nach § 6 IFG kein Anspruch auf Informationszugang. Aus diesem Grund können wir Ihnen auch das Transfer Impact Assessment sowie die Zusammenfassungen der Sicherungsmaßnahmen nicht zur Verfügung stellen. Auch hier besteht nach § 6 IFG kein Anspruch auf Informationszugang. Wegen der von Ihnen erbetenen sämtlichen abgeschlossenen Standardvertragsklauseln in ihrer abgeschlossenen Form mit allen Anhängen darf ich auf die auf den Seiten von Microsoft abrufbaren Lizenzvereinbarungen verweisen: [ https://eur02.safelinks.protection.ou... | https://ec.europa.eu/info/law/law-top... ] Wegen der von Ihnen erbetenen mit Microsoft abgeschlossenen Veträge, insbesondere solche zur Auftragsverarbeitung darf ich auf den auf den Seiten von Microsoft abrufbaren Hochschulrahmenvertrag verweisen: [ https://www.microsoft.com/de-de/educa... | https://www.microsoft.com/de-de/educa... ] Die Datenschutzinformationen nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO zu Microsoft (Office) 365 können Sie unter folgendem Link abrufen: [ https://www.uni-saarland.de/index.php... | https://www.uni-saarland.de/index.php... ] Es wurde mit Microsoft keine Kommunikation zu Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO geführt, sondern es wurden die von Microsoft zur Verfügung gestellten Tools ( [ https://www.microsoft.com/de-de/trust... | https://www.microsoft.com/de-de/trust... ] ) genutzt. Die Beantwortung Ihrer Bitte um Übersendung sämtlicher Kommunikation zum Einsatz von Microsoft (Office) 365 stellt keine einfache und damit gebührenfreie Auskunft dar. Vielmehr würde ein erhöhter Verwaltungsaufwand entstehen. Für einen solchen werden nach § 9 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) i.V.m. § 1 Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) Ziffer 1.3 Allgemeines Gebührenverzeichnis (Anlage der Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses Gebühren in Höhe von 60 - 500,-€ erhoben. Sollten Sie an Ihrem Auskunftsersuchen - trotz Gebührenpflichtigkeit - festhalten, bitten wir Sie, Ihre Anfrage zu spezifizieren. Durch eine Einschränkung oder Konkretisierung Ihrer Anfrage kann der konkrete Verwaltungsaufwand und damit die Gebühren besser berechnet werden und sich ggf. auch verringern. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Universitätspräsidenten Campus A2 3, 66123 Saarbrücken erhoben werden. 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auf elektronischem Weg über den elektronischen Zugang der Universität des Saarlandes durch Nachricht mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach an folgende Adresse eingelegt werden: DE.Justiz.9677c8c2-41a8-47fb-9fa5-cfacdb3ec4cb.0022 Freundliche Grüße