"Microsoft Campus Agreement" an der TU-Dresden

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Der Webpräsenz der TU Dresden [1] lässt sich die Existenz eines Vertrages zwischen dem Unternehmen Microsoft und dem Bundesland Sachsen bzw. den Universitäten des Bundeslandes entnehmen (Bezeichnung "Microsoft Campus Agreement", "Microsoft Landesvertrag Sachsen", "Campus Sachsen"). Nach einer Anfrage an das SMWK (Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus) wurde uns mitgeteilt, dass ein solcher Vertrag nicht im MInisterium vorliege, siehe [2]. Weiter heißt es in der Antwort:
"Das SMWK weist darauf hin, dass die Hochschulen – also auch die Ihrerseits eingangs erwähnte TU Dresden– Software-Beschaffungen und dazu erforderliche Vertragsabschlüsse in eigener Zuständigkeit durchführen. Die Mittel der Softwarebeschaffungen stehen den Hochschulen im Rahmen ihres Globalbudgets zur eigenen Verfügung. Eine Vorlage der Verträge der Hochschulen im SMWK ist dazu nicht erforderlich und wird seitens des SMWK auch nicht praktiziert."


Vor diesem Hintergrund möchten wir von der TU Dresden wissen:

1. Ist der unter [1] erwähnte Vertrag öffentlich einsehbar? Wenn ja wo, wenn nein, warum nicht?
2. Welchen Gültigkeitszeitraum hat der Vertrag?
3. Welche Leistungen sind Gegenstand des Vertrages?
4. Wie viel Geld fließt im Rahmen des Vertrages im Gültigkeitszeitraum an Microsoft?
5. Aus welchen "Töpfen" des TU-Budgets stammen die Mittel?
6. Welche Planungen gibt es für einen Nachfolgevertrag nach dem Ende des Gültigkeitszeitraumes bzw. für Alternativen?
7. In welcher Beziehung steht der Vertrag zum sog. "Bundesvertrag 3.0" mit Microsoft?
8. Welche ähnlichen Rahmenverträge für Softwarelizenzen existieren mit Microsoft oder anderen Softwareunternehmen an der TU-Dresden?

[1] https://tu-dresden.de/zih/dienste/service-katalog/arbeitsumgebung/dir_software/softwareliste/ms
[2] https://fragdenstaat.de/anfrage/rahmenvertrag-microsoft-campus-agreement-sachsen/776865/anhang/bescheidsmwk_geschwaerzt.pdf

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Transparenzgesetz in Sachsen verpflichtet Universitäten in Sachsen nur zur Herausgabe von "Informatinen zu Drittmitteln [...] wie die Höhe der Investition und Namen von Drittmittelgebern". [1] Darunter fällt die gewünschte Information nicht.

Die TU-Dresden verfügt scheinbar über den Vertrag, muss ihn aber nicht öffentlich machen.

Am Ende ist es doch gelungen, über eine kleine Anfrage im Landtag die gewünschten Information zu erhalten: https://dresden.bits-und-baeume.org/ass…

[1] https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <…
An Technische Universität Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Microsoft Campus Agreement" an der TU-Dresden [#274283]
Datum
28. März 2023 22:51
An
Technische Universität Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Der Webpräsenz der TU Dresden [1] lässt sich die Existenz eines Vertrages zwischen dem Unternehmen Microsoft und dem Bundesland Sachsen bzw. den Universitäten des Bundeslandes entnehmen (Bezeichnung "Microsoft Campus Agreement", "Microsoft Landesvertrag Sachsen", "Campus Sachsen"). Nach einer Anfrage an das SMWK (Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus) wurde uns mitgeteilt, dass ein solcher Vertrag nicht im MInisterium vorliege, siehe [2]. Weiter heißt es in der Antwort:<< Antragsteller:in >> "Das SMWK weist darauf hin, dass die Hochschulen – also auch die Ihrerseits eingangs erwähnte TU Dresden– Software-Beschaffungen und dazu erforderliche Vertragsabschlüsse in eigener Zuständigkeit durchführen. Die Mittel der Softwarebeschaffungen stehen den Hochschulen im Rahmen ihres Globalbudgets zur eigenen Verfügung. Eine Vorlage der Verträge der Hochschulen im SMWK ist dazu nicht erforderlich und wird seitens des SMWK auch nicht praktiziert."<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vor diesem Hintergrund möchten wir von der TU Dresden wissen:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1. Ist der unter [1] erwähnte Vertrag öffentlich einsehbar? Wenn ja wo, wenn nein, warum nicht?<< Antragsteller:in >> 2. Welchen Gültigkeitszeitraum hat der Vertrag?<< Antragsteller:in >> 3. Welche Leistungen sind Gegenstand des Vertrages?<< Antragsteller:in >> 4. Wie viel Geld fließt im Rahmen des Vertrages im Gültigkeitszeitraum an Microsoft?<< Antragsteller:in >> 5. Aus welchen "Töpfen" des TU-Budgets stammen die Mittel?<< Antragsteller:in >> 6. Welche Planungen gibt es für einen Nachfolgevertrag nach dem Ende des Gültigkeitszeitraumes bzw. für Alternativen?<< Antragsteller:in >> 7. In welcher Beziehung steht der Vertrag zum sog. "Bundesvertrag 3.0" mit Microsoft?<< Antragsteller:in >> 8. Welche ähnlichen Rahmenverträge für Softwarelizenzen existieren mit Microsoft oder anderen Softwareunternehmen an der TU-Dresden?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [1] https://tu-dresden.de/zih/dienste/service-katalog/arbeitsumgebung/dir_software/softwareliste/ms<< Antragsteller:in >> [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/rahmenvertrag-microsoft-campus-agreement-sachsen/776865/anhang/bescheidsmwk_geschwaerzt.pdf<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274283/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Technische Universität Dresden
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre nachstehende Anfrage wird wie folgt geantwortet: Der in Ihrer …
Von
Technische Universität Dresden
Betreff
AW: "Microsoft Campus Agreement" an der TU-Dresden [#274283] (Az. 23-179)
Datum
12. April 2023 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre nachstehende Anfrage wird wie folgt geantwortet: Der in Ihrer Anfrage erwähnte Vertrag und die damit zusammenhängenden begehrten Informationen, sind keine Informationen, die der Transparenzpflicht unterliegen. Insofern sei auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 SächsTranspG verwiesen, der Auskunft über den Umfang der Transparenzpflicht von Hochschulen gibt. Ein Auskunftsanspruch ergibt sich auch aus anderen Rechtsgrundlagen, auf die Sie sich beziehen, nicht. Mit freundlichen Grüßen