Miet-/Pachtvertrag für den Spielplatz Ruhrtalstraße sowie Strategie zum langfristigen Erhalt

- Miet- oder Pachtvertrag für den Spielplatz Ruhrtalstraße mit dem Grundstückseigentümer
- Planungen/Strategien, diesen Spielplatz langfristig für die Bürger:innen zu erhalten (z.B. Ausübung Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkauf, Sicherung über Bebauungsplan etc.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Miet-/Pachtvertrag für den Spielplatz Ruhrtalstraße sowie Strategie zum langfristigen Erhalt [#237121]
Datum
9. Januar 2022 22:58
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Miet- oder Pachtvertrag für den Spielplatz Ruhrtalstraße mit dem Grundstückseigentümer - Planungen/Strategien, diesen Spielplatz langfristig für die Bürger:innen zu erhalten (z.B. Ausübung Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkauf, Sicherung über Bebauungsplan etc.)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237121/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Miet-/Pachtvertrag für den Spielplatz Ruhrtalstraße sowie Strategie zum langfristigen Erhalt“ [#237121]
Datum
13. Juli 2022 23:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/237121/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie seit 6 Monaten unbeantwortet ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 237121.pdf Anfragenr: 237121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237121/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich auf meine Anfrage vom 09.01.22 noch keine Rückmeldung erhalten. B…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW: Miet-/Pachtvertrag für den Spielplatz Ruhrtalstraße sowie Strategie zum langfristigen Erhalt [#237121]
Datum
14. Juli 2022 14:09
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich auf meine Anfrage vom 09.01.22 noch keine Rückmeldung erhalten. Bitte beantworten Sie meine Anfrage bis zum 31.07.2022. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 237121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237121/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> leider hat die Stadt Essen auch auf Ihre Anfrage hin nicht reagiert. Hier noch ein…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage "Miet-/Pachtvertrag für den Spielplatz Ruhrtalstraße sowie Strategie zum langfristigen Erhalt" #237121 [#237121]
Datum
29. September 2022 11:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider hat die Stadt Essen auch auf Ihre Anfrage hin nicht reagiert. Hier noch einmal das Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-5003/22 Was können wir nun tun? Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Miet-/Pachtvertrag für den Spielplatz Ruhrtalstraße sowie Strategie zum langfristigen Erhalt“ vom 09.01.2022 (#237121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 230 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Essen
Ihre Anfrage über Frag den Staat zum Spielplatz Ruhrtalstraße Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Anfrage über Frag den Staat zum Spielplatz Ruhrtalstraße
Datum
1. Dezember 2022 19:33
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
15,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten sich im Januar diesen Jahres mit einer Anfrage über die Plattform Frag den Staat an uns gerichtet. Sie haben bislang noch keine abschließende Antwort durch die Verwaltung erhalten, weil es zwischenzeitlich einen Wechsel des Vertragspartners gegeben hat. Grundsätzlich ist die Stadt Essen daran interessiert, den Spielplatz weiterhin - nach Möglichkeit dauerhaft - zu erhalten. Dieser ist auch mit Blick auf die Spielraumleitplanung der Stadt Essen für die Versorgung in diesem Bereich wichtig. Bisheriger Vertragspartner für die Pachtung der Fläche war das Bistum Essen. Der Vertrag zur Nutzung der Fläche als Spielplatz besteht seit dem 1.6.1972 zwischen dem Bistum Essen und der Stadt Essen. Der Vertrag wurde im Jahr 1991 bis zum Jahr 2014 verlängert, eine weitere Verlängerung wurde auf unbestimmte Zeit gesetzt mit einer jährlicher Kündigungsfrist zum Jahresende versehen. Das Grundstück wird der Stadt Essen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Seitens der Stadt Essen besteht im Gegenzug die Verpflichtung, den laufenden Unterhalt zu übernehmen, die Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen sowie Reinigung und Streupflicht sicherzustellen. Inzwischen hat das Bistum Essen die Fläche veräußert. Der neue Eigentümer hat gegenüber der Stadt bisher keine anderweitigen Planungen bekanntgegeben, so dass davon ausgegangen wird, dass das Vertragsverhältnis bestehen bleibt. Ein langfristiges Bestehen des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht garantiert werden. Die Stadt Essen bemüht sich um eine Weiterführung. Beste Grüße,