Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Bitburg-Prüm 2005 und 2014

1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Bitburg-Prüm betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 und 2014?

2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2014 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind

3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben?

4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2014?

Ergebnis der Anfrage

Nach Auskunft des Jobcenters wurde im Jahr 2005 (Dezember) der Jahreshöchststand der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften mit 1468 und im Jahr 2014 mit 1420 ermittelt.

Aussagen zu der Anzahl der jeweils eingeleiteten Mietsenkungsverfahren wurden nicht getroffen. Damit ist auf diesem Wege keine Einschätzung zum ausreichend vorhandenen Wohnraum abzuleiten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. März 2015
  • Frist
    10. April 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ich bitte…
An Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Bitburg-Prüm 2005 und 2014 [#8818]
Datum
7. März 2015 15:00
An
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Bitburg-Prüm betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 und 2014? 2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2014 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind 3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben? 4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2014?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage zur Bearbeitung an das Jobcenter Bitburg-Prüm weitergeleitet.…
Von
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Betreff
WG: Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Bitburg-Prüm 2005 und 2014 [#8818]
Datum
16. März 2015 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage zur Bearbeitung an das Jobcenter Bitburg-Prüm weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Sehr geehrtAntragsteller/in im Rahmen der Zuständigkeit des Jobcenter Bitburg-Prüm beantworte ich gerne Ihre u. g…
Von
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Betreff
WG: Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Bitburg-Prüm 2005 und 2014 [#8818]
Datum
16. März 2015 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Rahmen der Zuständigkeit des Jobcenter Bitburg-Prüm beantworte ich gerne Ihre u. g. Anfrage. Zu 1.) Ein Mietsenkungsverfahren findet immer nur individuell statt, wenn die tatsächliche Miete mit der angemessenen Miete nicht überein stimmt. Aus diesem Grund ist auch eine Erfassung dieser Fälle/Fallzahlen für die gesetzliche Aufgabenerledigung nicht vorgesehen und erforderlich. Zu 2.) siehe Punkt 1 Zu 3.) siehe Punkt 1 Zu 4.) Im Jahre 2005 betrug der Jahreshöchststand 1468 Bedarfsgemeinschaften (Dez.'05) - im Jahres- durchschnitt wurden 1420 Bedarfsgemeinschaften ermittelt. Nach den bisher vorliegenden endgültigen Daten (Jan.-Nov.) für das Jahr 2014 waren als Jahreshöchststand 1270 Bedarfsgemeinschaften im Februar 2014 erfasst. Die vorgenannten Daten sind auf der Statistik-Seite der Agentur für Arbeit (www.agentur.de) veröffentlicht. Zur Erleichterung füge ich den entsprechenden Link bei. Ferner sind weitere statistische Daten zum Thema SGB II ersichtlich. http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur/Rheinland-Pfalz-Nav.html?year_month=201502 Mit freundlichen Grüßen