Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Köln 2005 und 2014

Anfrage an: Jobcenter Köln

1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Köln betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 und 2014?

2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2014 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind

3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben?

4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2014?

Ergebnis der Anfrage

Die Frage nach einem "schlüssigen Konzept" zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft steht auch in Köln in einem inneren Zusammenhang mit den Mitsenkungsverfahren. Diese werden dann ausgelöst, wenn der Wohnraum beim sozialen Absturz in den Leistungsbezug nach den Kriterien des Jobcenters zu teuer ist, oder durch den Auszug eines Familienmitgliedes zu teuer wird. Aber auch Mieterhöhungen können Auslöser dafür sein, dass die Wohnung "unangemessen hoch" wird.
Über die tatsächliche Angemessenheit im Einzelfall entscheiden die Sozialgerichte.

Leider wurde meine alternative Anfrage ignoriert:
"Sollten Sie nach wie vor darauf abstellen, meine Frage nicht beantworten zu können/wollen, stelle ich den Antrag auf die kostenfreie Übersendung der vollständigen Schriftwechsel und Protokolle zwischen dem Jobcenter Köln und der kommunalen Verwaltung zum Thema, bevorzugt als pdf-Datei."

Der Kampf um angemessenen Wohnraum hält an. Hier sind die politischen Kräfte vor Ort gefragt belastbares Zahlenmaterial aufzubereiten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. März 2015
  • Frist
    10. April 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ich bitte um …
An Jobcenter Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Köln 2005 und 2014 [#8816]
Datum
7. März 2015 14:44
An
Jobcenter Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Köln betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 und 2014? 2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2014 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind 3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben? 4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2014?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Köln
Ihre E-Mail vom 07.03.2015; 14:45 Uhr Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wurd…
Von
Jobcenter Köln
Betreff
Ihre E-Mail vom 07.03.2015; 14:45 Uhr
Datum
10. März 2015 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sie erhalten in Kürze schriftlich oder telefonisch Nachricht. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne telefonisch unter (0221) 96443401 Montag - Freitag zwischen 08:00 Uhr - 18:00 Uhr erreichen. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Köln
Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Köln
Von
Jobcenter Köln
Via
Briefpost
Betreff
Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Köln
Datum
21. April 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Köln - Ablehnungsbescheid [#8816] Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freu…
An Jobcenter Köln Details
Von
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Betreff
Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Köln - Ablehnungsbescheid [#8816]
Datum
25. April 2015 10:37
An
Jobcenter Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Köln - Ablehnungsbescheid [#8816] Sehr geehrt<< Anrede >> zunä…
An Jobcenter Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Köln - Ablehnungsbescheid [#8816]
Datum
25. April 2015 11:56
An
Jobcenter Köln
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst einmal möchte ich meine IFG-Anfrage auf den gesamten Z e i t r a u m 2 0 0 5 – 2 0 1 4 ausweiten. Ihr Verweis auf die Bundesagentur für Arbeit und deren Statistik geht in der vorliegenden Anfrage fehl. Die Kosten der Unterkunft sind vom kommunalen Träger zu übernehmen, bereits aus diesem Grund ist das Jobcenter in der Pflicht der Stadt Köln mit Informationen und Kostenübersichten Rechenschaft abzulegen. Außerdem ist nach der Entscheidung des BSG vom 16.05.2012, Az.: B 4 AS 109/11 R zwingend auf die Schlüssigkeit der Konzepte für die Bemessungsgrößen der KDU abzustellen. Um dies dauerhaft sicherzustellen, werden Sie aufbereitetes Zahlenmaterial in der einen oder anderen Form vorhalten. Sollten Sie nach wie vor darauf abstellen, meine Frage nicht beantworten zu können/wollen, stelle ich den Antrag auf die kostenfreie Übersendung der vollständigen Schriftwechsel und Protokolle zwischen dem Jobcenter Köln und der kommunalen Verwaltung zum Thema, bevorzugt als pdf-Datei. Schriftsätze der geforderten Art unterliegen als amtliche Dokumente allesamt dem IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Vermittlung bei Anfrage "Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Köln 2005 bis 2014" [#8816] Sehr geehrte Dam…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Köln 2005 bis 2014" [#8816]
Datum
25. April 2015 12:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8816 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die Zuständigkeit eindeutig beim Jobcenter Köln liegt. Eine weiterführende Begründung habe ich in meiner Nachfrage und Frageerweiterung vom heutigen Tage dargelegt. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Mai 2015 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Köln 2005 bis 2014" [#8816] Sehr gee…
An Jobcenter Köln Details
Von
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Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Köln 2005 bis 2014" [#8816]
Datum
9. Mai 2015 06:29
An
Jobcenter Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass keine Daten vorgehalten werden sollen. Ich werde mich bemühen das Zahlenmaterial über Parteienanfragen zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>