Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Köln 2005 und 2014
1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Köln betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 und 2014?
2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2014 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind
3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben?
4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2014?
Ergebnis der Anfrage
Die Frage nach einem "schlüssigen Konzept" zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft steht auch in Köln in einem inneren Zusammenhang mit den Mitsenkungsverfahren. Diese werden dann ausgelöst, wenn der Wohnraum beim sozialen Absturz in den Leistungsbezug nach den Kriterien des Jobcenters zu teuer ist, oder durch den Auszug eines Familienmitgliedes zu teuer wird. Aber auch Mieterhöhungen können Auslöser dafür sein, dass die Wohnung "unangemessen hoch" wird.
Über die tatsächliche Angemessenheit im Einzelfall entscheiden die Sozialgerichte.
Leider wurde meine alternative Anfrage ignoriert:
"Sollten Sie nach wie vor darauf abstellen, meine Frage nicht beantworten zu können/wollen, stelle ich den Antrag auf die kostenfreie Übersendung der vollständigen Schriftwechsel und Protokolle zwischen dem Jobcenter Köln und der kommunalen Verwaltung zum Thema, bevorzugt als pdf-Datei."
Der Kampf um angemessenen Wohnraum hält an. Hier sind die politischen Kräfte vor Ort gefragt belastbares Zahlenmaterial aufzubereiten.
Anfrage abgelehnt
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Datum7. März 2015
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10. April 2015
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