Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Oldenburg in den Jahren 2005 und 2017
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Oldenburg betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 und 2017?
2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2017 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind
3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben?
4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2017?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Information nicht vorhanden
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Datum12. April 2018
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15. Mai 2018
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