Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Oldenburg in den Jahren 2005 und 2017

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Oldenburg betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 und 2017?

2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2017 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind

3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben?

4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2017?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. April 2018
  • Frist
    15. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ich bitte um die Nenn…
An Jobcenter Stadt Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Oldenburg in den Jahren 2005 und 2017 [#28833]
Datum
12. April 2018 10:11
An
Jobcenter Stadt Oldenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Oldenburg betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 und 2017? 2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2017 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind 3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben? 4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2017? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Stadt Oldenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre heutige Anfrage zum Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Oldenburg vermag ich nich…
Von
Jobcenter Stadt Oldenburg
Betreff
Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Oldenburg in den Jahren 2005 und 2017 [#28833]
Datum
12. April 2018 17:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre heutige Anfrage zum Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Oldenburg vermag ich nicht zu beantworten. Das Jobcenter Oldenburg erhebt und speichert regelmäßig statistische Daten, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Die von Ihnen erbetenen Daten sind jedoch nicht gesetzlich vorgesehen und werden im Jobcenter Oldenburg auch nicht gesondert erhoben. Erfahrungswerte aus früheren Jahren können nicht mehr hinzugezogen werden, da sich die Angemessenheitsgrenzen nach der Wohngeldtabelle zum 01.01.2016 auf Grund der allgemeinen Erhöhrung und einer Höherstufung in der Mietstufe deutlich erhöht haben. Die Anzahl der Aufforderungen zur Senkung der Unterkunfts- und Heizkosten hat sich vermutlich deutlich reduziert. Diese Vermutung wird aus dem Rückgang der Verfahren vor dem Sozialgericht Oldenburg mit dem Schwerpunkt Kosten der Unterkunft und Heizung abgeleitet. Detaillierte Statistiken liegen aber wie erwähnt nicht vor und werden nicht auch laufend erhoben. Allgemein kann ich Sie auf das Statistikportal der Bundesagentur für Arbeit verweisen, wo Sie online detaillierte Statistiken auch für den Bereich des Jobcenters Oldenburg abrufen können. Hier stehen Ihnen auch Daten für den Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis Mit freundlichem Gruß