Mietsenkungsverfahren im Märkischen Kreis 2012 und 2013

1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Märkischer Kreis betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2012 und 2013?

2. Liegen inzwischen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2013 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind
und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben?

Ergebnis der Anfrage

Die Vielzahl der eingeleiteten Mietsenkungsverfahren zeigt die verheerenden Auswirkungen der Hartz-Gesetze in der staatlich betriebenen Ghettoisierung.
Mit dem Absturz in die Arbeitslosigkeit ist viel zu häufig die Zwangsvertreibung und der Ausschluss aus einem häufig langjährig gewachsenen sozialen Umfeld verbunden.

Die Praxis zeigt, dass Betroffene oft nicht über Ihre Rechte der Kostenübernahme durch die Jobcenter belehrt werden.
Der Wunsch in den selbstgewählten Wohnungen zu verbleiben, bezahlen die Betroffenen aus Ihrem Existenzminimum.

Mehr:
http://www.beispielklagen.de/IFG042.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2014
  • Frist
    5. Februar 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ich bitte um …
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietsenkungsverfahren im Märkischen Kreis 2012 und 2013 [#5240]
Datum
4. Januar 2014 09:40
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Märkischer Kreis betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2012 und 2013? 2. Liegen inzwischen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2013 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Märkischer Kreis
Kein Nachrichtentext
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Januar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
79,8 KB