Mietvertrag Collective Incubator (ehemalige Maschinenfabrik Garbe-Lahmeyer & Co.)

den Mietvertrag für die Flächen des 'Collective Incubator' Campus Jahrhunderthalle an der Jülicher Straße (ehemalige Maschinenfabrik Garbe-Lahmeyer & Co.)
Referenz: https://www.rwth-aachen.de/go/id/lldwe

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietvertrag Collective Incubator (ehemalige Maschinenfabrik Garbe-Lahmeyer & Co.) [#204718]
Datum
30. November 2020 21:59
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Mietvertrag für die Flächen des 'Collective Incubator' Campus Jahrhunderthalle an der Jülicher Straße (ehemalige Maschinenfabrik Garbe-Lahmeyer & Co.) Referenz: https://www.rwth-aachen.de/go/id/lldwe
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204718/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Mietvertrag Collective Incubator (ehemalige Masc…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mietvertrag Collective Incubator (ehemalige Maschinenfabrik Garbe-Lahmeyer & Co.) [#204718]
Datum
5. Januar 2021 19:42
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Mietvertrag Collective Incubator (ehemalige Maschinenfabrik Garbe-Lahmeyer & Co.)“ vom 30.11.2020 (#204718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204718/
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Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Mietvertrag Collective Incubator (ehemalige Mas…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mietvertrag Collective Incubator (ehemalige Maschinenfabrik Garbe-Lahmeyer & Co.) [#204718]
Datum
29. Januar 2021 00:37
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Mietvertrag Collective Incubator (ehemalige Maschinenfabrik Garbe-Lahmeyer & Co.)“ vom 30.11.2020 (#204718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204718/

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
22/21 - IFG Anfrage Antragsteller/in IFG-Anfrage zu Mitvertrag Collective Incubator Sehr geehrter Antragsteller/i…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
22/21 - IFG Anfrage Antragsteller/in
Datum
29. Januar 2021 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
IFG-Anfrage zu Mitvertrag Collective Incubator Sehr geehrter Antragsteller/in auf Ihren Antrag vom 30.11. 2020 hin ergeht folgender Bescheid: 1. Der Antrag auf Auskunftserteilung abgelehnt. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: I. Sie beantragten unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW), auf das Umweltinformationsgesetz des Landes NRW (UIG NRW) und auf das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (VIG), dass wir Ihnen folgendes Dokumente zusenden" den Mietvertrag für die Flächen des 'Collective Incubator' Campus Jahrhunderthalle an der Jülicher Straße (ehemalige Maschinenfabrik Garbe-Lahmeyer & Co.)" II. 1) Rechtsgrundlage der Ablehnung Ihres Antrags ist § 8 IFG NRW. Da hier der Vermieter als Dritter involviert ist, mussten wir ihn um Zustimmung bitten. Diese wurde unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis nicht erteilt, da zu befürchten ist, dass die Bekanntgabe des Vertragsinhaltes bereits bestehende oder auch zukünftige Verträge des Vermieters mit Dritten beeinflussen könnte. 2) Ansprüche nach dem UIG NRW bestehen nicht, da die von Ihnen begehrten Informationen keine "Umweltinformationen" im Sinne des UIG NRW darstellen. Solche sind ausschließlich dann gegeben, wenn es sich bei den begehrten Daten um Daten handelt, die "unmittelbare Auswirkungen auf die Umweltbestandteile Boden, Grundwasser, natürliche Lebensräume und Artenvielfalt haben" (VG Köln, Urt. v. 20.09.2018 - 13 K 7211/16). Da die Informationen, die Sie begehren, aber gerade nicht unmittelbar umweltrelevante Tatsachen betreffen, sondern vielmehr lediglich mittelbaren Umweltbezug haben, scheidet ein Anspruch nach dem UIG NRW aus. 3) Ansprüche nach dem VIG bestehen gleichfalls nicht, da Sie keine Informationen über Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches (§ 1 Nr. 1 VIG) beziehungsweise über Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (§ 1 Nr. 2 VIG) beantragt haben. III. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 IFG NRW. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 90, 52070 Aachen, erheben. Mit freundlichem Gruß