IFG-Anfrage zu Mitvertrag Collective Incubator
Sehr geehrter Antragsteller/in
auf Ihren Antrag vom 30.11. 2020 hin ergeht folgender
Bescheid:
1. Der Antrag auf Auskunftserteilung abgelehnt.
2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Gründe:
I.
Sie beantragten unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW), auf das Umweltinformationsgesetz des Landes NRW (UIG NRW) und auf das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (VIG), dass wir Ihnen folgendes Dokumente zusenden" den Mietvertrag für die Flächen des 'Collective Incubator' Campus Jahrhunderthalle an der Jülicher Straße (ehemalige Maschinenfabrik Garbe-Lahmeyer & Co.)"
II.
1) Rechtsgrundlage der Ablehnung Ihres Antrags ist § 8 IFG NRW. Da hier der Vermieter als Dritter involviert ist, mussten wir ihn um Zustimmung bitten. Diese wurde unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis nicht erteilt, da zu befürchten ist, dass die Bekanntgabe des Vertragsinhaltes bereits bestehende oder auch zukünftige Verträge des Vermieters mit Dritten beeinflussen könnte.
2)
Ansprüche nach dem UIG NRW bestehen nicht, da die von Ihnen begehrten Informationen keine "Umweltinformationen" im Sinne des UIG NRW darstellen. Solche sind ausschließlich dann gegeben, wenn es sich bei den begehrten Daten um Daten handelt, die "unmittelbare Auswirkungen auf die Umweltbestandteile Boden, Grundwasser, natürliche Lebensräume und Artenvielfalt haben" (VG Köln, Urt. v. 20.09.2018 - 13 K 7211/16). Da die Informationen, die Sie begehren, aber gerade nicht unmittelbar umweltrelevante Tatsachen betreffen, sondern vielmehr lediglich mittelbaren Umweltbezug haben, scheidet ein Anspruch nach dem UIG NRW aus.
3)
Ansprüche nach dem VIG bestehen gleichfalls nicht, da Sie keine Informationen über Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches (§ 1 Nr. 1 VIG) beziehungsweise über Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (§ 1 Nr. 2 VIG) beantragt haben.
III.
Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 IFG NRW.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 90, 52070 Aachen, erheben.
Mit freundlichem Gruß