Mietvertrag Corona Unterkunft

Die Stadt Stuttgart hat die nachfolgende Pressemeldung veröffentlich, gemäß welcher ein Gebäude mit 330 Plätze für Corona infizierte Menschen angemietet wurde.

https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/oktober-2020/coronavirus-stadt-mietet-gebaeude-an.php

Bitte senden Sie mir den Mietvertrag zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2020
  • Frist
    25. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stadt Stuttga…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietvertrag Corona Unterkunft [#201502]
Datum
22. Oktober 2020 23:10
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Stuttgart hat die nachfolgende Pressemeldung veröffentlich, gemäß welcher ein Gebäude mit 330 Plätze für Corona infizierte Menschen angemietet wurde. https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/oktober-2020/coronavirus-stadt-mietet-gebaeude-an.php Bitte senden Sie mir den Mietvertrag zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201502/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
LIFG Antrag Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre E-Mail, welche uns erstmals am 22.10.2020 zug…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
LIFG Antrag
Datum
12. November 2020 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre E-Mail, welche uns erstmals am 22.10.2020 zuging. Die Ablehnung zur Erteilung von Auskünften zu dem vorgenannten Vertragsverhältnis erfolgt auf der Grundlage des LIFG §7 Antrag und Verfahren Abs. 2. Leider können wir nicht erkennen zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird. Der Antrag erfüllt nicht das Bestimmtheitserfordernis gemäß LIFG §7 Antrag und Verfahren Abs. 2. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: LIFG Antrag [#201502] Sehr geehrteAntragsteller/in eine Ablehnung nach § 7 LIFG ist unzulässig, da dieser Par…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LIFG Antrag [#201502]
Datum
14. November 2020 23:10
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Ablehnung nach § 7 LIFG ist unzulässig, da dieser Paragraph Antrag und Verfahren regelt. Vielmehr muss gemäß dem von Ihnen genannten §7 Abs. 2 LIFG, mir Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags gegeben wird. Dem komme ich nachfolgend nach. Gemäß der Pressemitteilung von der Stadt Stuttgart, die ich nachfolgend nochmal verlinke, wurde von der Stadt Stuttgart ein Gebäude angemietet, welches 330 Plätze für Corona Infizierte Menschen anbietet. Wenn die Stadt Stuttgart ein Gebäude anmietet, ist davon auszugehen, das dafür ein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Mit meiner Anfrage, möchte eine Kopie von diesem Mietvertrag erhalten, den die Stadt Stuttgart abgeschlossen hat, für die Nutzung von einem Gebäude mit 330 Plätzen, zur Unterbringung von Corona Infizierte Menschen. https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/oktober-2020/coronavirus-stadt-mietet-gebaeude-an.php Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201502/
<< Anfragesteller:in >>
AW: LIFG Antrag [#201502] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Mietvertrag Corona Unt…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LIFG Antrag [#201502]
Datum
25. November 2020 21:49
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Mietvertrag Corona Unterkunft“ vom 22.10.2020 (#201502) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201502/
Landeshauptstadt Stuttgart
AUTO: ist außer Haus Ich werde ab 08.12.2020 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 11.12.2020. Sehr geehrteAnt…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
AUTO: ist außer Haus
Datum
10. Dezember 2020 12:58
Status
Warte auf Antwort
Ich werde ab 08.12.2020 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 11.12.2020. Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin ab 09.12.2020 abwesend und kehre zurück am 11.12.2020 um 9:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass eingehende E-Mails nicht weitergeleitet werden. Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "AW: LIFG Antrag [#201502]" gesendet am 10.12.2020 12:58:50. Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.
<< Anfragesteller:in >>
AW: LIFG Antrag [#201502] Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich auf meine Nachricht von 14. November und E…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LIFG Antrag [#201502]
Datum
10. Dezember 2020 12:58
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich auf meine Nachricht von 14. November und Erinnerung vom 25. November, überhaupt keine Rückmeldung mehr von Ihnen erhalten. Können Sie mir bitte einen aktuellen Mittelung zum Sachstand meiner Anfrage geben. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201502/
<< Anfragesteller:in >>
AW: AUTO: ist außer Haus [#201502] Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich auf meine Nachricht von 14. Nove…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AUTO: ist außer Haus [#201502]
Datum
30. Dezember 2020 03:03
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich auf meine Nachricht von 14. November und Erinnerungen vom 25. November und 10. Dezember, zu meiner äußersten Verwunderung, keinerlei Rückmeldungen mehr von Ihnen erhalten. Ich würde Sie erneut darum bitten, mir eine Rückmeldung bis zum 10. Januar 2021 zu geben, anderweitig werde ich eine Beschwerde beim dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg einreichen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201502/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mietvertrag Corona Unterkunft“ [#201502] [#201502]
Datum
11. Januar 2021 15:01
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201502/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man meine Anfrage nach §7 Abs. 2 LIFG ablehnt, obwohl dies gar nicht zulässig ist, dieser Paragraph regelt Antrag und Verfahren. Ich habe dies genutzt meine Anfrage zu Präzisieren, aber seit dem habe ich trotz mehrerer Erinnerung überhaupt gar keine Rückmeldung mehr erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201502.pdf Anfragenr: 201502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201502/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Mietvertrag Corona Unterkunft“ [#201502] [#201502]
Datum
11. Januar 2021 15:02
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Landeshauptstadt Stuttgart
Mietvertrag Corona-Unterkunft Sehr Antragsteller/in derzeit erfolgt ein Anschreiben an unseren Vertragspartner mi…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Mietvertrag Corona-Unterkunft
Datum
18. August 2021 18:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in derzeit erfolgt ein Anschreiben an unseren Vertragspartner mit Bitte, dem Ersuchen auf Einsicht nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden Württemberg von einer dritten Person stattzugeben. Für eine Einwilligung haben wir uns den 13.09.2021 vorgemerkt. Ansonsten werden wir sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten sowie evtl. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vor Einsichtnahme von Dritten unkenntlich gemacht werden. Da bei der Bearbeitung des Vorgangs Kosten anfallen können, benötigen wir eine zustellfähige Anschrift zur Gebührenverrechnung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mietvertrag Corona-Unterkunft [#201502] Sehr << Anrede >> können Sie mir bitte mitteilen, da die …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mietvertrag Corona-Unterkunft [#201502]
Datum
4. Oktober 2021 12:55
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie mir bitte mitteilen, da die von Ihnen gesetzte Frist vom 13.9.2021 bereits verstrichen ist, ob Ihnen von Ihrem Vertragspartner eine Rückmeldung vorliegt? Wie bereits in meiner Anfrage mitgeteilt, sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201502/
Landeshauptstadt Stuttgart
Antwort: AW: Mietvertrag Corona-Unterkunft [#201502] Sehr Antragsteller/in laut meinem Kenntnisstand, wurde die A…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Mietvertrag Corona-Unterkunft [#201502]
Datum
5. Oktober 2021 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in laut meinem Kenntnisstand, wurde die Akten- bzw. Vertragseinsicht von unserem Vertragspartner abgelehnt. Gerne würde ich mich hierzu mit unserem zuständigen Sachbearbeiter abstimmen. Dieser ist erst wieder ab dem 11.10.2021 im Hause. Eine entsprechende Rückantwort würden Sie von uns ab dem 12.10.2021 erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Stuttgart
Antwort: AW: Mietvertrag Corona-Unterkunft [#201502] Sehr Antragsteller/in wie bereits angekündigt, erhalten Sie …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Mietvertrag Corona-Unterkunft [#201502]
Datum
2. November 2021 16:48
Status
Sehr Antragsteller/in wie bereits angekündigt, erhalten Sie von uns die geschwärzte Vertragsausfertigung des von Ihnen geforderten Mietvertrags zur Corona-Unterkunft. Der Kopieraufwand wurde von uns mit einem geringfügigem Aufwand verzeichnet. Es fallen somit für Sie keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen

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