Mietvertrag des Bauamtes

Anfrage an: Stadt Erfurt

Aufstellung der Kosten, die durch das Versäumnis zum Auslaufen des Mietvertrages des Bauamtes bis Ende 2017 entstehen werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juni 2017
  • Frist
    29. Juli 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstell…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietvertrag des Bauamtes [#23710]
Datum
27. Juni 2017 11:12
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung der Kosten, die durch das Versäumnis zum Auslaufen des Mietvertrages des Bauamtes bis Ende 2017 entstehen werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Radda <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Radda << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Erfurt
Sehr geehrter Herr Radda, Ihre Anfrage ist im Bauamt der Stadtverwaltung eingegeben und wird derzeit geprüft. Nac…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
WG: Mietvertrag des Bauamtes [#23710]
Datum
29. Juni 2017 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Radda, Ihre Anfrage ist im Bauamt der Stadtverwaltung eingegeben und wird derzeit geprüft. Nach Abschluss dieser werde ich unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Erfurt
Sehr geehrter Herr Radda, zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist es erforderlich, die Höhe des bisherigen und des neu…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
WG: Mietvertrag des Bauamtes [#23710]
Datum
21. Juli 2017 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Radda, zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist es erforderlich, die Höhe des bisherigen und des neuen Mietzinses (ab 2017) für das Objekt "Kaffeetrichter" mitzuteilen. Im Hinblick auf die Höhe des Mietzinses ist jedoch § 9 Abs. 1 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz einschlägig. Die Mieteinnahmen gehören zu den Geschäftsgeheimnissen des Vermieters. Die Beantwortung zur Höhe des Mietzinses kann daher nur mit Einwilligung des Vermieters erfolgen. Ich habe daraufhin den Vermieter angeschrieben und um Rückantwort gegeben, ob er mit der Weitergabe der Höhe des Mietzinses einverstanden ist. Bis zum heutigen Tage ist keine Reaktion auf meine Anfrage erfolgt. Somit liegt die erforderliche ausdrückliche Einwilligung zur Weitergabe dieser Daten nicht vor, sodass eine Beantwortung Ihrer Anfrage nicht erfolgen kann. Sollte die Einwilligung noch erfolgen, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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