Mietvertrag für Objekt Potsdamer Str. 180/Pallasstr. 35

Den gültigen Mietvertrag für das Jahr 2016 des im Haushaltsplan 2016/2017 unter dem Titel 51801 aufgeführtes Objekts in der << Adresse entfernt >>/Pallasstr. 35 zwischen Bezirksamt und Vermieter.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Dezember 2015
  • Frist
    26. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
Drugstore im SSB e.V.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Drugstore im SSB e.V.
Betreff
Mietvertrag für Objekt << Adresse entfernt >>/Pallasstr. 35 [#12258]
Datum
23. Dezember 2015 11:16
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den gültigen Mietvertrag für das Jahr 2016 des im Haushaltsplan 2016/2017 unter dem Titel 51801 aufgeführtes Objekts in der << Adresse entfernt >>/Pallasstr. 35 zwischen Bezirksamt und Vermieter.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Drugstore im SSB e.V.
Drugstore im SSB e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Mietvertrag für Objekt << Adresse e…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Drugstore im SSB e.V.
Betreff
AW: Mietvertrag für Objekt << Adresse entfernt >>/Pallasstr. 35 [#12258]
Datum
27. Januar 2016 17:09
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Mietvertrag für Objekt << Adresse entfernt >>/Pallasstr. 35 " vom 23.12.2015 (#12258) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 12258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Neuer Mietvertrag Potsdamer- / Pallasstraße Sehr geehrte Damen und Herren, die in Ihrer Erinnerung vom 27.1.2…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Neuer Mietvertrag Potsdamer- / Pallasstraße
Datum
10. Februar 2016 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die in Ihrer Erinnerung vom 27.1.2016 genannte Informationsfreiheitsanfrage vom 23.12.2015 ist leider hier nicht eingegangen. Uns liegt nur eine Anfrage vom 16.11.2015 vor. Hierzu können wir Ihnen die erbetenen Unterlagen aber nicht zur Verfügung stellen, weil der inzwischen erfolgte Vertragsabschluss ein Geschäftsgeheimnis darstellt und daher nicht öffentlich gemacht werden kann. Das Informationsrecht findet seine Grenze in überwiegenden schutzwürdigen Belangen Dritter, zu denen der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gehört. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (BVerfGE 115, 205, 230 f.). Das kann bei Einzelheiten des Inhaltes eines Mietvertrages der Fall sein, soweit diese Wettbewerbsrelevanz entfalten, insbesondere also andere Unternehmer in ihrem Wettbewerbsverhalten beeinflussen können. Ein mit der Beantwortung der Anfrage entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse kann auch das fiskalische Interesse des Landes selbst sein, nämlich insofern, als bekannt wird, zu welchen Konditionen das Bezirksamt Mietverträge abschließt, und diese Kenntnis bei künftigen Mietvertragsverhandlungen die Position des Bezirksamtes schwächt. Sie sind jedoch in der Zeit der Vertragsverhandlungen mehrfach und ausführlich vom Jugendamtsdirektor, Herrn Schwarz, über den Stand der Vertragsverhandlungen in Kenntnis gesetzt worden, sodass ein Informationsdefizit sicher nicht besteht. Mit freundlichem Gruß Zeiher Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Abt. Jugend, Ordnung, Bürgerdienste Generelle Angelegenheiten / Jug Z - G 1 10820 Berlin Tel.: 90277 (intern 9277) - 4442 Fax.: - 6075

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Drugstore im SSB e.V.
AW: Neuer Mietvertrag Potsdamer- / Pallasstraße [#12258] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre aus…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Drugstore im SSB e.V.
Betreff
AW: Neuer Mietvertrag Potsdamer- / Pallasstraße [#12258]
Datum
11. Februar 2016 19:49
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit Verweis auf § 13 Abs. 5 Satz 1 IFG möchten wir sie hiermit bitten unseren Informationsanspruch hinsichtlich des verbleibenden Akteninhalts ohne Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnis zu prüfen und eine geschwärzte Kopie anzufertigen und zur Verfügung zu stellen. Dafür verzichten wir als Ast. auf eine Einsichtnahme in die Originalakten und sind damit einverstanden, dass das Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis bei dem Erstellen von Kopien geschwärzt wird, so wie es in Schritt 10.3 im Prüfungsablauf zum Informations-Fre iheits-Gesetz (IFG) der Berliner Behörden geregelt ist. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 12258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>