Mietvertrag Julia Stoschek Collection

aktuell gültiger Mietvertrag zwischen BlmA und Julia Stoschek Collection

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: aktuell gültiger Mietvertr…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietvertrag Julia Stoschek Collection [#213558]
Datum
23. Februar 2021 22:09
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuell gültiger Mietvertrag zwischen BlmA und Julia Stoschek Collection
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213558/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection Seh…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection
Datum
11. März 2021 16:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegend mein Schreiben vom heutigen Tage vorab zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Anstalt des öffentlichen Rechts - Zentrale Bonn - Stabsbereich Recht Ellerstraße 56, 53119 Bonn Telefon +49 (0) 228 [geschwärzt] Telefax +49 (0) 228 37787-152 [geschwärzt] _____________________________________ www.bundesimmobilien.de Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
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AW: VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection [#213558]
Datum
12. März 2021 13:24
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre freundliche und ausführliche Antwort! Sie teilten mit, dass „[a]uf die Durchführung diverser Drittbeteiligungsverfahren bezüglich der personenbezogenen Daten […]“ verzichtet werden könnte, wenn ich mich mit einer Unkenntlichmachung von personenbezogenen Daten einverstanden erklären würde. Ich bin mit der Unkenntlichmachung einverstanden. Weshalb Betriebsgeheimnisse der Julia Stoschek Collection betroffen sein sollten, erschließt sich mir jedoch nicht. Die Miethöhe ist von mehreren Medien bereits veröffentlicht worden (beispielsweise hier: https://www.tagesspiegel.de/kultur/kunstsammlerin-plant-abzug-aus-berlin-kultursenator-will-mit-julia-stoschek-reden/25867958.html). Weitere Hinderungsgründe, die Betriebsgeheimnisse innerhalb eines Mietvertrages betreffen würden, sehe ich indes nicht. Die BImA als Vermieter sollte doch selbst ein Interesse an transparenten Mietpreisen - gerade in gefragten Wohn- und Geschäftslagen - haben. Für den Fall, dass im Drittbeteiligungsverfahren mein Name durch die Julia Stoschek Collection erfragt wird, bin ich mit der Mitteilung einverstanden. Bezüglich der Gebühren gehen Sie außerdem auf den „Standardtext“ von fragdenstaat.de ein. Dies mag ein Standardtext sein, ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich im vorliegenden Fall immer noch von einer einfachen Auskunft ausgehe. Wie Sie selbst schreiben, haben Sie den Vertrag bereits vorliegen und durchgesehen. Die Information ist also nicht aufwändig zu recherchieren. Wenn Sie als informationspflichtige Stelle Bedenken gegen eine Weitergabe der begehrten Information haben und Dritte beteiligen wollen/müssen, dann steht es Ihnen frei, sich selbst abzusichern. Dies kann aber - bei allem Respekt - nicht auf den Anfragenden in Form von Gebühren abgewälzt werden. Ich freue mich von Ihnen zu hören und danke Ihnen vorab für die Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213558/
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VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection Seh…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection
Datum
17. März 2021 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegend mein Schreiben vom heutigen Tage vorab zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] _____________________________________ Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Anstalt des öffentlichen Rechts - Zentrale Bonn - Stabsbereich Recht Ellerstraße 56, 53119 Bonn Telefon +49 (0) 228 [geschwärzt] Telefax +49 (0) 228 37787-152 [geschwärzt] _____________________________________ www.bundesimmobilien.de Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
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AW: VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection…
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Von
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Betreff
AW: VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection [#213558]
Datum
4. April 2021 15:29
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.03.2021, in dem Sie mich auffordern meinen Antrag zu begründen. Aufgrund mehrerer Presseartikel wurde bekannt, dass die Julia Stoschek Collection eine im Vergleich zu anderen Objekten in der Umgebung sehr niedrige Miete zahlen muss. BKM Grütters hat selbst gesagt, dass sie bei der BImA interveniert und sich „für eine vergleichsweise niedrige ‚Kulturmiete‘ eingesetzt“ habe, „und das mit Erfolg“ (vgl. Die Zeit vom 20.05.2020, Nr. 22, S. 49). Dass durch Intervention aus der Politik die Miete beeinflusst werden konnte, ist bemerkenswert und der Weg dahin muss transparent gemacht werden. Es geht nun darum zu verifizieren, ob die Angaben in der Presse stimmen. Ein Sprecher der BImA nannte die Miete „fast einen Schnäppchenpreis“ (vgl. Die Zeit vom 20.05.2020, Nr. 22, S. 49). So soll JSC angeblich lediglich 2,78 Euro pro Quadratmeter plus Betriebskostenpauschale zahlen, was angesichts der Lage der Ausstellungsräume weit unterhalb der ortsüblichen Miete ist. Es besteht m.E. ein öffentliches Interesse, dass die in Bundeseigentum befindlichen Objekte ortsüblich vermietet werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Leipziger Straße 42 (also fast gegenüber) im Moment eine Gewerbeimmobilie für ca. 30 Euro pro Quadratmeter vermietet wird, lässt bisher den Schluss zu, dass auf Kosten der Steuerzahler eine Kunstsammlung unbegründet privilegiert wird (Vgl. https://www.immobilienscout24.de/expose/123371036). Durch die Offenlegung des Mietvertrages soll überprüfbar werden, wie die BImA den Mietvertrag inklusive Nebenabreden mit JSC gestaltet hat und ob die sehr niedrig angesetzte Miete in irgendeiner Weise begründet wird. Zum Ende Ihres Antwortschreibens gehen Sie erneut auf die Gebühren ein. Ich möchte weiterhin am Antrag festhalten, bitte jedoch vorab um eine Kostenschätzung (zumindest eine ungefähre Größenordnung ist sicherlich machbar.). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213558/
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VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection Seh…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection
Datum
13. April 2021 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegend mein Schreiben vom heutigen Tage vorab zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection [#213558]
Datum
14. April 2021 12:04
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort und die damit verbundene Mühe. Auch danke ich Ihnen für die Teilauskunft, die bereits einige Fragen beantwortet. Vielleicht besteht in unserer Kommunikation ein kleines Missverständnis, das ich versuche aufzulösen. Zunächst möchte ich betonen, dass ich keine Abschrift des Mietvertrages begehre (wie in Ihrem Schreiben vom 13.04.2021 dargelegt), sondern eine (geschwärzte) Kopie. Schwärzen können Sie gern jegliche personenbezogenen Angaben oder „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“, da ich diese nicht benötige. Sämtliche Angaben zur GmbH und zum e.V. könnte ich - sofern sie mich überhaupt interessieren würden - z.B. über Creditreform recherchieren. Zum Thema „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ verweise ich auf die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages („Zum Ausschluss des Informationszugangsanspruchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“, WD 3 - 3000 - 164/17, S. 5f.): „Bereits in der Gesetzentwurfsbegründung zu § 6 S. 2 IFG wird klargestellt, dass die Entscheidung darüber, ob im konkreten Fall ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis dem Informationszugang entgegensteht, allein von der zuständigen Behörde zu treffen ist. […] Die Behörde muss gegenüber dem Antragsteller im Verwaltungsverfahren und im Rechtsstreit vor Gericht substantiiert und plausibel darlegen, dass und warum die begehrten Informationen auf Grund eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses nicht zugänglich sind.“ Nach meinem Verständnis sind Sie als Behörde verpflichtet, zunächst zu prüfen, ob überhaupt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Ist dies der Fall, muss ein Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet werden. Sie haben in Ihrem Schreiben vom 17.03.2021 dargelegt, dass bisher lediglich eine „erste Durchsicht“ und „noch keine abschließende Bewertung“ erfolgt ist. Ich würde Sie bitten diese Prüfung durchzuführen und mir Ihr Ergebnis mitzuteilen. In besagter Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes ist übrigens auch sehr klar dargelegt, was überhaupt Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse sind. Ohne den Mietvertrag zu kennen, schließe ich aus, dass dies hier der Fall ist. Dass schon allein für die Prüfung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Kosten anfallen sollen, halte ich für fragwürdig. Noch fragwürdiger finde ich den Ansatz von fünf Stunden Arbeitszeit eines Beschäftigten des höheren Dienstes für die Prüfung von lediglich 25 Seiten eines Mietvertrages und die damit verbundenen Kosten von 300 Euro. Wir reden hier nicht von der Prüfung einer geheimen Ausarbeitung des Auswärtigen Amtes oder des Verteidigungsministeriums. Zum Thema personenbezogene Daten möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich mich mit der Mail vom 12.03.2021 mit der Unkenntlichmachung einverstanden erklärt habe. Sofern Sie bei Ihrer Prüfung zum Schluss kommen, dass keine Geheimnisse betroffen sind und ich mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden bin, ist die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahren unnötig. Sollten Geheimnisse Ihrer Meinung nach betroffen sein, könnten Sie einen Informationszugang z.B. durch persönliche Einsichtnahme oder weitergehende Schwärzung gewähren. Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung zum „Vergleichsobjekt“ in der Leipziger Straße 42. Natürlich ist das besagte Objekt nicht direkt mit Ihrem Objekt vergleichbar. Der Unterschied von 3 Euro (unsaniert) zu 30 Euro (saniert und umgebaut) ist dennoch bemerkenswert, weshalb ich schon jetzt gespannt bin, wie teuer der Mietzins nach Sanierung Ihres Objektes nach Ablauf des Jahres 2022 ausfallen wird. Genauso würde mich interessieren, wie hoch die Miete für die anderen Firmen im Erdgeschoss des Objektes ausfällt, die vermutlich nicht in den Genuss der „Kulturmiete“ kommen. [geschwärzt], ich bitte Sie noch einmal um Prüfung meines Antrags und würde mir im Falle, dass Sie weiterhin von Gebühren von mehr als 300 Euro ausgehen, den BfDI um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 213558 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection Seh…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
VORE.O1018-25/21; IFG-Antrag wegen Zusendung des Mietvertrages zwischen BImA und der Julia Stoschek Collection
Datum
28. April 2021 16:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegend mein Schreiben vom heutigen Tage vorab zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> leider muss ich mich mit einer Anfrage an die BImA an Sie wenden, da ich bei meiner…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mietvertrag Julia Stoschek Collection“ [#213558]
Datum
10. Mai 2021 21:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider muss ich mich mit einer Anfrage an die BImA an Sie wenden, da ich bei meiner IFG-Anfrage keine Lösung finde. Den bisher erfolgten Schriftverkehr finden Sie unter https://fragdenstaat.de/a/213558/ sowie im Anhang. Mein Ziel ist die Herausgabe des (geschwärzten) Mietvertrages zwischen der BImA als öffentliche Stelle und des Julia Stoschek Collection e.V. (JSC). Grund hierfür ist die von der BMK Grütters getätigte Aussage, dass die JSC eine (außergewöhnlich niedrige) „Kulturmiete“ zahlen müsse. Mit der Schwärzung jeglicher personenbezogener Daten sowie der Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen habe ich mich einverstanden erklärt. Sie werden beim Durcharbeiten der Anlagen ohnehin alle Informationen finden. Erlauben Sie mir deshalb - als Nicht-Jurist - einige allgemeinere Anmerkungen. Das IFG hat nach meinem Verständnis zum Ziel, dass auskunftspflichtige Behörden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts (wie die BImA) Informationen, die bei diesen vorliegen, auf Verlangen herausgeben sollen. Natürlich gibt es Ausschlussgründe, die ich auch anerkenne. Was mich in diesem Fall wirklich verwirrt, sind die angekündigten Kosten in Höhe von ca. 300 Euro für eine Prüfung von schutzwürdigen Interessen Dritter. Wieso kündigt eine öffentliche Stelle - nachdem der Mietvertrag ja dort schon vorliegt und ohne, dass jemand irgendetwas bearbeitet hätte - Kosten von 300 Euro an? Wieso kann nur ein höherer Diener die Anfrage bearbeiten und wie kann ein offenbar studierter Jurist für die Prüfung von 25 Seiten Vertragstext fünf Stunden Arbeitszeit brauchen? Die „behördliche Erfahrung“ (Schreiben der BImA vom 28.04.2021) würde ich gern von Ihnen überprüfen lassen und bitte diesbezüglich um Ihre Rückmeldung und danke Ihnen für die Mühe! Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213558.pdf - 2021-03-11_1-Schreibenvom11.03.2021.pdf - 2021-03-17_1-Schreibenvom17032021.pdf - 2021-04-13_1-Schreibenvom130421.pdf - 2021-04-28_1-Schreibenvom280421.pdf Anfragenr: 213558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213558/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-729/005 II#0305 Sehr [geschwärzt],…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Mietvertrag Julia Stoschek Collection“ [#213558] # 25-729/005 II#0305
Datum
14. Mai 2021 09:06
Status
Warte auf Antwort
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-729/005 II#0305 Sehr [geschwärzt], angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat Z3 Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn Fon: (0228) [geschwärzt] Fax: (0228) 99107799550 E-Mail: [geschwärzt] Internet: http://www.datenschutz.bund.de ******************************************************************************** [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt];[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> seit Ihrer letzten Nachricht sind inzwischen zwei Monate vergangen. Wären Sie so f…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Mietvertrag Julia Stoschek Collection“ [#213558] # 25-729/005 II#0305 [#213558]
Datum
18. Juli 2021 22:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> seit Ihrer letzten Nachricht sind inzwischen zwei Monate vergangen. Wären Sie so freundlich und könnten mir den aktuellen Sachstand mitteilen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213558/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-729/005 II#0305 Sehr [geschwärzt]…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Mietvertrag Julia Stoschek Collection“ [#213558] bei der BImA # 25-729/005 II#0305
Datum
20. Juli 2021 09:47
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-729/005 II#0305 Sehr [geschwärzt], in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] ******************************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 25 - Informationsfreiheit, Innere Verwaltung, Stasi-Unterlagen Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn Fon: (0228) [geschwärzt] E-Mail: referat25@bfdi.bund.de Internet: https://www.bfdi.bund.de ******************************************************************************** [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühen und die schnelle Rückmeldnung. Mit freundlichen Grüßen …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Mietvertrag Julia Stoschek Collection“ [#213558] bei der BImA # 25-729/005 II#0305 [#213558]
Datum
20. Juli 2021 15:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühen und die schnelle Rückmeldnung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213558/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-729/005 II#0305 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mietvertrag Julia Stoschek Collection“ [#213558] bei der BImA # 25-729/005 II#0305
Datum
28. Juli 2021 11:04
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-729/005 II#0305 Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe! Allein, dass die BImA „überschlägig“ den Aufwand der D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Mietvertrag Julia Stoschek Collection“ [#213558] bei der BImA # 25-729/005 II#0305 [#213558]
Datum
29. Juli 2021 21:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe! Allein, dass die BImA „überschlägig“ den Aufwand der Drittbeteiligung dargelegt hat, zeigt in meinen Augen recht deutlich, dass man zu einer bürgerfreundlichen Auskunft generell nicht bereit ist. Kosten und Aufwand BImA- und Ihrerseits stehen zudem ebenfalls schon jetzt in einem Missverhältnis. Hätte man sich „einfach“ zu einer Auskunft seitens der BImA durchgerungen, wären der Aufwand geringer und das ganze Verfahren billiger gewesen. Für mich ist die Anfrage damit leider noch nicht abgeschlossen. Ich habe gegenüber der BImA an keiner Stelle geäußert, dass keine Bereitschaft zur Kostenübernahme besteht. Die BImA konnte sich bisher nur nicht nachvollziehbar erklären, weshalb Gebühren „oberhalb von 300 Euro“ anfallen sollen. Das ist auch bis jetzt noch nicht klar und die Frage bleibt bestehen: Wieso braucht ein studierter Jurist fünf Stunden Arbeitszeit für 25 Seiten Text? Als Anfragender gehe ich selbstverständlich von einer „einfachen Auskunft“ aus, wenn keine offensichtlichen Gründe für eine Gebührenerhebung ersichtlich sind. Und erlauben Sie die Anmerkung: Dass die BImA „droht“, dass Forderungen auch vollstreckt werden können, halte ich für absolut überflüssig und anmaßend! [geschwärzt], um diese Angelegenheit für mich klären zu können, bitte ich um Übermittlung des Schriftverkehrs, der zwischen Ihnen und der BImA angefallen ist. Selbstverständlich dürfen Sie Schwärzungen vornehmen, wo diese angebracht sein sollten. Sollten Sie in dem Falle nicht zuständig sein, bin ich auch gern bereit, den Schriftverkehr BImA-seitig anzufordern. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 213558 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/002 II#0807 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Schriftverkehr BImA / BfDI in der Vermittlungsangelegenheit „Mietvertrag Julia Stoschek Collection“ bei der BImA (Gz. 25-729/005 II#0305) # 25-780/002 II#0807
Datum
2. August 2021 11:16
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
695,8 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/002 II#0807 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/002 II#0807 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag bezüglich Vorgang "Vermittlung bei Anfrage „Mietvertrag Julia Stoschek Collection“ [#213558] bei der BImA # 25-780/002 II#0807
Datum
5. Oktober 2021 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/002 II#0807 Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie meinen Bescheid in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen