Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut meinen Unterlagen war die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein im Besitz bzw. im Mietverhältnis der folgenden Objekte:
Hauptadresse
Friedrichsring 35
Offenbach a. M.
63069
Verwertungsstelle München
Neumarkter Straße 1
München 81673
Verwertungsstelle Nürnberg
Äußere Sulzbacher Straße 182
Nürnberg 90491
Übersenden Sie mir die letzten aktuellen Mietverträge der Objekte und das weitere Verbleiben nach der Auflösung der Verwaltungseinheit (ggf. Kündigung der Objekte).
Weiter hin war die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein im Besitz von mind. drei Rufnummerblöcken. Bitte schlüsseln Sie mir auch Informationen zu diesen Rufnummern auf (Welche Blöcke waren vorhanden, wie wurden diese vergeben und genutzt?) auf. Weiterhin übersenden Sie mir mehr Informationen über das weitere Verbleiben nach der Auflösung der Verwaltungseinheit im Bezug auf die Rufnummernverwaltung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 244959
Antwort an:
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https://fragdenstaat.de/a/244959/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
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