Mietverträge via real Estate und Stadt Krefeld

- sämtliche Mietverträge zwischen dem Ratsherren Mustafa Ertürk (SPD) bzw. seiner Firma "via real Estate" und der Stadt Krefeld

- eine grundsätzliche Einschätzung Ihrerseits, inwiefern ein Vertragsabschluss seitens der Stadt Krefeld an Mitglieder des Stadtrates möglich ist.

- Welche Zahlungen werden an Mitglieder des Stadtrats geleistet?

(ich bitte um ausschließlich elektronische Zusendung der Informationen)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2017
  • Frist
    29. September 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
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Betreff
Mietverträge via real Estate und Stadt Krefeld [#24455]
Datum
27. August 2017 15:21
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Mietverträge zwischen dem Ratsherren Mustafa Ertürk (SPD) bzw. seiner Firma "via real Estate" und der Stadt Krefeld - eine grundsätzliche Einschätzung Ihrerseits, inwiefern ein Vertragsabschluss seitens der Stadt Krefeld an Mitglieder des Stadtrates möglich ist. - Welche Zahlungen werden an Mitglieder des Stadtrats geleistet? (ich bitte um ausschließlich elektronische Zusendung der Informationen)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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