Migranten im öffentlichen Dienst

Anteil der im öffentlichen Dienst beschäftigten Menschen mit Migrationshintergrund, unterschieden nach Laufbahnart bzw. Position, Migrationsgeneration und Angaben zur beschäftigenden Institution (föderale Ebene, Arbeitsbereich)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Mai 2015
  • Frist
    19. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anteil der im öf…
An Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Details
Von
C. F.
Betreff
Migranten im öffentlichen Dienst [#9757]
Datum
11. Mai 2015 19:04
An
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anteil der im öffentlichen Dienst beschäftigten Menschen mit Migrationshintergrund, unterschieden nach Laufbahnart bzw. Position, Migrationsgeneration und Angaben zur beschäftigenden Institution (föderale Ebene, Arbeitsbereich)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, C. F. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift C. F. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen C. F.

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Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Sehr geehrte Frau Fischer, vielen Dank für Ihre E-Mail an die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüc…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Betreff
AW: Migranten im öffentlichen Dienst [#9757]
Datum
16. Juni 2015 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Fischer, vielen Dank für Ihre E-Mail an die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst des Bundes ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Integration hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen den Bewerberkreis von Personen mit Migrationshintergrund nachhaltig zu erweitern, mögliche mittelbare Diskriminierungen auszuschließen, in den Einstellungsverfahren sprachliche und interkulturelle Kompetenzen angemessen zu berücksichtigen und für alle Bewerberinnen und Bewerber gleiche Startchancen herzustellen. Trotz der hohen Bedeutung, die der interkulturellen Öffnung der Bundesverwaltung beigemessen wird, ist die gegenwärtige Situation dadurch gekennzeichnet, dass es keine valide statistische Datenbasis oder empirische Untersuchungen zum Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung gibt. Im Koalitionsvertrag wurde deshalb vereinbart, in Bundesministerien und Geschäftsbereichsbehörden – im Rahmen von freiwilligen Beschäftigtenumfragen – den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu erheben. Die Piloterhebungen werden voraussichtlich Anfang 2016 abgeschlossen sein. Für die Veröffentlichung der Befragungsergebnisse sind grundsätzlich die jeweiligen Bundesministerien verantwortlich. Es ist aber beabsichtigt, einen Gesamtbericht für die Bundesverwaltung zu erstellen, der in Abstimmung mit den beteiligten Behörden auch veröffentlicht werden sollte. Nähere Informationen dazu werden voraussichtlich ebenfalls Anfang 2016 zur Verfügung stehen. Beschäftigtenumfragen zur Erhebung des Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Bundesländern haben nach hiesiger Kenntnis z.B. in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Hamburg stattgefunden. Bitte wenden Sie sich für nähere Auskünfte direkt an die zuständigen Landesbehörden. Dort können Sie ggf. auch Informationen über etwaige Daten über kommunale Beschäftigte erhalten. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Informationen weiterhelfen konnte. Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem IFG ist insofern abzulehnen, da entsprechende Daten zu Ihrer Anfrage nicht bei der Beauftragten vorliegen. Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen