Migration - "Code of Conduct" für im Mittelmeer tätige Nichtregierungsorganisationen

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

an ihrem Treffen vom 2. Juli 2017 haben sich die Innenminister von Deutschland, Frankreich und Italien sowie der EU-Kommissar für Inneres und Migration auf eine gemeinsame Stellungnahme geeinigt (veröffentlicht am 3. Juli 2017 unter http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-17-1876_en.htm).

In dieser Stellungnahme wird auf einen "code of conduct for NGOs, to be drafted and presented by Italy, in order to improve coordination with NGOs operating in the Mediterranean Sea" verwiesen.

Ich bitte Sie um Zustellung aller Dokumente und Informationen im Geschäftsbereich des BMI, welche sich mit diesem vorgesehenen code of conduct befassen.

Mir ist bewusst, dass dieser "code of conduct" nun erst verfasst wird, ich darf aber davon ausgehen, dass sich das BMI im Hinblick auf diese gemeinsame ministerielle Stellungnahme bereits mit der Frage eines "code of conduct" vorbefasst hat und dass die Zustimmung zu einer Erwähnung eines code of conducts intern abgestimmt wurde. Deshalb dürften mindestens aber immerhin eine Leitungsvorlage und Dokumente aus dem Mitzeichnungsverfahren vorhanden sein, allenfalls auch andere Dokumente.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Juli 2017
  • Frist
    5. August 2017
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
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Michael Bimmler
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, an ihrem Treffen vom 2. Juli 2017 haben sich die Innenminist…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
Migration - "Code of Conduct" für im Mittelmeer tätige Nichtregierungsorganisationen [#23789]
Datum
4. Juli 2017 09:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, an ihrem Treffen vom 2. Juli 2017 haben sich die Innenminister von Deutschland, Frankreich und Italien sowie der EU-Kommissar für Inneres und Migration auf eine gemeinsame Stellungnahme geeinigt (veröffentlicht am 3. Juli 2017 unter http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-17-1876_en.htm). In dieser Stellungnahme wird auf einen "code of conduct for NGOs, to be drafted and presented by Italy, in order to improve coordination with NGOs operating in the Mediterranean Sea" verwiesen. Ich bitte Sie um Zustellung aller Dokumente und Informationen im Geschäftsbereich des BMI, welche sich mit diesem vorgesehenen code of conduct befassen. Mir ist bewusst, dass dieser "code of conduct" nun erst verfasst wird, ich darf aber davon ausgehen, dass sich das BMI im Hinblick auf diese gemeinsame ministerielle Stellungnahme bereits mit der Frage eines "code of conduct" vorbefasst hat und dass die Zustimmung zu einer Erwähnung eines code of conducts intern abgestimmt wurde. Deshalb dürften mindestens aber immerhin eine Leitungsvorlage und Dokumente aus dem Mitzeichnungsverfahren vorhanden sein, allenfalls auch andere Dokumente. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Michael Bimmler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bimmler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Gebührenankündigung: 120 - 180 Euro
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Juli 2017
Status
Warte auf Antwort
Gebührenankündigung: 120 - 180 Euro
Michael Bimmler
Z I 4-13002/4#1364 [#23789] Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihr Schreiben vom 17. Juli (hier einge…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
Z I 4-13002/4#1364 [#23789]
Datum
24. Juli 2017 19:11
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihr Schreiben vom 17. Juli (hier eingegangen am 24. Juli) zu Aktenzeichen Z I 4-13002/4#1364 (Informationsfreiheitsgesetz, hier: Code of Conduct). Ich nehme den geschätzten Personal- und Zeitaufwand sowie die sich daraus ergebenden Gebühren von ca. 120 - 180 Euro zur Kenntnis. Den Antrag erhalte ich aufrecht. Falls im Verlauf der Antragsbearbeitung ein starker Anstieg der anfallenden Gebühren ersichtlich wird (z.B. plus 50 Prozent), bitte ich wiederum um entsprechende Mitteilung. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands dürfte eine solche Mitteilung gerne elektronisch auf diesem Wege erfolgen. Mir ist bekannt, dass ein abschliessender Bescheid wohl auf dem Postweg erfolgen muss. Die Prüfung des letztendlich in Rechnung gestellten Betrags behalte ich mir jedenfalls vor. Mit freundlichen Grüßen Michael Bimmler Anfragenr: 23789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bimmler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Juli 2017 07:56
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Michael Bimmler
AW: AW: erl - Fe - Z I 4-13002/4#1364 [#23789] Guten Tag, besten Dank für die interessante Mitteilung von heute m…
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Von
Michael Bimmler
Betreff
AW: AW: erl - Fe - Z I 4-13002/4#1364 [#23789]
Datum
25. Juli 2017 08:40
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Guten Tag, besten Dank für die interessante Mitteilung von heute morgen, 07.56 Uhr. Ich nehme jedoch an, diese war nicht für mich bestimmt. Mit freundlichen Grüßen Michael Bimmler Anfragenr: 23789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bimmler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
AW: erl - Fe - Z I 4-13002/4#1364 [#23789] Sehr geehrhter Herr Bimmler, herzlichen Dank für Ihre Mitteilung und i…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: erl - Fe - Z I 4-13002/4#1364 [#23789]
Datum
25. Juli 2017 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrhter Herr Bimmler, herzlichen Dank für Ihre Mitteilung und ich bitte Sie um Entschuldigung, diese Mail war wirklich nicht für Sie bestimmt, aber auch in unserer Arbeitswelt gibt es unliebsame Menschen, die einem das Leben hier schwer machen und über die habe ich mich mit meiner Kollegin ausgetauscht, hatte jedoch ihre Mail vom gestrigen Tage gerade in Bearbeitung, da ist es halt passiert. Bitte nehmen Sie mir diesen Irrtum nicht übel, er war wirklich nicht für Sie gemünzt. Mit freundlichen Grüßen
Michael Bimmler
AW: AW: erl - Fe - Z I 4-13002/4#1364 [#23789] Sehr geehrt<< Anrede >> kein Problem! Als Nicht-Hannov…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
AW: AW: erl - Fe - Z I 4-13002/4#1364 [#23789]
Datum
25. Juli 2017 09:17
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> kein Problem! Als Nicht-Hannoveraner habe ich mich zu keinem Zeitpunkt angesprochen gefühlt - und die Problematik von "mühsamer Klientel" kenne ich selbstverständlich auch aus meiner Arbeitswelt... Freundliche Grüsse Michael Bimmler Anfragenr: 23789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bimmler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG hier: Code of Conduct
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Briefpost
Betreff
IFG hier: Code of Conduct
Datum
14. August 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,9 MB
Michael Bimmler
Widerspruch Formeller Widerspruch
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Bimmler
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
30. August 2017
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Formeller Widerspruch
Michael Bimmler
Z I 4-13002/4#1364 [#23789] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 30. August 2017 (brieflich zugestell…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
Z I 4-13002/4#1364 [#23789]
Datum
17. November 2017 18:58
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 30. August 2017 (brieflich zugestellt) hatte ich gegen Ihren Bescheid vom 14. August 2017 zu Z I 4-13002/4#1364 Widerspruch eingelegt. Darf ich Sie fragen, wann mit der Bescheidung des Widerspruchs zu rechnen ist? Freundliche Grüsse, Michael Bimmler Mit freundlichen Grüßen Michael Bimmler Anfragenr: 23789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bimmler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Michael Bimmler
AW: Z I 4-13002/4#1364 [#23789] Sehr geehrte Damen und Herren, zu Z I 4-13002/4#1364 darf ich anmerken, dass sich…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
AW: Z I 4-13002/4#1364 [#23789]
Datum
30. März 2018 17:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Z I 4-13002/4#1364 darf ich anmerken, dass sich meine Postadresse unterdessen geändert hat: neu wie unten. Aufgrund Ihrer brieflichen Antwort zu meinem Schreiben vom 17. November 2017 ist mir bekannt, dass Sie aufgrund meines Widerspruchs vom 30. August 2017 eine erneute vertiefte Prüfung der Akten (einschliesslich neu entstandener Akten) durchführen. Das Resultat jener Prüfung bitte ich zu gegebener Zeit an die neue Adresse mitzuteilen. Falls Sie seit Jahresbeginn bereits einen Bescheid an meine frühere Adresse geschickt hätten, sollte dieser per Postweiterleitung mich auch erreicht haben. Ich habe allerdings bis jetzt noch keine weitere Rückmeldung von Ihnen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Michael Bimmler Anfragenr: 23789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bimmler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Michael Bimmler
AW: AW: Z I 4-13002/4#1364 [#23789] Sehr geehrte Damen und Herren, weiter zu Z I 4-13002/4#1364 und zu meiner Nac…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
AW: AW: Z I 4-13002/4#1364 [#23789]
Datum
11. Mai 2018 17:14
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, weiter zu Z I 4-13002/4#1364 und zu meiner Nachfrage vom 30. März 2018 darf ich Sie um einen Verfahrensstandmeldung bitten. Ich möchte Sie daran erinnern, dass mein Widerspruch vom 30. August 2017 weiterhin hängig ist, da Ihre Behörde entschieden hat, die Zurverfügungstellung weiterer Dokumente zunächst informell zu prüfen bevor der Widerspruch beschieden wird. Mit freundlichen Grüßen Michael Bimmler Anfragenr: 23789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bimmler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Vorgesehener teilweise abhelfender Widerspruchsbescheid Zusammenfassung: Überprüfung des IFG-Bescheids unter Berüc…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Briefpost
Betreff
Vorgesehener teilweise abhelfender Widerspruchsbescheid
Datum
15. Mai 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Zusammenfassung: Überprüfung des IFG-Bescheids unter Berücksichtigung seither entstandener Akten hat zur Möglichkeit der Herausgabe von teilgeschwärzten Unterlagen von 146 Umfang (ca. 10MB als PDF) geführt. Gebühren festgesetzt auf EUR 250.00 und Herausgabe der Dokumente wird von Vorauszahlung abhängig gemacht