Migration-Flüchtlinge

wir, meine Frau und ich betreuen seit Herbst 2015 Flüchtlinge in der Landesunterkunft „Boelkekaserne“ in Kerpen. Es entwickeln sich auch persönliche Kontakte und Beziehungen.
Ein türkischer Flüchtling, Mehmet Sener Özterzi, hat den Bescheid über sein Bleiberecht und seinen Zuzug in die Gemeinde Simmerath. Die zugewiesene Wohnung entspricht nicht gewissen Normen.
Wir waren und sind bemüht und behilflich in der Gemeinde Simmerath einen entsprechenden äquivalentenWohnraum anzumieten.Der angebotene Wohnraum ist unzumutbar. Herr Ötzterzi war in der Türkei ein sehr angesehener Rechtsanwalt. Wir haben uns leider ohne Erfolg um eine Wohnung bemüht.
Nun unsere Anfrage:
Warum muss ein entsprechender Wohnraum in der genannten Gemeinde sein und kann nicht in den angrenzenden Orten sein? Herr Özterzi besucht in Aachen die Sprachakademie bezüglich einer schnellen Integration in Deutschland.Vielleicht können Sie behilflich sein , eine Lösung zu finden.
Für eine kurzfristige Antwort sind wir Ihnen dankbar.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2019
  • Frist
    21. März 2019
  • 0 Follower:innen
Alfons Nagler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Alfons Nagler
Betreff
Migration-Flüchtlinge [#58668]
Datum
19. Februar 2019 20:11
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wir, meine Frau und ich betreuen seit Herbst 2015 Flüchtlinge in der Landesunterkunft „Boelkekaserne“ in Kerpen. Es entwickeln sich auch persönliche Kontakte und Beziehungen. Ein türkischer Flüchtling, Mehmet Sener Özterzi, hat den Bescheid über sein Bleiberecht und seinen Zuzug in die Gemeinde Simmerath. Die zugewiesene Wohnung entspricht nicht gewissen Normen. Wir waren und sind bemüht und behilflich in der Gemeinde Simmerath einen entsprechenden äquivalentenWohnraum anzumieten.Der angebotene Wohnraum ist unzumutbar. Herr Ötzterzi war in der Türkei ein sehr angesehener Rechtsanwalt. Wir haben uns leider ohne Erfolg um eine Wohnung bemüht. Nun unsere Anfrage: Warum muss ein entsprechender Wohnraum in der genannten Gemeinde sein und kann nicht in den angrenzenden Orten sein? Herr Özterzi besucht in Aachen die Sprachakademie bezüglich einer schnellen Integration in Deutschland.Vielleicht können Sie behilflich sein , eine Lösung zu finden. Für eine kurzfristige Antwort sind wir Ihnen dankbar.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Nagler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alfons Nagler

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Nagler, die Zuweisung nach Simmerath erfolgte aufgrund der Regelungen des § 12a AufenthG. Ein…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Migration-Flüchtlinge [#58668]
Datum
25. Februar 2019 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Nagler, die Zuweisung nach Simmerath erfolgte aufgrund der Regelungen des § 12a AufenthG. Eine Änderung dieser Zuweisung kann nur durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen, die im Land Nordrhein-Westfalen zentral für diese Zuweisungen zuständig ist. Die Wohnungsversorgung fällt in diesem Zusammenhang unter die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes. Hierfür ist gemäß dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG) vom 29. November 1994 die Kommune Simmerath zuständig. Mit freundlichen Grüßen