Migrationsanteil im Bewachungsgewerbe und Sprachkompetenzen

Aufgrund einer aktuellen Befassung mit dem Thema "Sprachkompetenzen im Bewachungsgewerbe" darf ich Sie um Übermittlung folgender Daten bitten:

1. Absolute Zahl der in den Jahren 2015 bis 2019 in das Bewachungsgewerbe vermittelten Personen, sowohl Ausbildungen, Weiterbildungen als auch Beschäftigungsverhältnisse. Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
2. Anteil der unter 1. erhobenen Personen mit Migrationshintergrund.
3. Aufschlüsselung der unter 2. erhobenen Personengruppe nach Herkunft (Land) und sprachlicher Kompetenz.

Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter der angegebenen E-Mail-Adresse.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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Sebastian Klein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund einer a…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Sebastian Klein
Betreff
Migrationsanteil im Bewachungsgewerbe und Sprachkompetenzen [#216809]
Datum
27. März 2021 23:24
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund einer aktuellen Befassung mit dem Thema "Sprachkompetenzen im Bewachungsgewerbe" darf ich Sie um Übermittlung folgender Daten bitten: 1. Absolute Zahl der in den Jahren 2015 bis 2019 in das Bewachungsgewerbe vermittelten Personen, sowohl Ausbildungen, Weiterbildungen als auch Beschäftigungsverhältnisse. Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 2. Anteil der unter 1. erhobenen Personen mit Migrationshintergrund. 3. Aufschlüsselung der unter 2. erhobenen Personengruppe nach Herkunft (Land) und sprachlicher Kompetenz. Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter der angegebenen E-Mail-Adresse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Klein Anfragenr: 216809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216809/
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Klein
Sebastian Klein
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Migrationsanteil im Bewachungsgewerbe und Sprachkompetenze…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Sebastian Klein
Betreff
AW: Migrationsanteil im Bewachungsgewerbe und Sprachkompetenzen [#216809]
Datum
1. Mai 2021 07:34
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Migrationsanteil im Bewachungsgewerbe und Sprachkompetenzen“ vom 27.03.2021 (#216809) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216809 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Klein, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.05.2021. Ihre erste Anfrage vom 27.03.2021 hat die …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Migrationsanteil im Bewachungsgewerbe und Sprachkompetenzen [#216809]
Datum
6. Mai 2021 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klein, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.05.2021. Ihre erste Anfrage vom 27.03.2021 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) leider nicht erreicht, zumindest kann ein Zugang nicht mehr nachvollzogen werden. Das Portal fragdenstaat.de ist ein privater Anbieter, der mit der BA organisatorisch nicht verbunden ist, sondern seinerseits die E-Mails nur weiterleitet. Insofern ist es möglicherweise zu einem Übermittlungsfehler gekommen. Ihre ursprüngliche Anfrage haben wir uns im Portal fragdenstaat.de unter der Nummer #216809 angesehen. Zu Ihren Fragen sind in der BA leider keine amtlichen Informationen vorhanden. In diesem Zusammenhang werden keine Daten aufbereitet Bei Interesse können Sie sich das umfangreiche Statistikangebot der BA ansehen unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Statistiken-Nav.html Mit freundlichen Grüßen