MIK-Stellungnahmen zum neuen Polizeigesetz

Sämtlichen Schriftverkehr zu den Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen an sich, die die Landesregierung zum Referenten- und/oder Gesetzentwurf zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes eingeholt hat (Quelle: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_9800/9821.pdf). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
MIK-Stellungnahmen zum neuen Polizeigesetz [#34851]
Datum
23. November 2018 01:59
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtlichen Schriftverkehr zu den Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen an sich, die die Landesregierung zum Referenten- und/oder Gesetzentwurf zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes eingeholt hat (Quelle: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_9800/9821.pdf). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage zu den "MIK-Stellungnahmen zum neuen Polizeigese…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: MIK-Stellungnahmen zum neuen Polizeigesetz [#34851]
Datum
21. Dezember 2018 16:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage zu den "MIK-Stellungnahmen zum neuen Polizeigesetz", die am 23.11.2018 hier eingegangen ist. Die Bearbeitung wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich werde in Kürze unaufgefordert darauf zurückkommen und bitte bis dahin um etwas Geduld. Sofern Sie beabsichtigen, diese Antwort teilweise oder vollständig auf der Plattform fragdenstaat.de zu veröffentlichen, bitte ich darum, von einer Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihre Anfrage "MIK-Stellungnahmen zum neuen Polizeigesetz&q…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: MIK-Stellungnahmen zum neuen Polizeigesetz [#34851]
Datum
11. Januar 2019 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihre Anfrage "MIK-Stellungnahmen zum neuen Polizeigesetz" [#34851]. Der innerhalb der Landesregierung abgestimmte Gesetzentwurf zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes ist als LT-Drs. 6/9821 unter dem von Ihnen genannten Link zugänglich. Im Zuge der Erstellung durch die Landesregierung wurden die dieser E-Mail beigefügten Anschreiben versandt, um Stellungnahmen Dritter einzuholen. Daraufhin wurden Stellungnahmen abgegeben von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, dem dbb beamtenbund und tarifunion, der Neuen Richtervereinigung und dem Deutschen Richterbund. Die Dokumente sind als Anlage beigefügt. Soweit die beiliegenden Anschreiben den Referentenentwurf als Anlage in Bezug nehmen, bitte ich um Verständnis dafür, dass eine Akteneinsicht diesbezüglich gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 AIG, ggf. kostenpflichtig, abzulehnen wäre (vgl. VG Potsdam, Beschl. v. 06.04.2004, 3 K 1900/00). Ich bitte um Mitteilung, ob Sie vor diesem Hintergrund Ihren Antrag insoweit aufrechterhalten wollen. Falls dies der Fall sein sollte, bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift. Darüber hinaus ist zum Gesetzentwurf eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins eingegangen (abrufbar unter https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-…). Zur LT-Drs. 6/9821 liegen zudem Stellungnahmen der im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales am 9. Januar 2019 angehörten Sachverständigen vor, welche voraussichtlich unter www.parlamentsdokumentation.brandenburg… öffentlich zugänglich gemacht werden. Sofern Sie beabsichtigen, diese Antwort teilweise oder vollständig auf der Plattform fragdenstaat.de zu veröffentlichen, bitte ich darum, von einer Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten abzusehen. Mit freundlichen Grüßen