Mikrowellen (EMF, elektromagnetische Strahlung), Infraschall/tieffrequenter Schall
Sowohl Mikrowellen (EMF, elektromagnetische Strahlung) wie auch Infraschall/tieffrequenter Schall dringen durch Wände und sind in hoher Dosierung waffenfähig. Verwiesen wird beispielsweise auf Active Denial Waffen.
Ich bitte um Übersendung des Gesetztestextes und/oder der Verwaltungsvorschrift, in dem/der der Schutz der Bevölkerung vor waffenähnlichem Missbrauch der o.g. Umweltfaktoren geregelt ist.
Ergebnis der Anfrage
„Nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.62 § 2 Absatz 2 bis 4 WaffG
ist der Umgang mit Gegenständen verboten,die unter Ausnutzung einer anderen als
mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z.B. Elektroimpulsgeräte), sofern
sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches
Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit.
Von dieser waffenrechtlichen Verbotsnorm sind auch Waffen erfasst, die auf der
Grundlage von Mikrowellenbestrahlung oder Infraschall Verletzungen bei Menschen
verursachen können.Verstöße gegen das Umgangsverbot sind nach § 52 Absatz 3
Nummer 1 WaffG strafbewehrt.“
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Februar 2020
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14. März 2020
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