milchsammelfahrzeug

moin moin ich fahr ein Milchsammelfahrzeug
wir sammeln die Milch in Deutschland und bringen die Milch zum teil nach der Niederlande wie verhält sich das mit der Fahrerkarte ich weiß das ich ohne Fahrerkarte in Deutschland fahren darf wie verhält sich das wenn man über der grenze fährst kann mich einer belangen wenn ich zum Beispiel nicht nach 4,5 h Fahrzeit nicht meine pause erst nach zb nach 5 h Fahrzeit rein bekomme obwohl die Fahrerkarte gesteckt war . von Arbeitgeber sollen wie die Karte stecken

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
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stephan s
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: moin moin i…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
stephan s
Betreff
milchsammelfahrzeug [#154466]
Datum
7. Juli 2019 00:11
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
moin moin ich fahr ein Milchsammelfahrzeug wir sammeln die Milch in Deutschland und bringen die Milch zum teil nach der Niederlande wie verhält sich das mit der Fahrerkarte ich weiß das ich ohne Fahrerkarte in Deutschland fahren darf wie verhält sich das wenn man über der grenze fährst kann mich einer belangen wenn ich zum Beispiel nicht nach 4,5 h Fahrzeit nicht meine pause erst nach zb nach 5 h Fahrzeit rein bekomme obwohl die Fahrerkarte gesteckt war . von Arbeitgeber sollen wie die Karte stecken
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen stephan s <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen stephan s

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Bundesamt für Logistik und Mobilität
Ihre E- Mail vom 07.07.2019 Sehr geehrter Herr Stephan S., anbei sende ich das Antwortschreiben auf Ihre E- Mail-…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
Ihre E- Mail vom 07.07.2019
Datum
11. Juli 2019 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
650,5 KB
Sehr geehrter Herr Stephan S., anbei sende ich das Antwortschreiben auf Ihre E- Mail- Anfrage vom 07. Juli 2019. Mit freundlichen Grüßen