Militär, Kyoto-Protokoll, Pariser Klimaschutzabkommen
Die USA hatten beim 1997 beschlossenen Kyoto-Protokoll, das erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern festlegte, darauf bestanden, für die Emissionen des Militärs eine Ausnahme zu machen und diese nicht melden zu müssen.
Die USA haben also das Das Kyoto-Abkommen von 1997 nie ratifiziert. Auch aus dem Pariser Klimaschutzabkommen wollen sie aussteigen.
Folgende Fragen hierzu:
1) Trifft es zu, dass die Ausnahmen für das US- Militär, ihren Anteil an den Treibhausgasen nicht der UNO melden zu müssen, auch für alle anderen Unterzeichnerstaaten gilt?
Mit anderen Worten, auch für die deutsche Bundeswehr?
2) Trifft die folgende Bemerkung zu?: Bis Heute schließt die Berichterstattung jedes Landes an die UNO über seine Emissionen alle Kraftstoffe aus, die vom Militär - auch in Übersee - beschafft und verbraucht werden?
3) Trifft es zu, dass mit dem 2015 geschlossenen Pariser Klimaschutzabkommen versucht wurde diese Lücke zu schliessen oder ist es vielmehr so, dass auch das Pariser Abkommen eine Ausnahmeregelung des (gobalen) Militärs vorsieht ihre Treibhaus-Emissionen nicht der UNO melden zu müsssen?
Anfrage erfolgreich
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Datum2. August 2019
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4. September 2019
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