Militär, Kyoto-Protokoll, Pariser Klimaschutzabkommen

Die USA hatten beim 1997 beschlossenen Kyoto-Protokoll, das erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern festlegte, darauf bestanden, für die Emissionen des Militärs eine Ausnahme zu machen und diese nicht melden zu müssen.

Die USA haben also das Das Kyoto-Abkommen von 1997 nie ratifiziert. Auch aus dem Pariser Klimaschutzabkommen wollen sie aussteigen.

Folgende Fragen hierzu:

1) Trifft es zu, dass die Ausnahmen für das US- Militär, ihren Anteil an den Treibhausgasen nicht der UNO melden zu müssen, auch für alle anderen Unterzeichnerstaaten gilt?
Mit anderen Worten, auch für die deutsche Bundeswehr?

2) Trifft die folgende Bemerkung zu?: Bis Heute schließt die Berichterstattung jedes Landes an die UNO über seine Emissionen alle Kraftstoffe aus, die vom Militär - auch in Übersee - beschafft und verbraucht werden?

3) Trifft es zu, dass mit dem 2015 geschlossenen Pariser Klimaschutzabkommen versucht wurde diese Lücke zu schliessen oder ist es vielmehr so, dass auch das Pariser Abkommen eine Ausnahmeregelung des (gobalen) Militärs vorsieht ihre Treibhaus-Emissionen nicht der UNO melden zu müsssen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2019
  • Frist
    4. September 2019
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Marc Werner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die USA hat…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Marc Werner
Betreff
Militär, Kyoto-Protokoll, Pariser Klimaschutzabkommen [#162374]
Datum
2. August 2019 12:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die USA hatten beim 1997 beschlossenen Kyoto-Protokoll, das erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern festlegte, darauf bestanden, für die Emissionen des Militärs eine Ausnahme zu machen und diese nicht melden zu müssen. Die USA haben also das Das Kyoto-Abkommen von 1997 nie ratifiziert. Auch aus dem Pariser Klimaschutzabkommen wollen sie aussteigen. Folgende Fragen hierzu: 1) Trifft es zu, dass die Ausnahmen für das US- Militär, ihren Anteil an den Treibhausgasen nicht der UNO melden zu müssen, auch für alle anderen Unterzeichnerstaaten gilt? Mit anderen Worten, auch für die deutsche Bundeswehr? 2) Trifft die folgende Bemerkung zu?: Bis Heute schließt die Berichterstattung jedes Landes an die UNO über seine Emissionen alle Kraftstoffe aus, die vom Militär - auch in Übersee - beschafft und verbraucht werden? 3) Trifft es zu, dass mit dem 2015 geschlossenen Pariser Klimaschutzabkommen versucht wurde diese Lücke zu schliessen oder ist es vielmehr so, dass auch das Pariser Abkommen eine Ausnahmeregelung des (gobalen) Militärs vorsieht ihre Treibhaus-Emissionen nicht der UNO melden zu müsssen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Werner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marc Werner
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1099 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.08.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG / Militär, Kyoto-Protokoll, Pariser Klimaschutzabkommen [#162374]
Datum
5. August 2019 11:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1099 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.08.2019 Sehr geehrter Herr Werner, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 2. August 2019 (Bezug). Mit Ihren dort aufgeworfenen Fragestellungen begehren Sie bewertende bzw. kommentierende Stellungnahmen zu den von Ihnen dargestellten Sachverhalten. Derartige Fragen unterfallen nicht dem IFG, welches den Zugang zu (bereits vorhandenen) amtlichen Informationen regelt. Ihr Antrag wurde daher der für den Bürgerdialog im Bundesministerium der Verteidigung zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht Mit freundlichen Grüßen
Marc Werner
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für ihre Antwort und den vorgeblichen Versuch einer Beantwortung. Was…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Marc Werner
Betreff
AW: Antwort: IFG / Militär, Kyoto-Protokoll, Pariser Klimaschutzabkommen [#162374]
Datum
5. August 2019 13:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für ihre Antwort und den vorgeblichen Versuch einer Beantwortung. Was diese Fragen in einem Bürgerdialog zu suchen haben, kann ich dennoch nicht nachvollziehen. Was Sie als bewertende bzw. kommentierende Stellungnahmen ansehen, sind schlicht und ergreifend Tatsachen, die man jederzeit nachprüfen kann und die natürlich auch völlig korrekt sind. Meiner Ansicht nach begehen Sie hier Haarspalterei um sich ihrer Auskunfspflicht zu verweigern. Es ist m. E. sehr schade und auch beschämend, das dass Bundesministerium der Verteidigung sich hier weigert der Öffentlichkeit, die diese Bundeswehr schließlich bezahlt, diese wichtigen Informationen vorzuenthalten. Hoffentlich ist der Bürgerdialog entgegenkommender. ... Mit freundlichen Grüßen Marc Werner Anfragenr: 162374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Werner, 1) Sowohl die Klimarahmenkonvention als auch das Kyoto-Protokoll sehen eine Berichte…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Militär, Kyoto-Protokoll, Pariser Klimaschutzabkommen [#162374]
Datum
27. August 2019 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Werner, 1) Sowohl die Klimarahmenkonvention als auch das Kyoto-Protokoll sehen eine Berichterstattung der Treibhausgasemissionen des Militärs durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe vor. Die Emissionsdaten der Bundeswehr werden daher auch im Nationalen Inventarbericht, also in der Treibhausgasberichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll veröffentlicht. Der jeweils aktuelle Bericht findet sich als kostenfreier Download auf der Internetseite des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/publikat… Ein Staat kann jedoch diese Emissionen als vertraulich bzw. geheim kennzeichnen. In diesem Fall werden sie nicht einzeln veröffentlicht, gehen aber trotzdem in die nationalen Gesamtemissionen ein. 2) Diese Aussage trifft nicht zu. Die Entwicklung der Treibhausgasemissionen aus Kraftstoffverbräuchen von mobilen und stationären militärischen Quellen findet sich in den Kapiteln 3.2.13 und 3.2.14 des o.g. Inventarberichtes. Eine Ausnahme bilden hier die Emissionen, die in Verbindung mit internationalen Einsätzen der Bundeswehr unter UN-Mandat entstehen. Diese werden aufgrund der Vertragsstaatenentscheidung 2/CP.3 aus dem Jahr 1997 nicht in die nationalen Gesamtemissionen eingerechnet, jedoch separat in den Inventaren ausgewiesen. Diese Ausnahme folgt der inneren Logik der Treibhausgasberichterstattung, die dem Territorialprinzip folgend lediglich die nationalen Emissionen erfasst. Diese soll Doppelzählungen auf globaler Ebene vermeiden. Emissionen im Rahmen von UN-mandatierten Einsätzen sind dementsprechend keine einem Staat zuzurechnenden Emissionen, sondern vielmehr solche der Staatengemeinschaft. 3) Diese Aussage trifft nicht zu, da keine Lücke bei der Treibhausgasberichterstattung militärischer Emissionen an die Vereinten Nationen vorliegt. Wir hoffen, Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben. In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen