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Militär und Kyoto-Protokoll

Trifft es zu, dass das Militär - also auch die deutsche Bundeswehr- als globaler Treibhausgas-Emittent bewusst aus dem Kyoto-Protokoll und den andern UN-Klimadokumenten einschließlich der Charta von Paris ausgeklammert wurde und das dies auf Druck der USA und der NATO-Staaten geschah?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
  • 5 Follower:innen
Marc Werner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Trifft es z…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marc Werner
Betreff
Militär und Kyoto-Protokoll [#158919]
Datum
18. Juli 2019 11:57
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Trifft es zu, dass das Militär - also auch die deutsche Bundeswehr- als globaler Treibhausgas-Emittent bewusst aus dem Kyoto-Protokoll und den andern UN-Klimadokumenten einschließlich der Charta von Paris ausgeklammert wurde und das dies auf Druck der USA und der NATO-Staaten geschah?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Werner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marc Werner
Marc Werner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Militär und Kyoto-Protokoll“ vom 18.07.2…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marc Werner
Betreff
AW: Militär und Kyoto-Protokoll [#158919]
Datum
20. August 2019 12:14
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Militär und Kyoto-Protokoll“ vom 18.07.2019 (#158919) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Werner Anfragenr: 158919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Werner, Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.07.2019, in der Sie nach der Berichtspflicht des M…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
[UIG-Antrag] Militär und Kyoto-Protokoll [#158919]
Datum
22. August 2019 17:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Werner, Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.07.2019, in der Sie nach der Berichtspflicht des Militärs zu THG-Emissionen nach den gelten Klimaabkommen fragen und ob es diesbzgl. Einflussnahme der USA und NATO gab, die ich gerne wie folgt beantworte: Sowohl die Klimarahmenkonvention als auch das Kyoto-Protokoll sehen eine Berichterstattung der Treibhausgasemissionen des Militärs durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe vor. Die Emissionsdaten der Bundeswehr werden daher auch im Nationalen Inventarbericht, also in der THG-Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll veröffentlicht. Im Falle des Kyoto-Protokolls unterliegen sie für die Gruppe der Anhang-I-Staaten, einschließlich Deutschland, den jeweiligen verbindlichen Minderungszielen. Ein Staat kann jedoch diese Emissionen als vertraulich bzw. geheim kennzeichnen. In diesem Fall werden sie nicht einzeln veröffentlicht, gehen aber trotzdem in die nationalen Gesamtemissionen ein. Der jeweils aktuelle Nationale Inventarbericht findet sich als kostenfreier Download auf der Internetseite des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/publikat… Davon ausgenommen sind nach Abs. 5 der Entscheidung der Vertragsstaatenkonferenz 2/CP.3 lediglich solche Emissionen, die im Rahmen von internationalen Einsätzen unter Mandat der Vereinten Nationen entstehen. Diese sind separat in den Inventaren auszuweisen. Dem Territorialprinzip folgend, das lediglich die nationalen Emissionen erfasst, werden so Doppelzählungen vermieden. Emissionen im Rahmen von UN-mandatierten Einsätzen sind dementsprechend keine einem Staat zuzurechnenden Emissionen, sondern vielmehr solche der Staatengemeinschaft. Die zitierte Entscheidung ist auf dem Internetauftritt der Klimarahmenkonvention (https://unfccc.int/resource/docs/cop3/0…) frei einsehbar. Mit freundlichen Grüßen,
Marc Werner
Sehr geehrte<< Anrede >> Danke für ihre ausführliche Antwort. Es gibt einige Punkte in ihrer Antwor…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marc Werner
Betreff
AW: [UIG-Antrag] Militär und Kyoto-Protokoll [#158919]
Datum
23. August 2019 19:41
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Danke für ihre ausführliche Antwort. Es gibt einige Punkte in ihrer Antwort die nicht verstehe, und zu denen ich noch folgende Fragen hätte. 1) Sie schreiben: "Davon ausgenommen sind nach Abs. 5 der Entscheidung der Vertragsstaatenkonferenz 2/CP.3 lediglich solche Emissionen, die im Rahmen von internationalen Einsätzen unter Mandat der Vereinten Nationen entstehen. Diese sind separat in den Inventaren auszuweisen. Frage: Werden diese THG-Emissionen, die im Rahmen von internationalen Einsätzen enstehen, in dem Nationalen Inventarbericht der Staaten, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, aufgezeigt? 2) Sie schreiben: "Dem Territorialprinzip folgend, das lediglich die nationalen Emissionen erfasst, werden so Doppelzählungen vermieden." Frage: Da hier ja nationale wie internationale Emissionen gemeint sind, also zwei völlig unabhängige THG-Emissionen, warum sollen dann Doppelzählungen vermieden werden? 3) Sie schreiben: "Davon ausgenommen sind nach Abs. 5 der Entscheidung der Vertragsstaatenkonferenz 2/CP.3 lediglich solche Emissionen, die im Rahmen von internationalen Einsätzen unter Mandat der Vereinten Nationen entstehen." Frage: Da die meisten Kriege nach 1989 nicht durch den Uno-Sicherheitsrat legitimiert waren, mithin kein Völkerrechtliches Mandat durch die UNO hatten, wie werden diese THG- Emissionen, die bei diesen "Einsätzen" enstehen, gezählt? Flie­ßen dieseTHG- Emissionen und die damit verbundene Umweltzerstörung in den Nationalen Inventarbericht der Staaten, die Kyoto-Protokol ratifiziert haben, mit ein oder werden sie nicht aufgenommen? Für ihre Antwort besten Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Marc Werner Anfragenr: 158919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Marc Werner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Militär und Kyoto-Protokoll“ vom 18.07.2…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marc Werner
Betreff
AW: [UIG-Antrag] Militär und Kyoto-Protokoll [#158919]
Datum
25. September 2019 12:49
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Militär und Kyoto-Protokoll“ vom 18.07.2019 (#158919) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Werner Anfragenr: 158919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Marc Werner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Militär und Kyoto-Protokoll“ vom 18.07.2…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marc Werner
Betreff
AW: [UIG-Antrag] Militär und Kyoto-Protokoll [#158919]
Datum
10. Oktober 2019 23:37
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Militär und Kyoto-Protokoll“ vom 18.07.2019 (#158919) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Werner Anfragenr: 158919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Marc Werner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Militär und Kyoto-Protokoll“ vom 18.07.2…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marc Werner
Betreff
AW: [UIG-Antrag] Militär und Kyoto-Protokoll [#158919]
Datum
10. Oktober 2019 23:38
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Militär und Kyoto-Protokoll“ vom 18.07.2019 (#158919) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Werner Anfragenr: 158919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Werner, beigefügte Antwort, die ich Ihnen untenstehend erneut einkopiere, haben wir Ihnen am 22…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: [UIG-Antrag] Militär und Kyoto-Protokoll [#158919]
Datum
11. Oktober 2019 10:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
UIG-AntragMilitrundKyoto-Protokoll15.eml
16,7 KB
Sehr geehrter Herr Werner, beigefügte Antwort, die ich Ihnen untenstehend erneut einkopiere, haben wir Ihnen am 22. August 2019 fristgerecht übermittelt. Für eine Eingangsbestätigung wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Marc Werner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich hatte noch weiterführende Fragen die mir bisher nicht beantwortet wurden…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marc Werner
Betreff
AW: WG: [UIG-Antrag] Militär und Kyoto-Protokoll [#158919]
Datum
11. Oktober 2019 10:50
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich hatte noch weiterführende Fragen die mir bisher nicht beantwortet wurden. Es gibt einige Punkte in ihrer Antwort die nicht verstehe, und zu denen ich noch folgende Fragen hätte. 1) Sie schreiben: "Davon ausgenommen sind nach Abs. 5 der Entscheidung der Vertragsstaatenkonferenz 2/CP.3 lediglich solche Emissionen, die im Rahmen von internationalen Einsätzen unter Mandat der Vereinten Nationen entstehen. Diese sind separat in den Inventaren auszuweisen. Frage: Werden diese THG-Emissionen, die im Rahmen von internationalen Einsätzen enstehen, in dem Nationalen Inventarbericht der Staaten, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, aufgezeigt? 2) Sie schreiben: "Dem Territorialprinzip folgend, das lediglich die nationalen Emissionen erfasst, werden so Doppelzählungen vermieden." Frage: Da hier ja nationale wie internationale Emissionen gemeint sind, also zwei völlig unabhängige THG-Emissionen, warum sollen dann Doppelzählungen vermieden werden? 3) Sie schreiben: "Davon ausgenommen sind nach Abs. 5 der Entscheidung der Vertragsstaatenkonferenz 2/CP.3 lediglich solche Emissionen, die im Rahmen von internationalen Einsätzen unter Mandat der Vereinten Nationen entstehen." Frage: Da die meisten Kriege nach 1989 nicht durch den Uno-Sicherheitsrat legitimiert waren, mithin kein Völkerrechtliches Mandat durch die UNO hatten, wie werden diese THG- Emissionen, die bei diesen "Einsätzen" enstehen, gezählt? Flie­ßen dieseTHG- Emissionen und die damit verbundene Umweltzerstörung in den Nationalen Inventarbericht der Staaten, die Kyoto-Protokol ratifiziert haben, mit ein oder werden sie nicht aufgenommen? Für ihre Antwort besten Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Marc Werner Anfragenr: 158919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrter Herr Werner, vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Nachfragen zu unserer Antwort vom 22.08.2019 b…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: WG: [UIG-Antrag] Militär und Kyoto-Protokoll [#158919]
Datum
11. Oktober 2019 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Werner, vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Nachfragen zu unserer Antwort vom 22.08.2019 bzgl. der Berichtspflicht des Militärs zu THG-Emissionen nach den geltenden Klimaabkommen stellen, die ich gerne wie folgt beantworte: In Deutschland werden im Rahmen internationaler Einsätze unter dem Mandat der VN entstehende Emissionen nach Nationalem Inventarbericht, Abschnitt 3.2.15 nicht in den deutschen Emissionsinventaren ausgewiesen, sondern als "not estimated" (NE) vermerkt, da in der Regel nicht alle Aktivitätsdaten vorliegen und diese für den Nationalen Inventarbericht nicht erheblich sind. Bei grenzüberschreitenden Vorgängen ist nach dem Territorialprinzip allein der Ort der Kraftstoffaufnahme (Bunkerung) durch den Letztverbraucher entscheidend, nicht der Ort, an dem die atmosphärischen Treibhausgasemissionen entstehen. Eine Einrechnung in die Gesamtemissionen der an den genannten Einsätzen beteiligten Staaten würde ohne die nach Entscheidung 2/CP.3 Abs. 5 der KRK-Vertragsstaatenkonferenz vorgesehene Bereichsausnahme je nach dem Ort der Bunkerung zu einer Doppelzählung entweder in diesen Staaten oder aber im Staat, in welchem der Einsatz stattfindet, führen. Die Ausnahme verhindert damit insbesondere, dass sich VN-mandatierte Einsätze auf die mitzuteilenden Emissionen der Zielstaaten auswirken. Alle weiteren Emissionen, die durch militärische Aktivitäten jedweder Art entstehen, sind im Nationalen Inventarbericht aufgelistet. Mit freundlichen Grüßen,