Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie am 31.03.2022 Gennadi Gatilow (Ständiger Vertreter Russlands im UN-Büro in Genf) mitteilte hat Deutschland in der Ukraine ein eigenes biologisches Militärprogramm durchgeführt.
Meine Frage: Was wurde erforscht,
welche Kosten wurden veranschlagt bzw. sind angefallen,
ist auch die Bundeswehr beteiligt,
ist diese Forschung nicht verboten,
ist diese Forschung in Deutschland verboten ?
Hier die weitere Bekanntmachung des Herr Gatilow:
"Es ist wichtig festzustellen, dass die Dokumente die Tatsache bestätigen, dass Deutschland sein eigenes militärisch-biologisches Programm in der Ukraine durchgeführt hat", sagte er auf der Plenarsitzung der Abrüstungskonferenz.
Laut Gatilov bestand der Zweck dieses Programms darin, das Potenzial tödlicher Krankheiten wie des hämorrhagischen Krim-Kongo-Fiebers in Osteuropa zu untersuchen.
Gatilov wies auch darauf hin, dass das Projekt vom deutschen Außenministerium und der Bundeswehr finanziert wurde.
Zitat Ende.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Hinckel
Anfragenr: 245357
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Hartmut Hinckel
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