MILITÄRISCHER KATASTROFFENFALL - hier: Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für das Ausrufen eines "militärischen Katastrophenfalls".

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Rechtsgrundlage für das Au…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
MILITÄRISCHER KATASTROFFENFALL - hier: Rechtsgrundlage [#225084]
Datum
17. Juli 2021 18:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rechtsgrundlage für das Ausrufen eines "militärischen Katastrophenfalls".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225084/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1638 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
MILITÄRISCHER KATASTROFFENFALL - hier: Rechtsgrundlage [#225084]
Datum
19. Juli 2021 09:21
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1638 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17. Juli 2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 17. Juli 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1638 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1638 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
MILITÄRISCHER KATASTROFFENFALL - hier: Rechtsgrundlage [#225084]
Datum
18. August 2021 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1638 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17. Juli 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 17. Juli 2021 (Bezug). Darin haben Sie gebeten, Ihnen die "Rechtsgrundlage für das Ausrufen eines militärischen Katastrophenfalls" zu übersenden. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Ein "militärischer Katastrophenfall" existiert nicht. Die Auslösung des "militärischen Katastrophenalarms" ist eine bundeswehrinterne Maßnahme, um Kräfte der Bundeswehr für Hilfeleistungen nach Artikel 35 Grundgesetz zu alarmieren. Mit freundlichen Grüßen