Militäroperation der Türkei gegen PKK-Stellungen in der Nordirakischen Provinz Dihok

In wiefern wusste die Bundesregierung und das Verteidigungsministerium die Militäroffensive der Türkei gegen PKK-Stellungen in der nordirakischenProvinz Dihok (kurdisch: Gare) bescheid und wurde dieses Thema beim treffen zwischen Annegret Kramp-Karrenbauer und des türkischen Verteidigungsminister Hulusi Akar thematisiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2021
  • Frist
    25. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In wiefern wusste die Bund…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Militäroperation der Türkei gegen PKK-Stellungen in der Nordirakischen Provinz Dihok [#213499]
Datum
23. Februar 2021 11:29
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In wiefern wusste die Bundesregierung und das Verteidigungsministerium die Militäroffensive der Türkei gegen PKK-Stellungen in der nordirakischenProvinz Dihok (kurdisch: Gare) bescheid und wurde dieses Thema beim treffen zwischen Annegret Kramp-Karrenbauer und des türkischen Verteidigungsminister Hulusi Akar thematisiert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213499/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1552 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Militäroperation der Türkei gegen PKK-Stellungen in der Nordirakischen Provinz Dihok [#213499]
Datum
23. Februar 2021 14:35
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1552 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23.02.2021 (s.u.) Seht geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 23. Februar 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1552 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Militäroperation der Türkei gegen PKK-Stellunge…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Militäroperation der Türkei gegen PKK-Stellungen in der Nordirakischen Provinz Dihok [#213499]
Datum
25. März 2021 08:21
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Militäroperation der Türkei gegen PKK-Stellungen in der Nordirakischen Provinz Dihok“ vom 23.02.2021 (#213499) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213499/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1552 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Militäroperation der Türkei gegen PKK-Stellungen in der Nordirakischen Provinz Dihok [#213499]
Datum
25. März 2021 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1552 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 22.02.2021 2. Ihre Email vom 25.03.2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Email (Bezug 2.) und bedauere die längere Bearbeitungsdauer. Ursächlich hierfür ist einerseits der Umstand, dass auch innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung - bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Corona-Krise - zahlreiche Personen nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung stehen, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen und Personalwechsel für weitere Verzögerungen, so dass über Ihren Antrag leider noch nicht entschieden werden konnte. Selbstverständlich komme ich schnellstmöglich auf Ihr Anliegen zurück und bitte Sie bis dahin freundlich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1552 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Militäroperation der Türkei gegen PKK-Stellungen in der Nordirakischen Provinz Dihok [#213499]
Datum
29. März 2021 14:30
Status
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1552 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.02.2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 22.02.2021 (Bezug), in dem Sie um Information baten, "In wiefern wusste die Bundesregierung und das Verteidigungsministerium die Militäroffensive der Türkei gegen PKK-Stellungen in der nordirakischen Provinz Dihok (kurdisch: Gare) bescheid und wurde dieses Thema beim treffen zwischen Annegret Kramp-Karrenbauer und des türkischen Verteidigungsminister Hulusi Akar thematisiert." Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Situation in Syrien und Irak ist regelmäßig Bestandteil vertraulicher Gespräche der Bundesregierung mit Vertretern der Regierung der Türkei, zuletzt beim Gespräch von Bundesverteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer mit ihrem türkischen Amtskollegen Akar am 2. Februar 2021. Darüber hinaus liegen hier keine amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen vor. Mit freundlichen Grüßen