?Millionen, 150.000€ + Zusatzkosten für 0-30 (unbekannte Zahl) demzufolge für 5.000-150.000 EUR pro umzugswilligen Rummelberger Bucht Obdachlosen

Mit der Bitte um Weiterleitung
an den Bezirksbürgermeister
an die Ausschussmitglieder
- des Aussschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
- des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen
- an den Lichtenberger Revisor (wenn nicht vorhanden Abteilung Haushalt)

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Seite 1 von 2

Sehr geehrte Damen und Herren
vorweg die Fragen:
wieso für 0-30 Menschen (Zahl unbekannt da ungefragt) und für nur 3 Monate und für 5.000 bis 150.000 pro Obdachlosen (je nachdem wie viele der 0-30 umziehen) Kältehilfeplätze schaffen, wenn schon 201 – 281 Kältehilfe da sind und leer stehen?
Und warum wird über die 201 – 281 leeren Kältehilfeplätze nicht in der BVV informiert, sondern von einer Bürgerin bei Twitter herausgefunden und weitergegeben?

Wieso Kältehilfeplätze finanzieren, statt freie Kältehilfeplätze zu vermitteln? An jeden Obdachlosen der unterbracht werden möchte.

Welchen Sinn macht eine Zuwendungsantrag über 150.000 ohne die Zahl der 0-30 Umzugswilligen zu kennen, wenn genügend Kältehilfeplätze für alle und sogar mehrfach für alle zur Verfügung stehen und wenn man am Zielort die Baufreiheit anstehenden Wohnungsbaus für 1.500 Menschen 500 Flüchtlinge, 500 Sozialwohnungssuchende und 500 zukünftige Mieter vernichtet?
Und wenn man dazu weiß, dass bereits im März die Kältehilfeplätze kräftig reduziert werden und im April unter 50% fallen, während zeitgleich die Temperaturen steigen und der Sinn von Angeboten tagsüber damit auch noch entfällt?

bitte übersenden Sie mir
- eine Antwort auf meine Fragen
- den Zuwendungsantrag und Finanzierungsplan für die unbekannte weil ungefragte Anzahl von Rummelburger Bucht Obdachlosen
- die Zahl umzugswilliger Personen der Rummelburger Bucht
- die Gesamtkosten für die Zuwendung in Höhe von 150.000€ + Brandwachenkosten+ Herrichtungskosten +Betriebskosten + sonstige Kosten, was je nach Zahl der Umzugswilligen Kosten von 5000 bis 150.000 pro Obdachlosen verursacht.

Gleichzeitig informiere ich über meine eingereichte Petition im Wortlaut, im nachfolgenden Schreiben Seite 2 von 2.
----------------------------------------------------------------------------------------------------
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Mit der Bitte um Weiterleitung an den Bezirksbürgermeister an die Ausschussmitglieder - des Aussschusses für Öko…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
?Millionen, 150.000€ + Zusatzkosten für 0-30 (unbekannte Zahl) demzufolge für 5.000-150.000 EUR pro umzugswilligen Rummelberger Bucht Obdachlosen [#177253]
Datum
27. Januar 2020 16:50
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mit der Bitte um Weiterleitung an den Bezirksbürgermeister an die Ausschussmitglieder - des Aussschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz - des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen - an den Lichtenberger Revisor (wenn nicht vorhanden Abteilung Haushalt) Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Seite 1 von 2 Sehr geehrteAntragsteller/in vorweg die Fragen: wieso für 0-30 Menschen (Zahl unbekannt da ungefragt) und für nur 3 Monate und für 5.000 bis 150.000 pro Obdachlosen (je nachdem wie viele der 0-30 umziehen) Kältehilfeplätze schaffen, wenn schon 201 – 281 Kältehilfe da sind und leer stehen? Und warum wird über die 201 – 281 leeren Kältehilfeplätze nicht in der BVV informiert, sondern von einer Bürgerin bei Twitter herausgefunden und weitergegeben? Wieso Kältehilfeplätze finanzieren, statt freie Kältehilfeplätze zu vermitteln? An jeden Obdachlosen der unterbracht werden möchte. Welchen Sinn macht eine Zuwendungsantrag über 150.000 ohne die Zahl der 0-30 Umzugswilligen zu kennen, wenn genügend Kältehilfeplätze für alle und sogar mehrfach für alle zur Verfügung stehen und wenn man am Zielort die Baufreiheit anstehenden Wohnungsbaus für 1.500 Menschen 500 Flüchtlinge, 500 Sozialwohnungssuchende und 500 zukünftige Mieter vernichtet? Und wenn man dazu weiß, dass bereits im März die Kältehilfeplätze kräftig reduziert werden und im April unter 50% fallen, während zeitgleich die Temperaturen steigen und der Sinn von Angeboten tagsüber damit auch noch entfällt? bitte übersenden Sie mir - eine Antwort auf meine Fragen - den Zuwendungsantrag und Finanzierungsplan für die unbekannte weil ungefragte Anzahl von Rummelburger Bucht Obdachlosen - die Zahl umzugswilliger Personen der Rummelburger Bucht - die Gesamtkosten für die Zuwendung in Höhe von 150.000€ + Brandwachenkosten+ Herrichtungskosten +Betriebskosten + sonstige Kosten, was je nach Zahl der Umzugswilligen Kosten von 5000 bis 150.000 pro Obdachlosen verursacht. Gleichzeitig informiere ich über meine eingereichte Petition im Wortlaut, im nachfolgenden Schreiben Seite 2 von 2. ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177253 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Mit der Bitte um Weiterleitung an den Bezirksbürgermeister an die Ausschussmitglieder - des Aussschusses für Ökolo…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Seite 2 von 2 ?Millionen, 150.000€ + Zusatzkosten für 0-30 (unbekannte Zahl) demzufolge für 5.000-150.000 EUR pro umzugswilligen Rummelberger Bucht Obdachlosen [#177253]
Datum
27. Januar 2020 16:53
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mit der Bitte um Weiterleitung an den Bezirksbürgermeister an die Ausschussmitglieder - des Aussschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz - des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen - an den Lichtenberger Revisor (wenn nicht vorhanden Abteilung Haushalt) Seite 2 von 2 Sehr geehrte Damen und Herren, Wortlaut der eingereichten Petition Wenn zu viele Kältehilfeplätze da sind, warum werden dann noch weitere 60 Kältehilfeplätze für 0-30 (Anzahl unbekannt) zu Kosten von 5-150.000 EUR pro Obdachlosen (je nach Zahl Umzuwilliger) + Herrichtungskosten + Brandwachekosten + Betriebskosten bereitgestellt? Und das obwohl ab März und April nachweislich weniger Kältehilfeplätze benötigt werden, im April sogar unter 50%. ---------------------------------------------------------------------------------------- Wer trägt die politische Verantwortung für die unterlassene Hilfeleistung Obdachloser ---oder--- erhält jeder wenigstens bis Ende der Woche (31.01.2020) ein Angebot für Kältehilfe: Werden zwischen dem 27.01.2019 und dem 31.01.2020 täglich jeweils andere Obdachlose vom Bahnhof Lichtenberg (6-10 Obdachlose) und von der Rummelburger Bucht (0-30) eine Information erhalten? Eine Info, welche von den vielen freistehenden Kältehilfe Unterkünften für die obdachlose Person, einen Tag für 2h reserviert ist. Mit der Information könnte die obdachlose Person von Karuna gefragt werden, ob diese dort hingefahren möchte oder alternativ dazu freiwillig den Schlafplatz (Bahnhof oder Bucht) spätestens am 30.01.2020 verlassen möchte (ein Tag vor der Räumung)? Dann wären alle 0-40 Obdachlosen in nur 5 Tagen im repektvollen Umgang vorher gefragt worden, und alle zu 100% versorgt, die eine Übernachtungsmöglichkeit haben möchten. Zu 0 Euro Zusatzkosten. Zusätzlich bleibt noch die Baufreiheit des anstehenden Wohnungsbaus für 1.500 Flüchtlinge, Sozialwohnungssuchende, Mieter am Standort Köpenicker Allee erhalten und werden so viel mehr Menschen vor Obdachlosigkeit bewahrt. Für das Land Berlin kann ein Millionenschaden ausgeschlossen werden, der durch Belegung der Köpenicker Allee entstehen würde, für jedes Jahr Bauverzug 2,5 Millionen EUR zu zahlende Vertragskosten für die ehemalige Flüchtlingsunterkunft, weil die Gewobag ohne Baufreiheit die beabsichtigten Verhandlungen zur vorzeitigen Vertragsauflösung nicht durchführen kann. Wird die Neueinrichtung von 60 Kältehilfeplätzen am Standort Köpenicker Allee aufgegeben ---oder--- wer trägt die politische Verantwortung für den dem Land Berlin bzw. Bezirk Lichtenberg entstehenden Schaden in Höhe vom 150.000 EUR* (Zuwendungsantrag plus Kosten für erforderliche Brandwachen*)? - weil bis zum 23.01.2020!!! (*) unterblieben ist zu fragen, ob die allerletzten verbliebenen 30(*) von ursprünglich 140-160 Rummelburger Bucht Obdachlosen ***überhaupt*** umziehen wollen. Und das bei einer Zuwendung im Ergebnis zu Kosten von mindesten 5.000 EUR bis maximal 150.000 Gesamtzuwendungkosten (*) pro umzugswilligen Obdachlosen (zwischen 0 und 30) führen wird, zu denen die Herrichtungskosten, Gebäudekosten und Kosten für erforderliche Brandwachen noch hinzukommen würden. - weil erfahrungsgemäß schon heute absehbar ist, dass Kältehilfeplätze bereits im März deutlich reduziert werden, und einen Monat später im April unter 50 % fallen(**) - weil nicht einmal geprüft worden ist, ob die beantragten Angebote im März und April (****) von den Temperaturen und vom Wetter her noch gerechtfertigt und sinnvoll sind, - weil gegen Zuwendungsrecht(***) verstoßen wurde, weil nicht geprüft worden sein kann, ob der Zuwendungszweck: 60 Kältehilfeplätze anders erreicht werden kann? Denn der Zweck ist nachweisbar ohne Zuwendung bereits erreicht worden ist: Fakt: es stehen 201-281(*****) mehr Kältehilfeplätze als benötigt zur Verfügung, obwohl seit 30.12.2019 (!) sogar bereits 39 Kältehilfeplätze(*****) reduziert wurden . Quellen: * Mündliche Auskunft in der BVV Lichtenberg vom 23.01.2020 der Lichtenberger Bezirksstadträtin Fr. Monteiro, in kurzer Zeit abrufbar in der Mediathek des Bezirksamts Lichtenbergs http://lichtenberg.demokratielive.org/index.php/mediathek.html **Analogie zu schriftlichen Anfrage http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-16617.pdf *** AV zu §23, § 44 LHO **** https://www.wetter.de/klima/europa/deutschland/berlin-s99000032/april.html ***** Auslastung (9.12.19-22.01.20) und Abbau von Kältehilfeplätzen (30.12.19-22.01.20) von der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales @SenIAS_Berlin Hier twittert die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales @SenIAS_Berlin· 22. Jan. Die aktuellen Zahlen der #Kältehilfe: Vergangene Woche gab es 1.122 #Notübernachtungsplätze, 921 Gäste kamen, es blieben 201 Plätze frei. Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales @SenIAS_Berlin· 9. Jan. Die aktuellen Zahlen der #Kältehilfe: Vergangene Woche gab es 1.134 #Notübernachtungsplätze. Es kamen 856 Gäste, 278 Plätze blieben frei. Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales @SenIAS_Berlin· 30. Dez. 2019 Die aktuellen Zahlen der #Kältehilfe in #Berlin: In den vergangenen Tagen standen 1.161 #Notübernachtungsplätze zur Verfügung, 906 Gäste kamen, es gab 255 freie Plätze. Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales @SenIAS_Berlin· 11. Dez. 2019 Die neuen Zahlen der #Kältehilfe sind da. Vergangene Woche gab es in #Berlin im Durchschnitt 1.145 #Notübernachtungsplätze. 864 Gäste kamen, es gab 281 freie Plätze. Infos: http://kaeltehilfe-berlin.de Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 177253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/177253/upload/13e40bb22b77095c9a43892d30f8f753af00d42e/

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Bezirksamt Lichtenberg
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.01.2020 Sehr geehrteAntr…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
AW: ?Millionen, 150.000€ + Zusatzkosten für 0-30 (unbekannte Zahl) demzufolge für 5.000-150.000 EUR pro umzugswilligen Rummelberger Bucht Obdachlosen [#177253]
Datum
2. März 2020 15:18
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) vom 15. Oktober 1999 (GVBl. S. 561 – zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018, GVBl. S. 160) für Akten, die sich mit der Frage: ? Millionen, 150.000 € + Zusatzkosten für 0-30 (unbekannte Zahl) demzufolge für 5.000 – 150.000 € pro umzugswilligen Rummelbürger Bucht Obdachlosen befassen, mit Schreiben vom 27.01.2020 Akteneinsicht beantragt. Der Informationsantrag ist dem Grunde nach gem. §§ 1, 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auch in dieser weiten Form zulässig. Der Antrag bedarf keiner Begründung. Er ist ein reiner Einsicht- bzw. Auskunftsanspruch bezogen auf konkret vorhandene Akten. Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass hierzu ausschließlich eine Zuwendungsakte geführt wird, in die Ihnen Einsicht gewährt werden kann. Eine elektronische Übersendung ist nicht möglich. Die Akteneinsicht kann im Dienstgebäude Alt-Friedrichsfelde 60 nach entsprechender Terminvereinbarung erfolgen. Die Gewährung der Akteneinsicht nach dem IFG ist nicht mit einer Erläuterung der Akte oder der Beantwortung von Fragen dazu verbunden. Hinsichtlich des doch erheblichen Verwaltungsaufwandes (sämtliche personenbezogenen Daten müssten geschwärzt bzw. abgetrennt werden) würden Ihnen Gebühren in Höhe von ca. 100,- bis 250,- € entstehen. Eine genauere Bezifferung ist erst nach konkreter Feststellung des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes möglich. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Voraussetzung weiter aufrecht erhalten. Dann würden Ihnen 3 Termine zur Auswahl vorgeschlagen werden. Hinsichtlich der von Ihnen gesondert aufgeworfenen Fragen verweise ich auf deren Beantwortung in den von Ihnen besuchten Sitzungen der BVV-Ausschüsse im Februar 2020. Mit freundlichem Gruß