?Millionen, 150.000€ + Zusatzkosten für 0-30 (unbekannte Zahl) demzufolge für 5.000-150.000 EUR pro umzugswilligen Rummelberger Bucht Obdachlosen
Mit der Bitte um Weiterleitung
an den Bezirksbürgermeister
an die Ausschussmitglieder
- des Aussschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
- des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen
- an den Lichtenberger Revisor (wenn nicht vorhanden Abteilung Haushalt)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
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Sehr geehrte Damen und Herren
vorweg die Fragen:
wieso für 0-30 Menschen (Zahl unbekannt da ungefragt) und für nur 3 Monate und für 5.000 bis 150.000 pro Obdachlosen (je nachdem wie viele der 0-30 umziehen) Kältehilfeplätze schaffen, wenn schon 201 – 281 Kältehilfe da sind und leer stehen?
Und warum wird über die 201 – 281 leeren Kältehilfeplätze nicht in der BVV informiert, sondern von einer Bürgerin bei Twitter herausgefunden und weitergegeben?
Wieso Kältehilfeplätze finanzieren, statt freie Kältehilfeplätze zu vermitteln? An jeden Obdachlosen der unterbracht werden möchte.
Welchen Sinn macht eine Zuwendungsantrag über 150.000 ohne die Zahl der 0-30 Umzugswilligen zu kennen, wenn genügend Kältehilfeplätze für alle und sogar mehrfach für alle zur Verfügung stehen und wenn man am Zielort die Baufreiheit anstehenden Wohnungsbaus für 1.500 Menschen 500 Flüchtlinge, 500 Sozialwohnungssuchende und 500 zukünftige Mieter vernichtet?
Und wenn man dazu weiß, dass bereits im März die Kältehilfeplätze kräftig reduziert werden und im April unter 50% fallen, während zeitgleich die Temperaturen steigen und der Sinn von Angeboten tagsüber damit auch noch entfällt?
bitte übersenden Sie mir
- eine Antwort auf meine Fragen
- den Zuwendungsantrag und Finanzierungsplan für die unbekannte weil ungefragte Anzahl von Rummelburger Bucht Obdachlosen
- die Zahl umzugswilliger Personen der Rummelburger Bucht
- die Gesamtkosten für die Zuwendung in Höhe von 150.000€ + Brandwachenkosten+ Herrichtungskosten +Betriebskosten + sonstige Kosten, was je nach Zahl der Umzugswilligen Kosten von 5000 bis 150.000 pro Obdachlosen verursacht.
Gleichzeitig informiere ich über meine eingereichte Petition im Wortlaut, im nachfolgenden Schreiben Seite 2 von 2.
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Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum27. Januar 2020
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29. Februar 2020
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