Mindestanforderungskatalog für Funkstreifenwagen

Ich möchte gerne von Ihnen den aktuellen, sowie den vorherigen Mindestanforderungskatalog für Polizeiautos der Kategorie ‚Funkstreifenwagen‘ übersendet bekommen. Im Detail spreche ich von jenem Dokument, welches die Mindestanforderungen und Bestimmungen an Polizeiautos der Kategorie ‚Funkstreifenwagen‘ regelt und Informationen, wie z.B. die Mindestpersonen Anzahl pro Funkstreifenwagen, maximalen Spritverbrauch, Montageoption für Blaulicht, Platz im Kofferraum für die mitgeführte Ausrüstung (Auflistung der Mindestausrüstung), etc. definiert.

Bei dieser Anfrage handelt es sich meiner Meinung nach um Umweltinformationen, da jene Autos im Außeneinsatz eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um Umweltinformationen, da die Ausrüstung/Modifikationen an den Einsatzwagen die Eigenschaften im Vergleich zu einem fabrikneuen Auto verändert. Unter jenen Modifikationen verstehe ich Ausrüstung (im Auto allgemein), Blaulicht, Martinshorn, Aufkleber, etc.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
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Thorsten Jakoby
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
Mindestanforderungskatalog für Funkstreifenwagen [#197371]
Datum
17. September 2020 17:50
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne von Ihnen den aktuellen, sowie den vorherigen Mindestanforderungskatalog für Polizeiautos der Kategorie ‚Funkstreifenwagen‘ übersendet bekommen. Im Detail spreche ich von jenem Dokument, welches die Mindestanforderungen und Bestimmungen an Polizeiautos der Kategorie ‚Funkstreifenwagen‘ regelt und Informationen, wie z.B. die Mindestpersonen Anzahl pro Funkstreifenwagen, maximalen Spritverbrauch, Montageoption für Blaulicht, Platz im Kofferraum für die mitgeführte Ausrüstung (Auflistung der Mindestausrüstung), etc. definiert. Bei dieser Anfrage handelt es sich meiner Meinung nach um Umweltinformationen, da jene Autos im Außeneinsatz eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um Umweltinformationen, da die Ausrüstung/Modifikationen an den Einsatzwagen die Eigenschaften im Vergleich zu einem fabrikneuen Auto verändert. Unter jenen Modifikationen verstehe ich Ausrüstung (im Auto allgemein), Blaulicht, Martinshorn, Aufkleber, etc.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 197371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197371/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby
Thorsten Jakoby
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre schriftliche Antwort. Ich musste leider mit bedauern fe…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Mindestanforderungskatalog für Funkstreifenwagen [#197371]
Datum
4. November 2020 15:27
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre schriftliche Antwort. Ich musste leider mit bedauern feststellen, dass meine Anfrage nach Mindestanforderungen als eine Anfrage zur Leistungsbeschreibung aktueller Funkstreifenwagen interpretiert wurde. Ich möchte hiermit meine Anfrage präzisieren und bitte um erneute Bearbeitung, sowie Bestätigung, ob dies möglich ist. Gerne möchte ich die von Ihnen genutzten Dokumente, welche im Vorfeld einer Entscheidung für einen neuen Funkstreifenwagen herangezogen werden, erhalten. Das können unter anderem Richtlinien, Orientierungsbögen, vorhandene Maßstäbe oder ähnliche Dokumente umfassen, welche in diesen Prozess einfließen. Von anderen Bundesländern weiß ich, dass die Dokumente https://www.dhpol.de/microsite/pti/medien/downloads/richtlinien/technische-richtlinien/funkstreifenwagen/TR-Fustw_Mai-2010.pdf sowie https://www.dhpol.de/microsite/pti/medien/downloads/richtlinien/technische-richtlinien/funkstreifenwagen/2011_F-TR-Fustw_Anf-an-dig-vern-Kfz.pdf genutzt werden. Ich bitte Sie darum, dass für Sie kritische Stellen geschwärzt werden, dabei jedoch der Transparenzgedanke des IFG berücksichtigt wird. Gerade im Hinblick auf oben genannte öffentliche Dokumente, sowie auf Ihre Social-Media Aktivitäten und deren offene Art der Kommunikation (https://twitter.com/landnrw/status/1176412382677098501) gehe ich nicht davon aus, dass 100% der Dokumente als geheim einzustufen sind. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 197371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197371/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Nachfrage vom 4. November 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby Sehr geehrter Herr Jakoby, die von Ihnen genannte Tech…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Nachfrage vom 4. November 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby
Datum
3. Dezember 2020 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB


Sehr geehrter Herr Jakoby, die von Ihnen genannte Technische Richtlinie Funkstreifenwagen des PTI (DHPol) wird zur Orientierung verwendet. Ansonsten wird im Rahmen der technischen Leistungsbeschreibung auf folgende Rechtsgrundlagen verwiesen: - EMVG „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln“ - FTEG „Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen“ - StVZO § 55a „Elektromagnetische Verträglichkeit“ - TR 010 EMV „Technische Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Stand 12/1999“ Diese sind mittels einfacher Suche im Internet zu recherchieren und somit öffentlich zugänglich (vgl. § 5 Absatz 4 IFG NRW). Weitere Informationen liegen dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vor. Freundliche Grüße