Mindestlohn für Praktika bei abgeordnetenwatch.de

abgeordnetenwatch.de bietet auf seiner Website die Möglichkeit an, dort ein Praktikum zu absolvieren (Link: https://www.abgeordnetenwatch.de/ueber-uns/jobs)

Unter dem Punkt Vergütung steht hier: „Vergütung: Als spendenfinanzierter Verein mit begrenzten finanziellen Mitteln können wir Praktika leider nicht vergüten. Wir übernehmen aber die Kosten für ein Ticket des Hamburger Verkehrsverbundes.“ (Stand: 30.10.2015)
Bis vor zwei Tagen stand dort noch, dass ein Taschengeld gezahlt wird

Ich hatte hier deshalb bei abgeordnetenwatch.de angefragt:

"Hallo abgeordnetenwatch.de Team
Ich habe Euer Angebot gelesen, bei Euch ein Praktikum zu machen. Ich bin kurz vor dem Ende des Studiums und möchte danach in die Berufswelt hinein schnuppern – alles was journalistisch und PR ist.
Was ist denn das „Taschengeld“ bei Euch
Viele Grüße, Helen"

Am heutigen Tage erhielt ich von abgeordnetenwatch.de folgende Antwort:

"Hallo Helen,
danke für deine Mail. Als spendenfinanzierter Verein mit begrenzten finanziellen Mitteln können wir Praktika leider nicht vergüten. Wir übernehmen aber die Kosten für ein Ticket des Hamburger Verkehrsverbundes.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen"

Gibt es eine Ausnahme für gemeinnützige, spendenfinanzierte Vereine von der Mindestlohnverpflichtung? Bitte übersenden Sie mir die diesbezüglichen Regelungen.
Wenn nicht, geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegen die Praxis von abgeordnetenwatch.de vor oder ist es bereits vorgegangen? Bitte übersenden Sie mir die diesbezüglichen Dokumente in elektronischer Form.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Oktober 2015
  • Frist
    1. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: abgeordnetenwatc…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mindestlohn für Praktika bei abgeordnetenwatch.de [#11758]
Datum
30. Oktober 2015 13:55
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: abgeordnetenwatch.de bietet auf seiner Website die Möglichkeit an, dort ein Praktikum zu absolvieren (Link: https://www.abgeordnetenwatch.de/ueber-uns/jobs) Unter dem Punkt Vergütung steht hier: „Vergütung: Als spendenfinanzierter Verein mit begrenzten finanziellen Mitteln können wir Praktika leider nicht vergüten. Wir übernehmen aber die Kosten für ein Ticket des Hamburger Verkehrsverbundes.“ (Stand: 30.10.2015) Bis vor zwei Tagen stand dort noch, dass ein Taschengeld gezahlt wird Ich hatte hier deshalb bei abgeordnetenwatch.de angefragt: "Hallo abgeordnetenwatch.de Team Ich habe Euer Angebot gelesen, bei Euch ein Praktikum zu machen. Ich bin kurz vor dem Ende des Studiums und möchte danach in die Berufswelt hinein schnuppern – alles was journalistisch und PR ist. Was ist denn das „Taschengeld“ bei Euch Viele Grüße, Antragsteller/in" Am heutigen Tage erhielt ich von abgeordnetenwatch.de folgende Antwort: "Hallo Antragsteller/in, danke für deine Mail. Als spendenfinanzierter Verein mit begrenzten finanziellen Mitteln können wir Praktika leider nicht vergüten. Wir übernehmen aber die Kosten für ein Ticket des Hamburger Verkehrsverbundes. Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen" Gibt es eine Ausnahme für gemeinnützige, spendenfinanzierte Vereine von der Mindestlohnverpflichtung? Bitte übersenden Sie mir die diesbezüglichen Regelungen. Wenn nicht, geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegen die Praxis von abgeordnetenwatch.de vor oder ist es bereits vorgegangen? Bitte übersenden Sie mir die diesbezüglichen Dokumente in elektronischer Form. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde an ein Fachreferat weitergeleitet.…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: MAS [IVBV] Mindestlohn für Praktika bei abgeordnetenwatch.de [#11758]
Datum
3. November 2015 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Informationen zum Mindestlohn: 030 60 28 00 28 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Mindestlohn für Praktika bei abgeordneten…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: MAS [IVBV] Mindestlohn für Praktika bei abgeordnetenwatch.de [#11758]
Datum
15. Januar 2016 17:08
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Mindestlohn für Praktika bei abgeordnetenwatch.de" vom 30.10.2015 (#11758) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Mindestlohn für Praktika bei abgeordnetenwatch.de" [#11758]
Datum
17. Januar 2016 23:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11758 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das Ministerium nicht reagiert. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>