Mindestlohn für Praktika bei abgeordnetenwatch.de
abgeordnetenwatch.de bietet auf seiner Website die Möglichkeit an, dort ein Praktikum zu absolvieren (Link: https://www.abgeordnetenwatch.de/ueber-uns/jobs)
Unter dem Punkt Vergütung steht hier: „Vergütung: Als spendenfinanzierter Verein mit begrenzten finanziellen Mitteln können wir Praktika leider nicht vergüten. Wir übernehmen aber die Kosten für ein Ticket des Hamburger Verkehrsverbundes.“ (Stand: 30.10.2015)
Bis vor zwei Tagen stand dort noch, dass ein Taschengeld gezahlt wird
Ich hatte hier deshalb bei abgeordnetenwatch.de angefragt:
"Hallo abgeordnetenwatch.de Team
Ich habe Euer Angebot gelesen, bei Euch ein Praktikum zu machen. Ich bin kurz vor dem Ende des Studiums und möchte danach in die Berufswelt hinein schnuppern – alles was journalistisch und PR ist.
Was ist denn das „Taschengeld“ bei Euch
Viele Grüße, Helen"
Am heutigen Tage erhielt ich von abgeordnetenwatch.de folgende Antwort:
"Hallo Helen,
danke für deine Mail. Als spendenfinanzierter Verein mit begrenzten finanziellen Mitteln können wir Praktika leider nicht vergüten. Wir übernehmen aber die Kosten für ein Ticket des Hamburger Verkehrsverbundes.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen"
Gibt es eine Ausnahme für gemeinnützige, spendenfinanzierte Vereine von der Mindestlohnverpflichtung? Bitte übersenden Sie mir die diesbezüglichen Regelungen.
Wenn nicht, geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegen die Praxis von abgeordnetenwatch.de vor oder ist es bereits vorgegangen? Bitte übersenden Sie mir die diesbezüglichen Dokumente in elektronischer Form.
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. Oktober 2015
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1. Dezember 2015
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