Mindestlohn für Reservedienst Leistende
die Bundeswehr ist dringend auf den Einsatz von Reservisten angewiesen (z.B. im Katastrophenschutz im Bereich ZMZ). Während der Reservistendienstleistung (RD) erhält der Reservistendienst Leistende (RDL) vom Dienstgrad (DG) abhängigen Wehrsold gem. Wehrsoldgesetz (WSG) sowie vom DG, Familienstand und Anzahl der Kinder abhängige Unterhaltssicherung gem. Unterhaltssicherungsgesetz (USG).
Ein studierender lediger Leutnant ohne Kinder erhält demnach 14,27€ Wehrsold sowie 25,50€ Unterhaltssicherung (=39,77€) pro Tag. Bei angenommenen 8h Tagesdienst (häufig sind es mehr) ergibt sich ein Stundenlohn von weniger als 5€.
Haben Reservistendienst Leistende Anspruch auf Mindestlohn?
Wann werden Reservistendienst Leistende anteilig gem. Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bezahlt?
Information nicht vorhanden
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Datum14. Januar 2015
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17. Februar 2015
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