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Mindestlohn

Wer überwacht ab 2015, dass der Mindestlohn von 8,50€ gezahlt wird?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. April 2014
  • Frist
    10. Mai 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer überwacht ab…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mindestlohn [#6155]
Datum
5. April 2014 08:14
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer überwacht ab 2015, dass der Mindestlohn von 8,50€ gezahlt wird?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff: Ihre elektronische Post vom heutigen Tage Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, vielen Dan…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [IVBV] Mindestlohn [#6155]
Datum
10. April 2014 07:02
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Ihre elektronische Post vom heutigen Tage Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die ich gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchte. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötige ich Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn komplett erneut ab. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6155 A…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [IVBV] Mindestlohn [#6155]
Datum
10. April 2014 15:38
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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