Mindestlohns im Berliner Hotel- und Gastgewerbe

Anfrage an: Hauptzollamt Berlin

Wieviele Prüfungen zum Mindestlohngesetz sind bisher durch das HZA Berlin im Berliner Hotel- und Gastgewerbe erfolgt? Wurden bisher Bußgelder (wieviele und in welcher Höhe) gemäß MiLoG verhängt? Gibt es außerdem eine statistischen Wert zur durchschnittlichen angemeldeten wöchentlichen Arbeitszeit im Berliner Hotel- und Gastgewerbe?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. April 2018
  • Frist
    12. Mai 2018
  • Kosten dieser Information:
    67,50 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Prüfung…
An Hauptzollamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mindestlohns im Berliner Hotel- und Gastgewerbe [#28777]
Datum
10. April 2018 17:03
An
Hauptzollamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Prüfungen zum Mindestlohngesetz sind bisher durch das HZA Berlin im Berliner Hotel- und Gastgewerbe erfolgt? Wurden bisher Bußgelder (wieviele und in welcher Höhe) gemäß MiLoG verhängt? Gibt es außerdem eine statistischen Wert zur durchschnittlichen angemeldeten wöchentlichen Arbeitszeit im Berliner Hotel- und Gastgewerbe?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Berlin
Hauptzollamt Berlin O 1000 B - A 1103 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Inf…
Von
Hauptzollamt Berlin
Betreff
AW: Mindestlohns im Berliner Hotel- und Gastgewerbe [#28777]
Datum
20. April 2018 10:26
Status
Warte auf Antwort
Hauptzollamt Berlin O 1000 B - A 1103 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen teile ich Ihnen folgendes mit: Über Anzahl und Höhe bisher gemäß MiLoG verhängter Bußgelder liegen hier keine separaten Zahlen vor. Zu durchschnittlichen angemeldeten wöchentlichen Arbeitszeiten im Berliner Hotel- und Gastgewerbe wird hier keine Statistik geführt. Die Anzahl der zum Mindestlohngesetz bisher durch das HZA Berlin im Berliner Hotel- und Gastgewerbe erfolgten Prüfungen kann ich für den Zeitraum 2015 bis heute ermitteln lassen. Für den damit verbundenen Verwaltungsaufwand werden auf Grundlage der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) voraussichtlich Gebühren i. H. v. 67,50 EUR zu anfallen. Ich bitte um Mitteilung, wie weiter zu verfahren ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 20.04.2018. Meine Informationsfreiheits…
An Hauptzollamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Mindestlohns im Berliner Hotel- und Gastgewerbe [#28777]
Datum
17. Juni 2018 13:15
An
Hauptzollamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 20.04.2018. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Mindestlohns im Berliner Hotel- und Gastgewerbe“ vom 10.04.2018 (#28777) wurde von Ihnen beantwortet mit dem Hinweis auf einen Arbeitsaufwand von 67,50 Euro. In Anfrage #20054 auf dem Portal "Frag den Staat" (https://fragdenstaat.de/anfrage/prufung-der-arbeitgeber-zum-mindestlohn-1/) hat allerdings das Hauptzollamt Bielefeld eine solche Auskunft über die Anzahl der Prüfungen und Anzahl und Gesamtkosten der Bußgelder kostenfrei gegeben (Arbeitsaufwand bis max. 1/2 h). Daher beantrage ich eine nochmalige Prüfung, ob es ihrer Behörde nicht ebenfalls möglich ist, diese Angaben innerhalb einer halben Stunde zusammenzustellen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 28777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hauptzollamt Berlin
Hauptzollamt Berlin O 1000 B - A 1103 Sehr geehrtAntragsteller/in eine nochmalige Prüfung hat ergeben, dass e…
Von
Hauptzollamt Berlin
Betreff
AW: Mindestlohns im Berliner Hotel- und Gastgewerbe [#28777]
Datum
25. Juni 2018 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Berlin O 1000 B - A 1103 Sehr geehrtAntragsteller/in eine nochmalige Prüfung hat ergeben, dass es hier auf Grund des mit Ihrer Anfrage verbundenen Verwaltungsaufwands nicht möglich ist, die gewünschte Auskunft kostenfrei zu geben. Ich bitte um Mitteilung, wie weiter zu verfahren ist. Mit freundlichen Grüßen