Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel

Im
"Abschlussbericht der Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern, AG GAN 2.0"
wird unter Punkt 1.5 auf Seite 15 auf folgendes Dokument verwiesen:
"
Fußnote 6:
Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel, Version 1.0, Stand 10.04.2017, Bund-Länder Arbeitsgruppe "mobile Police" Komission IuK-Architektur und -Standards"
"

Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/214630

Mein Anliegen:

1) Bitte stellen Sie das oben zitierte Dokument "Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel" in der aktuell freigegebenen Version zur Verfügung.

2) Sollte dieses Dokument der BDBOS nicht vorliegen, bitte ich um Mitteilung, bei welcher Dienststelle dieses Dokument angefragt werden kann.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im "Abschlus…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel [#232924]
Datum
14. November 2021 13:03
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im "Abschlussbericht der Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern, AG GAN 2.0" wird unter Punkt 1.5 auf Seite 15 auf folgendes Dokument verwiesen: " Fußnote 6: Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel, Version 1.0, Stand 10.04.2017, Bund-Länder Arbeitsgruppe "mobile Police" Komission IuK-Architektur und -Standards" " Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/214630 Mein Anliegen: 1) Bitte stellen Sie das oben zitierte Dokument "Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel" in der aktuell freigegebenen Version zur Verfügung. 2) Sollte dieses Dokument der BDBOS nicht vorliegen, bitte ich um Mitteilung, bei welcher Dienststelle dieses Dokument angefragt werden kann. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232924/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Informationsfrei…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen "Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel [#232924]" vom 14.11.2021; hier: Eingangsbestätigung
Datum
18. November 2021 08:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. November 2021. Ihr Auskunftsersuchen zu "Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel [#232924]" habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#86 erfasst. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Auskunftsersuchen „Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung vo…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel [#232924]" vom 14. November 2021
Datum
29. November 2021 17:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Auskunftsersuchen „Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel [#232924]“ vom 14. November 2021, Geschäftszeichen St3-100 102/9#86 und die Mail-Nachricht St3 zur Empfangsbestätigung sowie Mitteilung der voraussichtlichen Gebührenfreiheit vom 18. November 2021. Meine hausinterne Recherche hat ergeben, dass die BDBOS das Ihrerseits gewünschte Dokument nicht erstellt hat. Ich möchte Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Herausgeber zu wenden. Anbei die Kontaktdaten: Bund-Länder Arbeitsgruppe "mobile Police“ Kommission IuK-Architektur und -Standards E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> . Ihrem ausdrücklichen Widerspruch zur Weitergabe Ihrer Daten an behördenexterne Dritte folgend habe ich Ihre Anfrage NICHT zuständigkeitshalber weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Übersenden der Kontaktadresse…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel [#232924]" vom 14. November 2021 [#232924]
Datum
29. November 2021 20:19
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Übersenden der Kontaktadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232924/
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im "Abschlus…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: "Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel [#232924]" vom 14. November 2021 [#232924]
Datum
29. November 2021 20:24
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im "Abschlussbericht der Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern, AG GAN 2.0" wird unter Punkt 1.5 auf Seite 15 auf folgendes Dokument verwiesen: " Fußnote 6: Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel, Version 1.0, Stand 10.04.2017, Bund-Länder Arbeitsgruppe "mobile Police" Komission IuK-Architektur und -Standards" " Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/214630 Laut Auskunft der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) wurde das Dokument herausgegeben von: Bund-Länder Arbeitsgruppe "mobile Police“ Kommission IuK-Architektur und -Standards Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/232924 Mein Anliegen: Bitte stellen Sie das oben zitierte Dokument "Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel" in der aktuell freigegebenen Version zur Verfügung. Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232924/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in hierbei handelt es sich um eine rein technische Ausarbeitung im Rahmen der Gremienarbeit de…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
AW: IFG-Anfrage: "Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel [#232924]" vom 14. November 2021 [#232924]
Datum
3. Dezember 2021 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hierbei handelt es sich um eine rein technische Ausarbeitung im Rahmen der Gremienarbeit des Bundes und der Länder im Bereich der IMK, welche im Gegensatz zur BDBOS als Bundesbehörde nicht der Zuständigkeit des Bundes unterliegt. Der Geltungsbereich des IFG ist daher nicht eröffnet. Da darüber hinaus das Dokument auch - rein technische - Aussagen zur Sicherheitsarchitektur der mobilen Endgeräte der Länder enthält, bitte ich um Verständnis, dass eine Herausgabe an die Öffentlichkeit nicht in Frage kommt. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: "Mindeststandards für die polizeiliche Nutzung von Smartphones und Tablets als Führungs- und Einsatzmittel [#232924]" vom 14. November 2021 [#232924]
Datum
4. Dezember 2021 22:37
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232924/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>