Mindesttagessatz unter Ethischen Aspekten von beauftragten Subunternehmern
die Bundesagentur für Arbeit vergibt verschiedene Dienstleistungen sowie Projektaufträge extern an mehrere Subunternehmer bzw. ganze Subunternehmer-Ketten.
So hat oft der letzte in der Kette zum Beispiel ein Selbständiger Dienstleister der den Auftrag vor Ort ausführt eine geringe Bezahlung (unter Branchendurchschnitt) sowie das volle Risiko (Bsp.: Insolvenzrisiko des Subunternehmens etc.).
Welchen Mindesttagessatz sieht hier die Bundesagentur für Arbeit als Ethisch gerecht an bzw. fordert diese Mindestbezahlung auch nachweislich von den Subunternehmern beim Einsatz von externen Selbständigen.
Vielen Dank im Voraus.
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Februar 2014
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20. März 2014
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