Missbrauch der Mittelungsplicht bei eingestellten Verfahren oder wenn noch Rechtsmittel eingelegt sind
Anfrage an:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
1. Ist es zulässig, dass die StA-Bayreuth dem Ordnungsamt des LRA auch die Einstellung von Verfahren mitteilt, weil z. B. ein Bedrohungsvorwurf sich als nicht haltbar erwiesen hat?
2. Ist es zulässig oder unkorrekte, servile Voreiligkeit, wenn die StA-Bayreuth dem LRA die Zustellung eines Strafbefehls (g. Beleidigung/übler Nachrede) mitteilt, obwohl dagegen Rechtsmittel eingelegt sind, dieser also noch nicht rechtskräftig ist?
Anfrage erfolgreich
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Datum13. August 2020
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16. September 2020
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